Update: Infos zum Motorradrecht

Um an diesem verlängerten Feiertagswochenende nicht den Eindruck entstehen zu lassen, unsere Kanzlei gibt sich dem Müßiggang hin, haben wir unsere Informationen über das Rechtsgebiet „Motorradrecht“ aufgearbeitet.

Es ist zwar immer noch eine Bleiwüste, aber auch ohne bunte Bilder (die ohnehin nur vom Wesentlichen ablenken ;-) ) können sich die Seiten sehen lassen. Meine ich.

Was meint das verehrte Publikum?

Die Seiten zum Tätigkeitsbereich "Motorradrecht" ...


     

 

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Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Motorradrecht) veröffentlicht.

3 Antworten auf Update: Infos zum Motorradrecht

  1. 1
    Marcus says:

    Für meinen Geschmack finden sich in den Artikeln zu viele offene Fragen. Wenn Absatz auf Absatz mit Fragezeichen aber ohne Erklärung endet, wird das irgendwann mühsam …

    • Danke für den Hinweis. Aber wenn wir hier die Antwort auf sämtliche Fragen geben würden: Werden wir dann nicht arbeitslos? ;-) crh
  2. 2
    mike says:

    Ich finde die Übersicht strukturell sehr misslungen.
    Ich sehe nicht auf Anhieb, wo ich zu meiner persönlichen (einmaligen) Thematik weiterkommen könnte.
    Ein Klick auf irgendeines der vielleicht naheliegendsten Themen bestätigt meinen ersten Eindruck: ich hab falsch geklickt.

    Nur als (zugegeben etwas extremes) Test-Beispiel: ich will mit meiner Simson ins Ausland, darf ich das, und wenn ja unter welchen Bedingungen bzw. wie schnell darf ich fahren und wie schnell darf meikn Moped fahren können?
    Keine der angebotenen „Kategorien“ verspricht mir Aufklärung.
    Ich kann anhand der (nicht vorhandenen) Struktur nicht beurteilen ob mein Thema irgendwo behandelt wird.

    Das selbe gilt auch für weit einfachere Themen. es gibt keinen Link. wo ich vor dem Klick ansatzweise weiss, was ich dort für Informationen erwarten kann.

    P.s. Mein fiktives Simson-beispiel ist nicht wirklich fiktiv, würde mich freuen hier mal was drüber lesen zu können. Wenn Interesse besteht, kann ich auch meine nichtgestellte Frage dazu präzisieren.

    • Vielen Dank für diese Kritik, die deutlich macht, daß sich unser Konzept und Ihre Erwartung nicht decken:
      Wir möchten beschreiben, was Motorradrecht ist bzw. beeinhaltet („Motorradrecht gibt es nicht„). Sie brauchen konkrete Hinweise („Aufklärung„) für ein aktuelles Problem. crh
  3. 3
    mike says:

    Ok, mit den Infos sieht es schon etwas anders aus, ich muss auch zugeben, die Einleitung nicht ausreichend aufmerksam genug gelesen zu haben, dort wird es – wenn auch vage – beschrieben. Wie man das besser machen kann, mhh, ka.

    Was man aber (m.E.) in der Liste besser machen kann, ist es einerseits auf die jeweiligen Anker zu verlinken und zusätzlich die Liste statt mit Zeilenumbrüchen korrekt als verschachtelte Listen darzustellen.

    bspw.:
    * Zivilrecht
    * * Unfallrecht
    * * Sachschadensrecht

    usw.