Akteneinsicht – für 3 Tage

Die Staatsanwaltschaft gibt meinem Antrag auf Akteneinsicht statt. Die Akten haben wir abgeholt, weil sie sich nicht zur Versendung eignen sollen. Sagt die Geschäftsstelle.

Der Staatsanwalt läßt mir auch ausrichten, die Akteneinsicht werde mir für 3 Tage gewährt; bis dahin sollen die Akten wieder auf der Geschäftsstelle zurück sein.

Ich habe darauf verzichtet zu reagieren; auch wenn wir hier nicht in Bayern (Augburg oder Würzburg) sind, könnte das, was ich denke, zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen mich führen, wenn ich es äußern würde. Diese Behörde ist nicht imstande, die Akten zeitgemäß – d.h. zumindest als Hybrid-Akte elektronisch, oder wenigstens ordentlich zu führen. Aber ich soll den Papierwust quasi über Nacht durcharbeiten.

Ich bedauere sehr, daß es Menschen gibt, die mit so einen Zeug ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Und ich bin froh, daß wir hier einen gutgehenden Scanner (dazu morgen mehr) haben, um die Akten zu digitalisieren, bevor ich sie bearbeite.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

8 Antworten auf Akteneinsicht – für 3 Tage

  1. 1
    Kai says:

    Aber die Papierform hat doch auch den Vorteil, dass man mehrere Akten gleichzeitig und nebeneinander liegen haben kann.

    Oder benutzen Sie auch mehrere Monitore? Der Scanner muss gut sein. So mit 20 Sekunden pro Seite und manuellem Speichern kommt man nicht weit.

  2. 2
    JLloyd says:

    Also, bereits seit 2009 arbeite ich mit 2 Monitoren à 1920×1200 Pixeln aktuell an einer GeForce 7300-Karte & bin sehr zufrieden, denn ich habe auf meinen Monitoren nebeneinander Platz für 4 A4-Seiten bzw. 2 Doppelseiten. Meines Wissens gibt es bereits Systeme, welche 3 oder mehr Monitore o.g. Auflösung unterstützen.

  3. 3
    @Kai says:

    Vielleicht kommt „man“ mit 20 Sekunden pro Seite und manuellem Speichern nicht weit, das soll jedoch nicht Herr Hoenigs Problem sein. Er schreibt ja selber, dass „wir“ einen gutgehenden Scanner haben und er die Akten bearbeitet, nachdem sie digitalisiert wurden. Daraus lese ich, dass ein(e) kompetente(r) Mitarbeiter(in) sich an geeignetes Gerät setzen wird und sich Herr Hoenig erst dazu gesellt, wenn er die digitale Akte (auf wieviel Bildschirmen auch immer) vorliegen hat. Auch wenn es zugegebenermaßen ein lustiges Bild ist, sich den Rechtsanwalt die dritte Nacht in Folge persönlich vor dem Uraltscanner vorzustellen … Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass die digitale Akte Herrn Hoenig nicht wirklich daran hindern sollte, dieselbige wiederum auszudrucken, falls er das Bedürfnis verspürt den kargen Berliner Baumbestand zu reduzieren und ganz viel Papier nebeneinander auf seinem Schreibtisch zu horten ;-)

  4. 4
    ??? says:

    Wie wäre es mit einer Hörbuch-CD?
    Iris Berben oder Christoph M. Herbst sprechen den Text.
    Im Hintergrund spielt jemand Barocklaute oder singt Uschi Glas „Heidschi Bumbeidschi“…

    Wenn der gereizte Anwalt außerdem aus Versehen im Stress eine Tasse Kaffe, Tomatensoße oder Rotwein auf dem Schreibtisch stehen hat und dagegenstößt, dann sehe ich ein paar Problemchen.

    Eine CD kann man mit Geschirrspülmittel und viel Wasser reinigen, da passiert gar nichts.

    Das papierlose Büro wird es niemals geben, genausowenig wie das papierlose Klo. Das hat der Aufsichtsrat von SIEMENS gesagt.

  5. 5
    @??? says:

    Ich hatte mal ein Siemens Klapphandy, dass bei jedem Zuklappen abgestürzt ist … Das Gerät wäre ein prima Ersatz für fehlendes Klopapier gewesen^^

  6. 6
    @@??? says:

    Das dass hat ein s zuviel. Das nehm ich wieder weg.

  7. 7
    Subsumtionsautomat says:

    Also 3 Tage setze ich normalerweise als Frist bei sehr sehr dünnen Akten. Und dabei gehe ich natürlich nicht davon aus, dass der Anwalt nur die Gerichtsakte liest und sie dann zurückgibt. Kann es wirklich einen ernstzunehmenden Strafverteidiger geben, der sich die Akte nicht kopiert oder sie einscannt? Da reichen dann 3 Tage bei kurzen Akten ganz sicher. Bei dem dargestellten Aktenumfang ist das sicher ein bißchen wenig. Mal beim Staatsanwalt nachgefragt? Vielleicht hat er im Programm nur nicht die voreingestellte Frist geändert… Oder er weiß, dass Anwälte die Akten sowieso zurücksenden, wann sie wollen…

  8. 8