Eine Straftat des Staatsanwalts

Gegen meinen Mandanten wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Ich weiß, wie und wo ich meinem Mandanten erreichen kann. Das weiß die Staatsanwaltschaft nicht. Deswegen ruft der Staatsanwalt bei uns an und befragt zunächst eine Mitarbeiterin nach seiner Adresse.

Gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiterinnen wissen, was sie auf so eine Anfrage des Staatsanwalts mitteilen: Nichts.

Deswegen versucht es der Ermittler bei mir („Dann geben Sie mir eben Ihren Chef!“ [Nein, ich habe nicht vergessen, ein „bitte“ zu zitieren.]).

Ich habe dem Jäger mit einer Gegenfrage geantwortet: Ob er wisse, daß es nun nur noch von mir abhängt, ob er sich strafbar macht oder nicht. Wenn ich die Frage nach den Daten meines Mandanten beantworte, begehe ich einen Geheimnisverrat, der gem. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar ist. Dazu hätte er mich angestiftet. Die Anstiftung ist nach § 26 StGB strafbar.

Der Staatsanwalt hat seine Frage nicht noch einmal wiederholt. Ich bin mir sehr sicher, sowas wird er künftig auch bei keinem anderen Verteidiger versuchen. So eine Vorstrafe wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat hinterläßt keinen guten Eindruck in der Personalakte.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft, Verteidigung veröffentlicht.

25 Antworten auf Eine Straftat des Staatsanwalts

  1. 1
    carsten f. says:

    und da sag noch einer im staatsdienst arbeiten nur die „besten“ der jeweiligen jahrgänge…

  2. 2

    … jaja, und Käse ist ein Gemüse.

  3. 3
    Sarah says:

    Ein wahrer Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit der RA Hoenig im Sinne der Gemeinschaft, weiter so. ;-)

  4. 4
    RA JM says:

    @ carsten f.: Wer streut denn solche Gerüchte ???

  5. 5
    dot tilde dot says:

    gute rhetorik, herr hoenig! sehr elegant.

    .~.

  6. 6
    Dorian Gray says:

    Fragen Sie das nächste Mal nach, ob er Sie nicht gleich mit seiner Arbeit beauftragen möchte. Dann wäre er bereits ohne Ihr Zutun nach §§ 356 II, 30 I StGB strafbar…

  7. 7
    Niemand says:

    Sehr nett :-D

  8. 8
    M Brinkmann says:

    War dem armen StA denn klar, dass der Mandantenaufenthalt ein Geheimnis war und bleiben sollte?

  9. 9
    Dennis says:

    Das fällt unter Anwaltsgeheimnis, sehr praktisch. Gibts als Privatperson da auch eine Möglichkeit?

  10. 10
    doppelfish says:

    Dennis: Da bieten sich drei Möglichkeiten an:
    1.) Anwalt einschalten
    2.) Anwalt sein bzw. werden
    3.) temporäre Amnesie kontraktieren.
    Zu Risiken und Nebenwirkungen … :-)

  11. 11
    Advokatenschreck says:

    So ein grober Unfug, da reicht schon § 161 StPO als Rechtfertigungsgrund.

    Leider nur 2 Punkte (mangelhaft) – Kennen Sie ja sicher noch :-)

  12. 12

    @ Möchtegernadvokatenschreck:
    § 161 StPO regelt die Auskunftspflicht von Behörden und ich fühle mich noch nicht als solche. Oder sehe ich aus wie ein Beamter?

    Zwei Punkte sind immer noch besser als überhaupt keiner. Daß das ungenügend ist, setze ich als bekannt voraus.

  13. 13
    Molly B. says:

    @ Doppelfish,
    Danke fuer das Rezept. Habe 1.) und 3.) eingesetzt. Aber die Nebenwirkungen scheinen jetzt zu 2.) zu fuehren. Was macht man dagegen?

  14. 14

    Presseschau…

    Einige aktuelle Leseempfehlungen:

    Vom Leben als Terrorist
    Die Zeit, 30.10.2007
    Andrej H. wird seit einem Jahr überwacht, weil die Bundesanwaltschaft glaubt, er gehöre zur linksradikalen “militanten gruppe”. Was ein solcher Verdacht alle…

  15. 15

    Leseempfelung I…

    Die erste Leseempfehlung an die Leser der Endlosrekursion. Diesmal mit gefährlicher Paranoia, einem verwirrten Studenten und einem hellwachen Rechtsanwalt.
    ……

  16. 16
    Rolf Jürgen Franke says:

    Der Staatsanwalt darf sich durchaus nach der Anschrift des Mandanten erkundigen. Er verlangt keinen Geheimnisbruch, sondern stellt einfach die Frage, ob der Verteidiger die Anschrift bekannt gibt. Er darf nicht unterstellen, dass generell alle Mandanten riskieren wollen, in geeigneten Fällen per Haftbefehl gesucht zu werden, indem die Anschrift geheim gehalten wird. So mancher Mandant erklärt sich lieber mit der Bekanntgabe der neuen Anschrift durch den Verteidiger einverstanden, um seine Freiheit nicht zu riskieren. Die simple Frage zu stellen, die nicht beantwortet werden muss, ist im übrigen keine Anstiftung zur Straftat des befragten Rechtsanwalts, die im Raum steht, wenn er ohne Einwilligung seines Mandanten Auskünfte gibt. Was sagt wohl der Verteidiger, wenn ein Haftbefehl wegen unbekannten Aufenthaltes ohne Rückfrage nach der Anschrift des Mandanten bei dem Verteidiger erlassen würde? Wäre das fair?
    Nicht nur Staatsanwälte tragen manchmal Scheuklappen, lieber Carsten ;-)) Anstiftung durch den Staatsanwalt kommt in solchen Fällen nur ausnahmsweise und selten in Betracht.

  17. 17
    kaputnik says:

    @RJ Franke
    Einverstanden mit deinen Einwänden, aber der Ausspruch „Dann geben Sie mir eben Ihren Chef“, der Satzbau sowie die Wortwahl spricht ganz eindeutig für einen Einschüchterungsversuch.

    So ist das IMO nicht mehr eine simple, wohl zulässige Frage, sondern eben doch Anstiftung.

  18. 18

    Lieber Rolf-Jürgen. Besten Dank für Deine – wie immer – fundierten Hinweise. Wie Kaputnik bereits erahnt hat, war es in dem von mir beschriebenen Fall tatsächlich nicht die Fairness oder die Sorge um das Wohl meines Mandanten, die den Staatsanwalt zu dem Anruf veranlaßte. Sondern der schlichte Versuch einer rücksichtslosen Durchsetzung des staatlichen Straf-(Verfolgungs-)Anspruchs.

    Daß es auch nur zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Staatsanwalt gekommen wäre, glaube ich allerdings auch nicht selbst. Aber damit drohen kann man doch mal … Allein das hat ja bereits genützt.

  19. 19
    doppelfish says:

    @ Molly B.: An den Richtigen wenden. Ganz einfach :-)

  20. 20
    Rolf Jürgen Franke says:

    @Carsten: Einschüchterungsversuch bei der Kanzlei Hoenig = untauglicher Versuch!!

  21. 21

    @Rolf-Jürgen: Wahndelikt? ;-)

  22. 22
    Rolf Jürgen Franke says:

    @Carsten: Weiß nicht so recht. Das wäre es wohl, wenn ein Justizwachtmeister als angeblicher Staatsanwalt angerufen und gemeint hätte, eine Aussage erpressen zu können oder so ähnlich.

  23. 23
    saibot says:

    guter Job! und gut, wenn Mitarbeiter wissen was sie tun…

  24. 24
    Michael says:

    Tja, es gibt Staatsanwälte und Staatsanwälte. Da fällt mir plötzlich was ein. Dr. Marin Soyka (Staatsanwalt aus Kiel). Ebay-Delikte verfolgt er gnadenlos und ermittelt schlampig – egal, dass Ding wird durchgezogen. Bei Investoren, die sogar schon richterlich verurteilt wurden, stellt er in weiterer Instanz zum Unwohl der Geschädigten, Richter und Anwälte ein. Man kann nur hoffen, dass gewisse Leute ihr Ziel (Oberstaatsanwalt) nie erreichen. Rätselhafte Justiz sage ich da nur!

  25. 25
    Michael says:

    Tja, es gibt Staatsanwälte und Staatsanwälte. Da fällt mir plötzlich was ein. Dr. Marin Soyka (Staatsanwalt aus Kiel). Ebay-Delikte verfolgt er gnadenlos und ermittelt schlampig – egal, das Ding wird durchgezogen.

    Bei Investoren, die sogar schon richterlich verurteilt wurden, stellt er in weiterer Instanz zum Unwohl der Geschädigten, Richter und Anwälte ein. Man kann nur hoffen, dass gewisse Leute ihr Ziel (Oberstaatsanwalt) nie erreichen werden. Rätselhafte Justiz sage ich da nur!

    Bananenrepublik Deutschland, sag‘ ich da nur!