Siebentakte

Die Staatsanwaltschaft schickt uns die Ermittlungsakten:

Soweit, so erfreulich. Wenn man sich dann aber mal anschaut, daß die Siebentakte die siebte Kopie von sechs Leitzordnern darstellt, wird das mit der Frist von drei Tagen für die Rückgabe verdammt eng.

Meinen Vorschlag, die Akten auf der Behörde einzuscannen und den Verteidigern eine CD zu übermitteln, beantwortete der Staatsanwalt in einem Brief:

Eine digitalisierte Akteneinsicht kann, was ich bedauere, nicht gewährt werden. In der Sache ist es richtig, dass eine Akteneinsicht im Wege der Übersendung von Datenträgern mit eingescannten PDF-Dateien gerade in Umfangsverfahren der Wirtschaftskriminalität für alle Seiten eine sinnvolle Erleichterung darstellen würde. Nach der für die Staatsanwaltschaft Potsdam und die anderen Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg verbindlichen Rechtsauffassung sind jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Art der Akteneinsicht noch nicht gegeben, weshalb es mir versagt ist, diese Vorgehensweise zu wählen.

Auch in Hamburg, Berlin, Hessen und Niedersachsen gibt es keine rechtlichen Voraussetzungen für digitalisierte Ermittlungsakten. Gleichwohl ist man (zumindest) in diesen Bundesländern pragmatischer: Sie bieten den Verteidigern die elektronische Akteneinsicht an und die (meisten) Verteidiger akzeptieren dies. Ganz ohne rechtliche Grundlagen. Aber die Brandenburger waren schon immer was ganz Besonderes.

Wenn der Bundesgesetzgeber dann irgendwann einmal mit einer Rahmen-Regelung in der StPO fertig ist, damit anschließend die Landesgesetzgeber die Details regeln können, ist die digitale Akteneinsicht mit Sicherheit veraltet und die derzeit lebenden Verteidiger arbeiten beim jüngsten Gericht.

Update
Fertig!

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

10 Antworten auf Siebentakte

  1. 1
    RA Frese says:

    Guten Tag,

    im letzten Satz ist ein Fehler. Es muss heißen „..und die derzeit lebenden Verteidiger stehen vorm jüngsten Gericht.“

    ;-)

  2. 2
    Robert Dahlem says:

    Zum Begriff „Siebentakte“ finden sich bei Google nur Treffer auf Ihrer Seite. Ob Sie den Begriff mal erläutern könnten?

      Es handelt sich um die siebte Kopie der Originalakte. Die Zweitakte wird manchmal auch Duplo-Akte genannt. crh
  3. 3
    Micha says:

    Siebentakte. Das bedeutet, diese Akte ist schon sieben mal durch den Kopierer gewandert, wurde sortiert, gelocht und abgeheftet anstatt einmal durch nen Scanner und als .pdf abgespeichert?

  4. 4
    Claudio says:

    Seltsam. Die Bundesanwaltschaft hat diese rechtlichen Bedenken nicht. Akteneinsicht gibt es dort mittels verschlüsselter CD.

  5. 5
    BV says:

    Sollte es nicht möglich sein, in drei Tagen den Inhalt von sechs Leitzordnern zu kopieren, vor allem wenn dieser so „einzugsfreundlich“ ist, wie er es hier zu sein scheint?!

      Ok, dann kommen Sie doch mal eben kurz vorbei und fangen Sie an. crh
  6. 6
    Andreas says:

    Welche rechtlichen Bedenken könnten denn einer Digitalisierung entgegenstehen? Der RA kann die Akte doch eh scannen / unendlich kopieren, so dass eine unbegrenzte Weitergabe letztlich auch bei einer Übersendung der physischen Akten nicht verhindert werden kann…

  7. 7
    Tilman says:

    Kaufen Sie sich einen Kodak i780 – Der scannt sowas in kurzer Zeit. Ich schätze ein Vormittag. Soweit ich das Foto sehe, sind die Blätter alle sauber und gleich gross, dann geht es besonders schnell. Das auf dem Foto wäre bei einschlägigen Dienstleistern ein „Kleinauftrag“ :-)

  8. 8
    Hans says:

    Eben. Mit nem vernünftigen Einzugscanner ist das in Null-Komma-Nix erledigt. Gute Geräte scannen bei Bedarf auch doppelseitig.

  9. 9

    @Hans und die anderen freundlichen Tip-Geber.

    Fertig – siehe update oben im Beitrag.
    Wir arbeiten hier mit Technik und fleißigen Mitarbeiterinnen, nicht mit Geschwätz. 8-)

    Jetzt ist der Paketdienst an der Reihe.

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