Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine ziemlich unappetitliche Vergewaltigung zulasten einer professionellen Dienstleisterin begangen zu haben. Eine gynäkologische Spurensuche kam zum Ergebnis: Nichts zu sehen. Das mag daran gelegen haben, daß die angebliche Tat erst drei Tage nach dem Bordellbesuch angezeigt und untersucht wurde.
Einziges Beweismittel war also die Aussage der Frau. Das reichte dem Schöffengericht aber für die Verurteilung des nicht vorbestraften Angeklagten.
Die Hauptverhandlung in der Berufungsinstanz begann auf meine Bitte mit einem Vorgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ich wollte den Umfang der Beweisaufnahme erörtern und über das Glaubhaftigkeitsgutachten sprechen, das das Amtsgericht für entbehrlich („eigene Sachkunde„, „ureigenste Aufgabe des Gerichts“ usw.) hielt.
Der Vorsitzende eröffnete das Rechtsgespräch mit einer Frage: „Vergewaltigung einer Prostituierten … geht das eigentlich überhaupt?“
Diese Frage reichte mir, um auf das Gutachten verzichten zu können. Mir fielen dabei die Argumente des Strafrichters beim Amtsgericht ein.
Was ich nur nicht verstehe: Warum sind Staatsanwälte mit Ablehnungsgesuchen (§ 24 Abs. 3 S. 1 StPO meist so zurückhaltend? In diesem Falle hätte ich nicht viel dagegen halten können.
Es hat trotzdem noch drei Hauptverhandlungstermine gedauert, in denen reichlich illustre Zeuginnen gehört wurden; dann erfolgte aber der Freispruch und ich hatte einen sehr erleichterten Mandanten.
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Man kann sich das Männergespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung lebhaft vorstellen.
Der Mandat wurde also in erster Instanz verurteilt, weil die junge, gutaussehende und ansonsten vom Schicksal vernachlässigte Zeugin überzeugte, und in nächster Instanz wegen Voruteilen des Richters freigesprochen.
Die Geschichte klingt schon komisch.
In einem Bordell sind normalerweise (teilweise nicht mal versteckte) Notruf-Druckschalter.
Und selbst wenn es passieren sollte, dann gibt es immer noch einen netten Herren an der Tür (der der wie ein Schrank aussieht) um die Sache zu regeln.
Und das die Sache erst nach 3 Tagen angezeigt wurde gibt mir auch zu denken.
Vielleicht was der Hunderter einfach nicht echt?
Allein die Erörterung einer solchen Frage erstaunt mich. Sollte jemand wirklich ernsthaft erwägen, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht für Prostituierte gilt?
Ich kenne das Gewerbe nicht wirklich. Ich bin dort nicht tätig, weder angestellt, noch freiberuflich und auch nicht auf 400-Euro-Basis.Ich bin auch keine Puffmutter.
Ob die Dame „auf Rechnung“ arbeitete, überhaupt in Deutschland sein durfte, den Bockschein, äh… das Gesundheitsattest hatte und der Zwang zum Verhüten eingehalten wurde, wir wissen das alles nicht.
Ich habe aber einmal die Gerichtsreportage über den Prostituiertenmörder gesehen (ein Fernfahrer) und die Mordserie an solchen Damen in Kanada und den USA – Täter ebenfalls Fernfahrer.
Zudem habe ich mal das Buch (autobiografie) der bekannten, inzwischen verstorbenen Ex-Hure Domenica mit der üppigen Oberweite in den Händen gehalten, die ja bekanntermaßen dann vom Senat Hamburg als Sozialarbeiterin angestellt worden ist. Diese Dame ist von Polizei und Zuhältern gleichermaßen respektiert worden, weil ihr keiner etwas vormachen konnte.
Jedenfalls – wie schon oben erwähnt – es gibt einen Notruf und auch ein Geheimzeichen – die Dame schreit ein Wort und alle auf dem Flur wissen, dass da etwas nicht stimmt.
Es gibt Männer, die wollen dann ganz perverse Sachen, teilweise aus Sado-Maso-Spielchen bekannt. Würgen die Frauen, bis diese röcheln, schlagen die Frauen, pinkeln in die Betten – es gibt aber auch welche, die wünschen das mit ihrem Körper. Das hat eine erzählt, die in Berlin solch einen Laden betreibt und ein Buch geschrieben hat. Ich komme jett nicht auf den Titel.
Ebenso unsinning ist natürlich das „Gesetz über die Vergewaltigung in der Ehe“. Wir fangen jetzt nicht mit Herrn Kachelmann an – aber auf der Bettkante sitzt der Staat nicht. Entweder, beide sind sich einig und haben sich aneinander gewöhnt, oder die Partnerschaft sollte beendet werden.
Wenn die Dame drei Tage später angetippelt kommt, haben es ihr vielleicht die „Arbeitskolleginnen“ empfohlen, hier Kohle rauszukloppen. Es gehört übrigens zum guten Ton, in diesem Beruf die Kunden nicht zu nennen. Ein ganz feines leichtes Mädchen war es also nicht.
Übrigens möchte ich da weder Arzt noch Anwalt sein. Wieviel Unsinn manche Damen behaupten, zeigte auch die Sache um „Marco“, der in der Türkei die kleine Engländerin getroffen hatte.
Wo kommt denn hier die angebliche Befangenheit ins Spiel? Als der Richter das Glaubwürdigkeitsgutachten nicht machen lassen will oder als er fragt, ob eine Prostituierte vergewaltigt werden könne?
Immer wenn ich solche Aussage-gegen-Aussage -Sachen lese, bei denen man einfach nicht sicher sagen kann, wie es objetkiv wirklich war, dann wundere ich mich über Leute, die trotzdem felsenfest davon überzeugt sind, dass die ihnen vollkommen unbelannte Frau entweder:
a) absolut glaubwürdig ist und der Mann der Täter war
oder umgekehrt
b) das mutmaßliche Opfer dem armen Mann doch nur aus persönlichen Motiven (z.B. Geld, Wut etc.) schaden möchte
Respekt wie schnell man sich da so sicher sein kann. Ich würde mir niemals anmaßen, dass so eindeutig beurteilen zu wollen -noch dazu ohne Kenntnis von Details.
[…] Befangene Richter, […]
Siehe ganz oben:
Augen auf beim Frauenkauf !!!!