Der Kollege Rechtsanwalt Manfred Zipper ist Fachanwalt für Strafrecht, also Strafverteidiger. Strafverteidigung ist Kampf, sagt ein anderer Strafverteidiger, kein geringerer als Hans Dahs.
Nun hat der Kollege Zipper – nach eigenem Bekunden „noch aktiver Ringer“ – sich wohl mächtig ins Zeug gelegt und dafür eins auf’s Auge bekommen, dies aber richtig.
Es stellt sich mir nur die Frage, ob er das Dahs-Zitat nicht falsch verstanden hat. Ich kämpfe ja auch für die Rechte meiner Mandanten, aber daß ich mich von einem Staatsanwalt – oder gar von einem Strafkammer-Vorsitzenden – verprügeln lassen würde … soweit geht die Liebe zum Beruf dann doch nicht.
Es könnte allerdings sein, daß Herr Zipper da nicht von einem Organ der Rechtspflege eins gedonnert bekommen hat, sondern von einem seiner Mandanten. Denn Herr Zipper ist nicht nur als Strafverteidiger unterwegs, sondern auch noch als Vertreter der Roland Rechtsschutz. Er ist ein Partner-Anwalt dieses Versicherers, der mit Engagement und exzellentem Fachwissen die Interessen vertritt.
Ich gestatte mir die Frage: Wessen Interessen vertritt der Partner-Anwalt eines Versicherers eigentlich: Die seines Mandanten? Oder die seines Partner-Versicherers?
Mir hat bislang weder ein Staatsanwalt, noch ein Mandant ein blaues Auge geschlagen. Ich verkaufe meine Seele aber auch weder dem einen, noch irgend einem anderen. Ich bin und bleibe unabhängig, auch unabhängig von Mandaten, die mir ein Versicherer vermittelt.
Jetzt muss ich mal bisschen blöd fragen: Wie können da denn Interessen kollidieren? Die Rechtsschutzversicherung ist doch genauso an einem erfolgreichen Prozessausgang interessiert, wie der Mandant, oder?
Oder kann es sein, dass die Versicherung in anderer Weise Druck macht, zB schnelle Abwicklung des Prozesses um etwaig entstehende Kosten zu vermeiden?
Warum fragen Sie, wenn Sie die Antwort bereits kennen? crh
Gibt es einen bestimmten Grund, diesen einen Kollegen hier namentlich und bildlich „bloßzustellen“? Er ist doch nicht der Einzige, der das macht.
Bildlich bloßgestellt ist er bereits durch die Werbeaktion des Versicherers. Und daß er nicht der einzige Anwalt ist, der seine Unabhängigkeit an einen Versicherer verkauft, rechtfertigt den potentiellen Parteiverrat nicht. crh
Ich vermute, er prügelt sich mit der Rechtsschutz wegen der Gebühren.
Ihre Überschrift finde ich übrigens arg irreführend, wenn ich mir die Anmerkung erlauben darf.
Dürfen Sie. Aber womit erklären *Sie* sich das Feilchen? crh
Ich musste so lachen;-) Nicht das das der Kollege ist der Django vertritt? Denn die Roland gehört zur Gothaer ;-)
Herr Hoenig, you made my day ,)
Toller Beitrag – Glückwünsch – und m.E. die genau richtige Berufsauffassung….
Nun ja, das könnte man denken. Wenn ich mir allerdings überlege, dass ín einem von mir vertretenen Fall, der hier Gegenstand eines Berichts ist, das Verfahren des Mandanten gegen seinen eigentlichen Gegner vor etwa einem halben Jahr abgeschlossen wurde, das Verfahren gegen den unsäglichen und weitgehend leistungsverweigernden Rechtsschutzversicherer WGV aber mittlerweile in der zweiten Instanz dümpelt, dann darf man man sich doch wohl zu Recht fragen, auf wessen Seite so manch Rechtsschutzversicherer wohl steht, oder?
[…] ich diese Vorlage für einen sehr polemischen Beitrag auch in unserem Kanzlei-Blog verwandeln mußte, wird mir der Kollege – ein Ringkämpfer – sicherlich […]
Die vielen Interessen, Mitgliedschaften und Hobbys des Kollegen erinnern mich an die Typen, die sich immer bei „Schlag den Raab“ bewerben: angeblich beruflich erfolgreich, hochintelligent, eine glückliche Partnerschaft und Zeit für 20 verschiedene Sportarten, die mindestens 6 mal die Woche für je 4 Stunden ausgeübt werden.
Wir werden zwar gelegentlich auch direkt von Rechtsschutzversicherungen beauftragt – wie auch immer die auf einen kommen -, aber selten mehr als einmal von derselben… Wer seinen Beruf und die Interessen seines Mandanten ernst nimmt, kann keine Rücksicht auf die Kosteninteressen eines RS-Versicherers nehmen.
Nun Herr Hoenig, auf Grund meines jugendlichen, zuweilen noch beinahe naiven Idealismus, müssen Sie mir zugestehen, dass ich noch an das Gute im Menschen und auch in der Rechtsschutzversicherung glaube. Nein im Ernst, ich war mir auch nicht sicher, wie solche „Folgekosten“ aussehen könnten, hier hat mir Herr Richter schon sehr weiter geholfen. Und seien sie mir bitte nicht böse, wenn ich auch weiterhin ab und zu eine Frage stelle.
Fragen sind hier immer willkommen. Und wenn ich Zeit und Lust habe, antworte ich auch. Aber wenn ich zu faul bin und Sie mir dann auch noch die Antwort vorwegnehmen, werde ich Ihre Vorlage wieder verwandeln. crh ;-)
Spätestens, wenn die kostengünstigste Lösung nicht die beste Lösung ist, entsteht ein Konflikt, den der Verteidiger anders lösen wird als der Büttel der Rechtsschutzversicherung.
Reklame-Mumpitz der Versicherungswirtschaft, mehr nicht.
Da, wo Strafverteidigung tatsächlich zum ‚Kampf‘ im wohlverstandenen Dahs’schen Sinn wird, bei verbrecherischen Vorsatzdelikten nämlich, treten die RSVen ohnehin nicht ein, oft zum Erstaunen des Versicherungsnehmers.
[…] hatte bereits vor drei Jahren gemutmaßt, daß er sich dabei das Veilchen von einem seiner Mandanten geholt haben […]