Herr Dr. Welf Haeger, seines Zeichens Clown und Rechtsanwalt, war – wie über 1.000 andere (Nur-)Rechtsanwälte auch – Teilnehmer der Mailing-Liste der Rechtsanwälte. Die Moderatoren der Liste vertraten die Ansicht, der Herr Dr. Welf Haeger nutze die Liste nicht so, wie es zwischen den anderen 1.000 Kollegen der Brauch ist. Deswegen haben sie Herrn Dr. Haeger aus der Liste ausgeschlossen.
Das gefiel Herrn Dr. Haeger nun aber nicht. Er brachte sein Mißfallen dann in einer hübschen Presseerklärung zum Ausdruck und in die Weltöffentlichkeit.
Teil dieser Öffentlichkeit scheine – aus Sicht des Herrn Dr. Haeger – auch ich zu sein. Jedenfalls ist unsere Kanzlei-eMail-Adresse offenbar in seinem Presseverteiler. So versorgte der Ex-Listige mich mit dem Wortlaut seiner Stellungnahme.
Die Auseinandersetzung, die Herr Dr. Haeger mit der Anwalts-Liste vom Zaun zu brechen begann, hat hohen Unterhaltungswert; seine Schreiben an die vorgesetzten Stellen kündigten jedenfalls ganz großes Kino an.
Daher habe mich auch ganz artig bei ihm bedankt.
Ich werde mir nun einen Vorrat an Popcorn besorgen und mit Interesse zuschauen, wie sich die Sache, ggf. bis zu Ihrer Einweisung, weiter entwickeln wird. Halten Sie mich bitte auf dem Laufenden.
Offenbar hat der Comedian das in den völlig falschen Hals bekommen. Statt sich nun über meine Aufmerksamkeit zu freuen, schickt er mir einen bösen Brief.
Er meint, meine „Frechheiten“ müsse er sich nicht gefallen lassen und und kündigte an, sich über mich bei der Rechtsanwaltskammer zu beschweren.
Wahrscheinlich werde ich auch Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten.
Whow. Der große Saal im Filmpalast!
Und wirklich, Herr Dr. Haeger ist kein Mann der leeren Worte. Heute morgen erreicht unsere Kanzlei eine Word-Datei:
Darin informiert Herr Dr. Haeger die Kollegen der Berliner Rechtsanwaltskammer über seine Auffassung,
dass Hoenig seinen Kollegen für „einweisungsreif in eine Irrenanstalt und damit geisteskrank“ hält.
Nach dortiger Rechtsauffassung eindeutig sei das eine Beleidigung nach § 185 „Straf-Gesetzbuch“. Und das verstoße dann auch noch gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43a BRAO.
„Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft“ will er auch „erstattet“ haben.
Und dabei habe ich es ihm wirklich gegönnt … seine gerichtliche Einweisung in die Anwaltsliste. Ich verstehe gar nicht, wie er meine Fanpost so falsch verstehen konnte.
Den Link zur Rechtsberatungseite bitte noch einmal überarbeiten, da steht im Moment noch ein „kanzlei-hoenig“ davor, welches noch stört.
Man muss Welf Haeger ja nicht mögen. In diesem Fall hat er aber recht.
Die Website des Herrn Haeger hat zwar etwas Querulatorisches (falls der Kollege hier mitliest: Für mich zuständig ist ggf. die RAK Oldenburg, Staugraben 3, die PLZ suchen Sie bitte selber raus), angesichts der „Haben Sie eigentlich einen Knall?“-Entscheidung des Anwaltsgerichts in Köln dürfte die Beschwerde allerdings nicht völlig aussichtslos sein…
Sollte das zu einem Revival der Vier Strafverteidiger führen? Wäre doch mal wieder was…
Und das wäre doch das geeignete Forum für ein Comeback unseres Rehabilitierenden. ;-) Gute Idee, machen wir! 8-)
Lieber Kollege Hoenig, zum Glück bleibt es nur bei einer Strafanzeige und einer Beschwerde bei der Kammer. Es hätte Sie durchaus „härter“ treffen können: Verhandlung im virtuellen Gerichtssaal von „Haegers-Moral-Gerichtshof“…
@ RA Haber: Was nicht ist, kann ja noch werden. … ;-)
Der Mann, der von seinem Publikum immer viel Humor und Leidensfähigkeit erwartet (sonst könnte man sein Gestammel auch gar nicht ertragen) scheint wohl selbst zum Lachen eher in den Keller zu gehen, hm!?
In was soll H denn eingewiesen werden?
In den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Liste?
Es fällt mir wie Schuppen von den Augen: Ich brauche auch einen Briefbogen mit Frontal-„Portrait“. Serious Business!
Presseverteiler –> E-Mail –> AG Charlottenburg?
Übrigens, dann werde ich wohl auch bald Post bekommen. Hallo Carsten, Mandat droht. ;-)
@03: Ich habe sehr stark den Eindruck, dass hier die Nachricht zur privaten Belustigung und nicht im Rahmen der Berufsausübung verfasst wurde.
Die Klageschrift des Kollegen ist wirklich beeindruckend. Ich hoffe für richtige Mandanten gibt er sich mehr Mühe.
Spannend, und gar nicht so neben der Sache liegend, fand ich, dass auf der Anwaltliste nach Bekanntwerden des von Doc Haeger in´s Leben gerufenen „Moral-Gerichtshofs“ von zahlreichen Anwälten ernsthaft über die Anregung zur Einrichtung einer Betreuung für den Comedian nachgedacht wurde. Unabhängig davon, dass der liebe Herr Hoenig natürlich nur die (Wieder-)“Einweisung“ des Haeger in die Anwaltliste meinte (es soll ja ein entsprechendes Klageverfahren des Haeger laufen), darf festgestellt werden, dass so manches, was Haeger von sich gibt, schon an eine Selbstgefährdung denken lässt. Und je nach Intensität einer solchen sieht sogar das Gesetz eine Einweisung vor ;-)
Das Schlimmste, was man diesem Herrn mit dem Mantel antun kann, ist, ihn nicht zu beachten. Deshalb landen seine „Presseerklärungen“ stets ungelesen im Mülleimer.
Liebe Kollegen,
ich wollte auch erst auf diese E-Mail antworten…
Der Kollege sollte sich aber mal seine Moral-Seite noch mal genau anschauen und bedenken, was er da alles über den Kollegen Breuing andeutet. Schlimm.
Wie war das mit
Art 101 GG
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Ich bezweifle den Gesetzescharakter der Moral-Gerichtshof-Ordnung.
Der eine ist ein Hartkopf, der andere hat eine weiche Birne.
Werde ich jetzt auch verklagt?
Ich weiß schon, warum ich mich vor Lachen mitten auf der Straße weggeschmissen habe, als ich in Norderstedt an der Wand einer Einkaufspassage das Schild dieser Sozietät (ich bleibe mal freundlich und lasse die Gänsefüßchen weg) erblickte. Die Leute um mich herum haben mich vielleicht seltsam angesehen…
ich muss es tun…………
http://www.clipfish.de/special/supertalent/video/3442476/supertalent-2010-dr-welf-haeger-hat-genug/
Kann man denn in eine Liste eingewiesen werden? Das wäre ein eher ungewöhnlicher Sprachgebrauch. Sehr viel wahrscheinlicher ist doch, dass die beanstandete Äußerung unmittelbar auf den Geisteszustand des Herrn Kollegen anspielt. RA Haegar sieht das offensichtlich genau so.
Falls die Sache zur Entscheidung kommt, wovon ich eher nicht ausgehe, müsste sich das Gericht dann mit der Frage auseinandersetzen, ob durch eine derartige Bemerkung üblichweise oder im konkreten Fall auch ein Listeneintrag verstanden wird, oder ob dieser Deutungsvorschlag nicht fernliegend und im Bereich der Schutzbehauptung anzusiedeln ist.
Prognose: diesen Prozess verlieren Sie mit Pauken und Trompeten.
Schöne Grüße
Eine psychiatrische Begutachtung von Herrn Dr. Haeger dürfte bei abweichender Auslegung des Begriffs „Einweisung“ durch die Kammer trotz allem den Tatsachenbeweis erbringen (§ 192 StGB). Was ist hier eigentlich mit Abmahnung wegen unerwünschter Spam-Mail? Ich würde es mir verbitten, von solch einer Person belästigt zu werden.
Lieber Carsten, ich bin sicher, Bernd und Werner geht es wie mir. Gerne eile ich aus dem Rheinland in die Hauptstadt um dich zu vereidigen, sollte dies erforderlich sein.
Herr Kollege Hoenig, der RAK einfach den Link von Homer weiterleiten (oder als DVD zur Stellungnahme reichen) und sich entspannt zurücklehnen. Und der Bohlen hat (ausnahmsweise) recht. Zu dem kann man doch nicht wirklich Vertrauen haben.
@nada: In den richtigen Gebrauch der Liste soll WH eingewiesen werden ;-)
Die RAK Nürnberg hat mich mal in meiner aktiven Zeit zu einer „freiwilligen Spende“ an das Rote Kreuz verdonnert, nur weil ich einen Kollegen als „perfide“ bezeichnet hatte. Insofern befürchte ich, Meister Hönig, dass Ihre Äusserungen über Herrn H. nicht sanktionslos an Ihnen vorüber gehen werden. Aber vielleicht ist Ihnen das der Spass ja wert.
Naja, mal sehen was der freundliche Herr noch zu bieten hat…..
Ich – Lieschen Müller ohne Jurastudium – habe immer gedacht, Rechtsanwälte sind die Würde in Person und schreiben gegenseitig Briefe auf ganz teurem Büttenpapier, mit Füllhalter unterzeichnet und nicht proletenmäßig mit einem Kuli – und dann grüßen sie sich
„…. mit kollegialen Grüßen…“
und wenn sie sich im Golfclub oder bei den Salzburger Festspielen sehen, dann heißt es …grüßen Sie auch Ihre Gattin….“
Wie man sich doch irren kann.
Ein Clown als Anwalt; nun ja, was heutzutage in der Justiz beschäftigt wird, ist ohnehin ein Kapitel für sich.
Ich gehöre – ohne Scherz – zu den Leuten, die Erfahrungen mit Karlsruhe und Strasbourg haben.
@27 wieso ein Clown? Bei den anderen sieht und merkt man es nícht sofort [duck und wech]
Ich glaube, Herr Dr. Haeger wird mißverstanden. Es ist sicher nur der – zugegebenermaßen ungeschickte – Versuch, Ihnen die Vorstellung zu bieten, die Sie sich in entspannter Popcorn-Haltung gewünscht haben.
Es entwickelt sich … das hatten Sie doch gemeint?
Schelmische Grüße
Todd
Lieber Carsten,
natürlich kann er eingewiesen werden. War in den guten alten Zeiten des Usenets so üblich.
Man entsorgte Foren- (und Listen-) Trolls einfach in de.alt.gruppenkasper.
Sollte nicht eine derartige Untergruppe der Anwaltsliste aufgemacht werden? Ich hatte mal so etwas gehört.
Nachdem ich die Verbalinjurien gegen den Kollegen Breuning in der Presseeklärung gelesen habe, fiel mir der alte juristische Beleidigungsgrundsatz „Wie es in den Wald hineinschallt…“ ein.
„Wer austeilt, muß auch einstecken können“ stellt die StA derartige Strafanzeigen ein.
Und warum genau sind deutsche Ermittlungsbehörden jetzt nochmal überlastet?
Erstattet Kai Breuning jetzt auch Strafanzeige wegen möglicher Beleidigungen, die Welf Haegers „hübsche Presseerklärung“ enthalten könnte?
http://www.haegers-kostenlose-rechtsberatung.de/pm-breu4.htm
Ich fürchte, dass der Maisimport hierzulande sprunghaft ansteigen würde … mhhh, Popcorn!
Aha, er hat also Klage beim AG Hamburg eingereicht, um die Zulässigkeit seines Rauswurfs aus der Mailing-Liste klären zu lassen.
Eine insoweit vollstreckungsfähige Entscheidung wird er aber kaum bekommen, wenn er lediglich Rechtsverfolungskosten, die reine Nebenforderungen sind, einklagt. Bzgl. seines Ausschlusses aus der Mailing-Liste hat er ja gar keinen Antrag gestellt. Das Gericht wird sich also allenfalls inzident damit befassen.
Cui bono?
Was mir allerdings Angst macht, ist das Wohl seiner Mandanten, wenn man sich die Qualität der Klage in eigener Angelegenheit ansieht.
Ich verstehe die Teilklage nicht … bis auf ein paar wenige Euro ändert sich doch nichts…
Wenn man die Klageschrift http://www.haegers-kostenlose-rechtsberatung.de/klage.pdf so liest, dann wäre man geneigt, dem Kläger doch eher die Nutzung des von ihm auf http://www.zukunftsjuristen.de/ beworbenen Service anzuempfehlen, nämlich einen Staranwalt zu suchen und diesen zu überwachen.
Der Kollege Kompa, der Schriftsätze ähnlicher Güte in der Vergangenheit liebevoll kommentiert hat, hätte sicherlich auch an diesem seine helle Freude, zumal die Kanzlei Haeger Hartkopf wohl auch nicht „Blocksatz“ kann.
Was ich hier allerdings nicht verstehe: warum geht der Kläger hier im Wege einer Teilklage in Höhe von EUR 30,40 vor anstatt den von ihm reklamierten Gesamtschaden von EUR 33,30 einzuklagen?
Sehen wir die Sache mal pragmatisch: das kommt also dabei heraus, wenn eine Kanzlei für EUR 36,– / Stunde kostendeckend arbeiten will.
EIne alte amerikanische Weisheit besagt: You get exactly what you pay for.
@ Aggie:
Naja, immerhin 91,29 %. Vielleicht will der
KasperKollege ein eventuelles (wenn auch natüüürlich nur seeehr geringes) Mitverschulden vorsorglich berücksichtigen. ;-)Jetzt wirds spannend…Erdnüsse…ich mag kein Popcorn! Sich mit einem Stafverteidiger anzulegen, und nach dazu einem Guten (ja, ja, das Lob gehört Dir Carsten (!)), zeigt wirklich, aus „welchem Holz“ dieser Mann geschnitzt ist…“Respekt“… :-) und ich bin echt gespannt, wann er einen „echten“ Betreuer findet … dem Mann muss geholfen werden, unbedingt… ;-)
Der grundsätzliche Ansatz, die streitige Rechtsfrage inzidenter über den Honoraranspruch bei einem Kostenrisiko zu einem Streitwert von EUR 30,40 klären lassen zu wollen, ist ja nicht ganz von der Hand zu weisen. Eine Niederlage über den Streitwert der Unterlassungsklage bei einem geschätzten Streitwert von mindestens EUR 4.000,- zu risikieren, wird so vermieden.
Allerdings dürfte sich das Amtsgericht um die Frage der „Einweisung“ drücken können, weil die Kosten der Selbstbeauftragung nicht erstattungsfähig sein dürften. Die BGH-Rechtsprechung wird auch über das anwaltliche Berufsrecht hinaus angewandt: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/bgh_I-zr-2-03_kostenerstattung-selbstbeauftragung.html
Also im Ergebnis billige Munition für weitere Blogbeiträge und steigende Popularität des Blogs. Danke, Welf.
Auf der Töchter aller Anwaltlisten Juratalk vermeldet eine Buschtrommel, inkl.Aktenzeichen aber ohne Quelle, dass die RAK Hamm ein weiteres Kammerverfahren gegen den Kollegen eingeleitet hat. Gegenstand: Stundensätze und der Moral-Gerichtshof.
Ich bin durch Zufall über diesen Blog gestoßen.
Ich werde mir selbst nun auch meine Popcornreste von dem Staatstrojanerdebakel zusammensuchen und während des Durchsichtens des Blogs zuführen :-)
Zu der Supertalentgeschichte brauche ich wohl nichts sagen, außer, dass mein Abend gerettet ist.
Danke an alle Beteiligten, die mir das juristische Tagesgeschehen unterhaltsam gestalten.
[…] Dr. Welf Haeger hat seine Drohung Ankündigung wahr gemacht und sich bei der Rechtsanwaltskammer über mich beschwert. Über mich! Ich bin […]