Fahrtenbuchauflage, erledigt

Heute endete das Jahr, in dem für unser Auto ein Fahrtenbuch geführt werden sollte mußte, weil die Erinnerung an den Fahrer, der da angeblich viel zu schnell durch das Land Brandenburg gefahren sein soll, nicht mehr so gut war.

Selbstverständlich wurde das Fahrtenbuch ganz gewissenhaft geführt. In den Fahrtenbuchdeckel wurden eingetragen:

    Name, Vorname und Anschrift der möglichen Fahrzeugführer, die dann jeweils ein individuelles Nümmerchen bekamen.
    das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs.

Das war eine einmalige Angelegenheit und schnell erledigt.

Dann wurden jeweils

    vor Beginn einer jeden Fahrt das Nümmerchen des Fahrers, das Datum und die Uhrzeit des Fahrtbeginns und
    nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift

eingetragen.

In dem vergangenen Jahr sind wir nicht viel mit dem Auto gefahren, so daß das Fahrtenbuch nicht sehr dick geworden ist. Wir haben ja Fahrräder, eine Umweltkarte der BVG und ein Motorrad. Immerhin sind es dann noch so 10 bis 12 Fahrten geworden.

Bislang hat auch niemand darum gebeten,

das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen

wie es im § 31 a StVZO geschrieben steht. Wir sind aber auch ganz schwer zu erreichen zuhause.

Nun heben wir das Fahrten-„Büchlein“ noch ein halbes Jahr auf und das war’s dann. Kein Fahrverbot, keine Punkte, kein Bußgeld. Nur die Investition von 10 Minuten Schreibarbeit und ein altes Vokabelheft.

Ich finde, so eine Auflage ist ein stumpfes Schwert.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeiten veröffentlicht.

15 Antworten auf Fahrtenbuchauflage, erledigt

  1. 1
    doppelfish says:

    War da nicht noch was mit ’ner Verwaltungsgebühr, die da fällig wird? Ich kann mich da dunkel an sowas erinnern …

  2. 2
    rodpython says:

    Naja, stumpf in dem Sinne einer Bestrafung vielleicht. Aber wenn das Auto nochmal geblitzt worden wäre, könnte man sich eben nicht mehr rausreden und sagen, man wisse nicht wer gefahren sei, weil, muss eben alles im Fahrtenbuch stehen. Und steht da nichts, und das AUto wurde geblitzt, gibts dem Halter auf den Deckel bzgl. der Nichtführung des Fahrtenbuchs, ne?

  3. 3
    Kampfschmuser says:

    Noch viel stumpfer wird es, wenn „Susi“ als Halterin mit Fahrtenbuchauflage das Fahrzeug abmeldet und die beste Freundin „Melanie“ es wieder anmeldet.

    Andererseits sollte man es soweit nicht kommen lassen. Da gibt es noch nette Wege die Fahrtenbuchauflage vorher elegant in den Sand zu setzen.

  4. 4
    welle says:

    Was ist mit dem Auskunftsverweigerungsrecht bei nahen Verwandten ?

  5. 5
    ballmann says:

    mit der „Wanne“ zu schnell?

  6. 6
    Jens says:

    @4
    Die Verweigerung der Aussage mit Bezugnahme auf das zustehende Zeugnisverweigerungsrecht ist doch ein super Tipp. Dann weiß die Behörde doch wenigstens schon mal, in welche Richtung sich Ermittlungen lohnen werden.

  7. 7
    RA JM says:

    @ welle + jens:
    Das Problem ist nicht „die Verweigerung der Aussage mit Bezugnahme auf das zustehende Zeugnisverweigerungsrecht“, sondern die Tatsache, dass man mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch ggf. auch solche Personen belastet, denen ggü. das Zeugnisverweigerungsrecht besteht – leider sogar vom BVerfG abgesegnet.

  8. 8

    Glückwunsch – Fahrtenbuchauflage erledigt…aber wie kam`s dazu?

  9. 9
    Scharnold Warzenegger says:

    Hm, meine Autos sind immer auf eine meiner Firmen zugelassen. Da bei Verstößen stets die Firma angeschrieben wird und dort natürlich niemand mehr feststellen kann wer gefahren ist, lösen sich Knöllchen stets in Luft auf.

    Wenn dann mal ein Fahrtenbuch geführt werden soll, wird das Auto dann auf eine andere Firma umgemeldet – fertig. Kostet halt ein paar Euro. Man darf nur nicht Gesellschafter-Geschäftsführer sein. Das geht dann natürlich irgendwann in die Hose.

  10. 10
    Heribert Weizenegger says:

    …ist ja wirklich rentabel, so ein Auto, was man statistisch 1x im Monat benutzt und was auch bei Stillstand Steuern und Versicherung kostet sowie an Wert verliert. :-)

      Ja, aber sollte einem die Umwelt schon Wert sein. Meinen Sie nicht? crh
  11. 11

    […] Variante 2: Der angehörte Halter rührt sich nicht. Das führt am Ende (im schlimmsten Fall mit ein paar Umwegen über das Amtsgericht) zur Einstellung des Verfahrens und zur Überbürdung der Kosten nach § 25 a StVG: Macht einpaarundzwanzig Euro Kosten. Punkt. Und vielleicht zu einer Fahrtenbuchauflage. […]

  12. 12
    Jens says:

    Was hat die Anordnung zum Führen des FB eigentlich gekostet?

  13. 13

    Die Behörde hat 73 Euro zzgl. Zustellungskosten (etwas über 2 Euro) in Rechnung gestellt.

    Legt man Widerspruch ein und hat eine Rechtsschutzversicherung, die die Verfahrenskosten zu erstatten hat, bleibt am Ende für den Beauflagten nichts hängen. :-)

  14. 14
    Jan says:

    Guten Tag,

    Wir sind ein Studentenkreis der Uni Paderborn welcher sich über die Zukunft des elektronischen Fahrtenbuch Gedanken macht. Wir führen eine Umfrage durch, dessen Ziel es ist herauszufinden, welches Bewußtsein für das elektronische Fahrtenbuch besteht und welche Verbesserungen/Neuheiten das elketronische Fahrtenbuch benötigt, um am Markt akzeptiert zu werden.
    Unsere Umfrage dauert max. 2min.
    http://www.umfrageonline.com/live.php?code=1600709

    Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich an diesem universitären Projekt beteiligen und bitten um Ihre Unterstützung und aktive Mithilfe!

    Mit freundlichen Grüßen

    Jan, Nadin, Daniel, Valentin und Mike

  15. 15

    […] ermittelte Halter ihn nicht verrät. Dann sind wir maximal wieder beim stumpfen Schwert namens Fahrtenbuchauflage. Damit schreckt man aber allenfalls die Sensibelchen unter den Verkehrsteilnehmern ab. Ernsthafte […]