Die Wanne ist ein PKW

Diese Ansicht vertritt das Finanzamt Pankow/Weißensee, das für die Erhebung der Kfz-Steuer in Berlin zuständig ist. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus hat dies bestätigt.

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(Klick auf das Bild führt zur vollständigen Entscheidung)

Aus den Gründen:

Es bestehen auch keine ernstlichen Zweifel dagegen, dass das streitbefangene Fahrzeug als Pkw zu besteuern ist. Es ist auch nach seiner Endwidmung aus der polizeilichen Verwendung ein Fahrzeug geblieben, dass immer noch zum Personentransport zugelassen
ist, wenn auch in deutlich geringerer Zahl als ursprünglich; 5 Personen einschließlich Fahrer sind für Pkw jedoch geradezu typisch.

Die Konsequenz dieser Ansicht: Es fließen nun 1.428,00 Euro jährlich aus der Kanzleikasse in die Landeskasse. Statt wie bisher 236,00 Euro. Und zwar für knapp zwei Jahre rückwirkend ab Zulassungsdatum:

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Referat Kraftfahrzeugzulassung setzte mit Bescheid vom 09. Juni 2005 die Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit ab 09.06.2005 fest, wobei das Fahrzeug als anderes Fahrzeug eingestuft und die Kraftfahrzeugsteuer dementsprechend auf 236,- € jährlich festgesetzt wurde.

Mit dem angefochtenen Änderungsbescheid vom 05. März 2007 änderte der Antragsgegner die Steuerfestsetzung, in dem er das Fahrzeug als Pkw besteuerte. Dies führte zu einer jährlichen Kraftfahrzeugsteuer von 1.428,- € und einer Abschlusszahlung von 2.384,- €.

Hinzu kommt die Vorauszahlung für das Steuerjahr 2007/2008. Insgesamt überweisen wir für die Wanne nun fast 3.500 Euro an die Finanzverwaltung.

In dubio pro Fiskus. Schönen Dank auch.

Dieser Beitrag wurde unter Steuern veröffentlicht.

9 Antworten auf Die Wanne ist ein PKW

  1. 1

    […] einen Eilantrag unserer Kanzlei hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, daß die Kanzlei-Wanne ein PKW […]

  2. 2

    […] das Finanzgericht die Wanne zum PKW gemacht hat, folgt nun auch die Finanzverwaltung in Gestalt der KFZ-Steuerstelle […]

  3. 3
  4. 4
    ULLI_02 says:

    Vorschlag:
    Wie wäre es denn, die Wanne zu einem “mobilen Büro” umzudeklarieren?
    Schließlich geht’s doch um Verkehrsrecht, ne?! };->
    Sollten doch die Steuern eigentlich als Bürokosten absetzbar sein.

    Solidarische Grüsse aus HH
    (wo es auch eine Kfz-Steuerstelle gibt, die jeder Beschreibung spottet)

    P.s.:
    Pardon, hatte irrtümlicherweise diesen Vorschlag zu dem „Hummer“-Beitrag gepostet, wo er ja nicht hinpasst.

  5. 5
    Matthias Voß says:

    Das Problem mit der rückwürgenden Nachversteuerung… Ich habe bei meinem alten Somnobil ( T4 California)dagegen erfolgreic Einspruch eingelegt.
    Begründung:
    Hätte ich, wie andere auch!!!, schon zu Beginn der Besteuerungsbasisänderung den Änderungsbescheid bekommen, hätte ich Nachteile durch Gegenmaßnahmen ( Auflasten, Umwidmen) vermeiden können.
    Hilfreich ist u.U beim Telefonat mit dem Sachbearbeiter eine vorherige Websuche nach seinem Namen ( Privatadresse, Hobbies, etc.), damit sich auch ein paar persönlichere Anknüpfungspunkte für ein Gespräch ergeben.
    Schöne Grüße,
    Mat

  6. 6

    […] auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Wanne reagieren. Steuerrechtlich ist sie ein PKW, zulassungsrechtlich ein Sonder-Kfz, das Aussehen und das Fahrgefühl entspricht einem […]

  7. 7
  8. 8

    […] Wanne ist ein Polizeiauto und ein PKW. […]

  9. 9
    Klaus Feth says:

    Voll witzig!
    Bin auf der Suche nach dem Foto einer NSU Lux zufällig auf die Seite der Kanzlei gestoßen. Dort habe ich ein Foto der Wanne entdeckt und die ist mir doch glatt von meinem letzten Berlin-Besuch in Erinnerung geblieben. Jetzt war ich neugierig und nun verstehe ich..