Der Mandant hat seine eigene Rechtsanwaltskanzlei und wir kennen uns seit vielen Jahren. Der Umgangston zwischen uns ist entsprechend freundlich und persönlich. Auch nach Feierabend.
Nun hat es ihn erwischt, die Staatsanwaltschaft erhebt einen unangenehmen Vorwurf und ich verteidige ihn vor dem Amtsgericht.
Irgendwie mißfällt es der Richterin und dem Staatsanwalt, daß er sich mit einem Einspruch gegen einen Strafbefehl wehrt, weil er den Vorwurf für falsch hält. Noch bevor ich den Mund aufgemacht hatte, war die Stimmung bereits auf dem Nullpunkt und die Luft im Saal zum Schneiden. An mir konnte es diesmal nun wirklich nicht gelegen haben; außer dem Einspruch und einem Akteneinsichtsgesuch „habe ich nichts getan“.
Die Richterin begann in eisigem Ton, die Personalien abzufragen. Ich hatte dann noch ergänzende Fragen an den Mandanten zur Person – es gab ein paar Probleme mit der wirksamen Zustellung des Strafbefehls und der Ladung zum Hauptverhandlungstermin.
Seid wann wohnst Du dort und seit wann bist Du dort behördlich angemeldet?
Bevor der Mandant antworten konnte, richtete sich die Richterin an mich:
Herr Verteidiger. Können Sie bitte den Angeklagten Siezen, wie es sich hier bei Gericht gehört?!
Wie reagiert man eigentlich auf so eine Rüge einer Richterin? Mir hat’s erst einmal die Sprache verschlagen, bevor ich einen Unterbrechungsantrag gestellt habe. Habe ich irgendwas nicht richtig mitbekommen?
Ach so: Wir sind hier nicht irgendwo auf dem schwäbischen Dorf, sondern beim größten deutschen Strafgericht. Und die Richterin ist mal locker 10 Jahre jünger als ich.
Na ja, völlig ungewöhnlich finde ich das nicht. Man Siezt sich ja auch bei einer mündlichen Prüfung, selbst wenn man auch sonst schon beim Du war. Ich würde es auch befremdlich finden, wenn Richter und StA oder StA und Sachverständige sich im Saal duzen. Wenn Angeklagter und StV sich duzen gerät auch das normale Gefüge ein Wenig durcheinander; der StV demonstriert Nähe zum Angeklagten und die gefühlte Distanz zwischen den anderen Organen der Rechtspflege und dem StV wird – jedenfalls gefühlt – größer.
Die Toleranzgrenzen der Richter dürften hier sicher unterschiedlich sein. Mein Ausbilder hat es mehrfach durchgehen lassen, dass ein Klägervertreter (kein RA) die wesentlich ältere Beklagtenvertreterin (RAin) mit „Mädchen“ ansprach. Als die RAin sich beim vierten Mal beschwerte, schritt mein Ausbilder halbherzig ein. Wir haben uns nachher köstlich über das auch sonst merkwürdige Verhalten des etwas exzentrischen Klägervertreters amüsiert…
Hm, Richterin? Promoviert? Ja? B)
@andreas
Merken Sie, dass es ein Unterschied sein könnte, ob sich ein Staatsanwalt und ein Richter oder der Verteidiger und sein Mandant „duzen“?
Auch mag die Wulffe, ähh Würde des Gerichtes beeinträchtigt sein, wenn man als Richter geduzt wird, aber wenn der Verteidiger seinen Mandanten duzt …..
Ich würde den Angeklagten fragen, wie er angesprochen werden will. Hoffentlich antwortet er dann „Wir sagen seit Jahren ‚Du‘ zueinander. Bleib doch bitte dabei.“
Für mich sind solche Monierungen doch eher Hinweise, dass irgendwas quer liegt – sonst regt man sich über sowas nicht auf. Und gerade wenn man sieht wie oft persönliche Angriffe in Terminen vom Gericht nicht unterbunden werden, dann wäre ein unangebrachtes Duzen noch das kleinste Problem.
[…] Kanzlei Hoenig berichtet heute in ihrem Blog von einer Strafverhandlung beim Amtsgericht Berlin. Der Richterin missfiel es, dass sich der […]
Sofern ein Mandant gleichzeitig Freund/guter Bekannter ist, sage ich ihm in der Regel, dass ab Betreten und bis Verlassen des Saals wir „auf Sie“ sind. Grund ist aber nicht, irgendwie gegenüber dem Gericht die Contenance zu wahren, sondern allein aus dem Grund, dass die Tatsache der Duz-Bekanntschaft das Gericht und die Gegenseite nichts angeht. Gleichwohl: so eine Begehrlichkeit wie hier geschildert würde ich mehr schwer verbitten. Warum hat Koll. Hoenig (deshalb?) einen Antrag auf Unterbrechung gestellt?
In anderen Ländern siezt man vielleicht den König, wenn man ihn trifft, ansonsten duzen sich alle… Deutschland ist einfach zu engstirnig!
Die Richterin meinte offenbar, ihre Meinung über die Meinung anderer Verfahrensbeteiligter stellen zu müssen, wie sich diese anreden. Sie hat damit die Grenzen ihres Amtes überschritten.
Die Handlung ist dienstrechtlich, möglicherweise sogar strafrechtlich relevant. Sie hat während der Amtsausübung Handlungen verlangt, die zu verlangen sie nicht befugt war. Eine konkrete Drohung scheint sie nicht explizit ausgesprochen zu haben, aber das braucht eine Strafrichterin in Amtsausübung vermutlich auch nicht.
Die gute Frau sollte sich wohl einmal auf die Grenzen ihrer Kompetenzen besinnen – wenn nicht, sollte der Personalvorgesetzte nachhelfen.
@cepag: Mag sein ich irre mich aber vermutlich wurde der Unterbrechungsantrag gestellt, um einen weiteren unaufschiebbaren Antrag vorzubereiten: Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit. Wenn die Stimmung schon im Keller ist, dann richtig.
Aber vielleicht wollte der Kollege auch einfach nur einen Kaffee trinken gehen, um seine Sprachlosigkeit zu überwinden. Das aber vermutlich nur, wenn sich die dortige Kantinensituation deutlich verbessert hat.
Immer diese Vorurteile! In einem schwäbischen Dorf hätte das keinen Richter interessiert.
Warum muss ich denn meinen eigenen Anwalt siezen wenn ich ihm vertraue und er erklärtermaßen nichts dagegen hat? Dann müsste ich bei meiner einvernehmlichen Scheidung also während der Verhandlung meine Ehefrau-in-Scheidung siezen, „wie es sich vor Gericht gehört“?
Ich dachte dass man nur für duzen GEGEN den Willen der geduzten Person bestraft werden kann? Wie mein Nachbar, den das „Du“ in Verbindung mit „Arschloch“ gegenüber einem Büttel 1000 Mark kostete? Hier ist ist ja doch wohl nicht die Richterin geduzt worden?
Hat die Richterin überhaupt das Recht, hier nach ihrer eigenen Interpretation eine gesetzlich vorgeschriebene Verhaltensnorm namens „wie-es-sich-vor-Gericht-gehört“ einzufordern? Wo steht das geschrieben?
Darf die also auch einfordern dass ich bei Gericht meine Mütze abnehme weil mir der alterskahle Schädel friert? Meine Sonnenbrille (nach der Identitätsprüfung) während der Verhandlung abnehme weil mich die Sonne durchs Fenster blendet? Oder meine Haare kämme weil ihr meine Rasta-Frisur nicht würdig genug erscheint? Ich kerzengrade auf der Bank sitzen muss obwohl mir der Rücken von der Arbeit schmerzt? Meinen verknitterten Anzug zu bügeln obwohl mein Bügeleisen kaputt ist?
Dann brauche ich also für die Rastalocken eine Religionsbescheinigung, und für den krummen Rücken ein ärztliches Attest?
„Wie es sich gehört“ … so ein „Argument“ das keines ist, sollte eigentlich längst in der Mottenkiste der 50er Jahre verwest sein.
Vor kurzem hatte ich die Freude, vertretungsweise für meine Frau und Kanzleikollegin in einer Familiensache einen Termin wahrzunehmen zu können/müssen. Die Parteien sprachen sich in der Verhandlung auch direkt an. Während die Frau zu ihrem langjährigen Partner „Stefan“ und „Du“ sagte, sprach er stets von „Frau Müller“ („Frau Müller, Sie meinen doch nicht im Ernst, dass….“). Der Familienrichter äußerte, dass ihn das Gesieze bei der direkten Ansprache untereinander einigenmaßen irritieren würde.
@ Leser (Nr. 9)
Entspannen Sie sich.
Die spontane Sprachlosigkeit RA Hoenigs kann ich gut verstehen. Ein Musterbeispiel für ungeschickte Verhandlungsführung durch die Richterin. Ist doch völlig wumpe, wie sich Verteidiger und Angeklagter anreden!
Kann man sich nicht einfach an die Ordnung halten? Reicht es nicht, dass man als StV in Bärlin statt in Robe, im Hawaii-Hemd verteidigen darf?
Die Anwälte sind ehrpusselig auf ihre Würde als „Organ der Rechtspflege“ bedacht, wenn es ihnen in den Kram passt (z.B. unbelegte Behauptungen über das Bestehen von Verhinderungsgründen), und wollen nichts davon wissen, wenn es ihnen gerade nicht so behagt (Robe, Duzen usw.). Das kann es ja nun auch nicht sein.
Dass es ausgeprägt kindisch (und kaum im Interesse des Mandanten) ist, im Alter von über 50 um jede etablierte Konvention einen Kleinkrieg anzufangen, kommt noch hinzu.
Ein Teil in mir sagt: was soll’s, die Richterin will es eben so. Es lohnt nicht, darüber zu streiten. Formen sind eben dafür da, dass sich alle dran halten und keiner rumheult.
Der andere Teil in mir schnappt sich Gitarre und Büchsenbier: Was zum Geier soll das? So lange zielführend zur Verhandlung beigetragen wird, ist es völlig egal, wie sich Verteidiger und Anwalt ansprechen. Es geht um die Sache. Nur um die Sache!
Wie einfach wäre das Juristenleben, wenn auf alberne Nebenkriegsschauplätze verzichtet werden würde. Alle wären früher zu Hause und könnten Gitarre spielen und Büchsenbier trinken. Das wäre doch mal was.
PS
Zu gerne würde ich mal Mäuschen in Ihrer Kanzlei spielen, Herr Hoenig.
Ich glaube, da springt mein Kompensationsradar an. Da hat wohl jemand dringenden Bedarf nach dignitas per potestate, wenn’s schon nicht per persona klappt…
Erinnert an den Sissy-Film mit Romy Schneider und das strenge spanische Hofzeremoniell bei den Habsburgern. Sissy, die nun zur Familie gehört, bekommt von der Schwiegermutter nicht das „Du“ angeboten, sondern wird aufgefordert, diese zu siezen.
Erinnert auch an den uralten Witz mit der Emanze, wo es dann heißt: Und nach dem dritten Kind, da hat sie ihm dann das Du angeboten.
Oh, glückliche Berliner Justiz.
Der Staatsanwalt in Dachau wurde zwar erschossen, aber man hat höflich gesiezt.
Wie ist das eigentlich mit einem „Grieß Eahna“ oder „Habe die Ehre…“, wie es in Österreich üblich ist….
Die Siezanordnung der Richterin beruht entweder auf Unkenntnis oder auf Spießigkeit. Wenn man per Du ist, wäre es geradezu unhöflich, den anderen zu siezen. Das gilt selbst, wenn man sich vor Gericht streitet.
Vor ca. 20 Jahren hat sich am OLG Köln der vorsitzende Richter Gerber, in dessen Senat ich als Referendar war, in der Verhandlung mit einem jungen RA, den er vom Tennis kannte, während der ganzen Sitzung geduzt. Der Sache hat das keinen Abbruch getan, sondern vielmehr die große Sourveränität des Vorsitzenden unterstrichen. Gerber wurde kurze Zeit später zum Präsidenten des Landgerichts Aachen ernannt.
Früher haben sich Könige – jedenfalls außerhalb des spanischen Hofzeremoniells – mit der innerhalb der Familie üblichen Anrede den Krieg erklärt, wenn sie z.B. Cousins waren. Nur vor dem Amtsgericht Berlin soll die äußere Förmlichkeit die persönliche Höflichkeit aufheben. Das ist albern.
Das war – dem Wortlauf nach – eine Bitte. Der kann man nachkommen, oder auch nicht. Ein „wir kennen uns schon so lange, da lasse ich das mal lieber, Frau Richterin am Amtsgericht XY“ hätte es durchaus auch getan.
Ach Gott, wenn‘ s der/die Vorsitzende gerne so hätte. Neulich hat mir eine Richterin verboten, einen Schluck aus meiner Wasserflasche zu nehmen und ernsthaft die Auffassung vertreten, ich müsse sie vorher um Erlaubnis fragen. Und das während unterbrochener Sitzung… Habe ich sie halt artig gefragt und sie hat es gnädig genehmigt. Muß man sich über so etwas streiten? Das hielte doch mein Herz gar nicht aus.
Ich sehe keinen Grund, weshalb man einen langjährigen Mandanten, mit dem man noch befreundet ist, nicht dutzen sollte. Diese ganze Fassade soll sie sich sonst wo hin schmieren, durchs Siezen wird es auch nicht freundlicher oder angenehmer.
Also zwei Dinge möchte ich anmerken:
1. Das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant ist ein Vertrauensverhältnis. Da haben Dritte nicht reinzureden. Ein kluger Richter respektiert das.
2. Die Skandinavier duzen sich auch fast durchgehend. Finde ich eigentlich auch in Ordnung, da man sich auch ein wenig direkter ansprechen kann.
Wieder mal beneiden wir die englische Sprache um ihr „you“.
Wenn der charmante Carsten zehn Jahre älter ist als die Richterin, dann hat er das Recht, der feschen Dame das Du anzubieten, wie schon vor ca. 25 Jahren eine Band aus Österreich sang:
Küß die Hand, schöne Frau, was sind Ihre Augen blau…..
und dann geht es weiter…
pommerie, pommeruh,
stoß`mer an und sag´n mer DU…..
Bloß hier lauert schön die nächste böse Falle, denn man sollte Damen nie nach Ihrem Alter fragen….
Ein „wenn’s der Wahrheitsfindung dient“ wäre es mir wert gewesen.
@Andreas Moser:
Nun ja, will man Wikipedia glauben, ist die vergleichbare Form zum deutschen „Du“ eher das englische „Thou“. Die formale Variante „You“ hat dort aber die informale komplett verdrängt.
Back to topic: wie stellt man in so einem Fall nach der Pause stilgerecht den fälligen Antrag? „Ey Ische, du bist ja wohl voll parteiisch, näh?“
@ Leser und Gero Nto
Die Vorsitzende hat nach § 238 Abs. 1 StPO die Sachleitungsbefugnis, einschließlich der Pflicht sitzungspolizeiliche Maßnahmen nach § 176 GVG zu treffen. Gegen diese Maßnahmen ist die Beanstandung nach § 238 Abs. 2 StPO statthaft.
Das “ Kleine-Frau-im-Auftrag-der-Macht“-Syndrom. (Gibts auch bei Männern;-)
Vielleicht wäre der Hinweis, dass Sie den Mund zu halten hätte wenn sich Erwachsene unterhalten und man sie ansonsten über das Knie legen würde, ein wenig fehl am Platze gewesen???
Als Richter und Staatsanwalt halte ich ein Du im Gerichtssaal für unangemessen, egal in welchem Verhältnis und zu wem… Mal abgesehen von Kindern als Zeugen oder ähnliches.
Zwischen Anwalt und Mandant oder zwischen Kläger und Angeklagter bzw Beklagter und Zeuge sehe ich dagegen nichts was gegen ein Du spricht…
@????
Da habe ich große Zweifel. Das Alter spielt dabei im Berufsleben keine Rolle, sondern die Hierarchie; streng genommen besteht zwischen Anwälten und Gerichten zwar keine Hierarchie in dem Sinne, dass das Gericht gegenüber dem Anwalt generell „höhergestellt“ ist. Aber da der Richter/die Richterin zumindest innerhalb der Verhandlung das Sagen hat, besteht hier eine ganz eindeutige Hackordnung. Es wäre ein grober Fehler, hier aus dem Alter die Befugnis dazu abzuleiten, das „Du“ anbieten zu dürfen. Vielmehr ist es umgekehrt: Die Richterin hätte hier theoretisch das „Recht“, dem (älteren) Anwalt das Du anzubieten.
Wobei sich das im Rahmen einer Verhandlung selbstverständlich ohnehin verbietet. Eine Gerichtsverhandlung ist nicht der Ort, um so etwas zu klären.
Ich dachte, in Kreuzberg antwortet man auf eine solche Attacke spontan mit:“ Hassu Problem oter was?“ :-)
Wenn der Anwalt vor Gericht seine Mutter verteidigt, muss er diese dann auch mit „Sie“ anreden?
Vor Jahren befragte ich ebenfalls einen Kollegen, mit dem ich mich seit ca. 20 Jahren duze, als Zeugen in einer Strafsache vor dem AG Tiergarten. Ich habe das Gericht vorher darauf hingewiesen, dass ich mich mit dem Zeugen duze und das auch in der Hauptverhandlung weiter tun werde. Allenfalls der Zeuge hätte wohl auf dem „Sie“ bestehen dürfen.
Verwundert war ich allerdings vor ein paar Monaten nur eine Tür weiter in der Kirchstraße, nämlich vor dem Verwaltungsgericht, als sich Vorsitzender und Berichterstatterin (mit mindestens ähnlichem Altersunterschied wie Kollege Hoenig und die hiesige Amtsrichterin) ungeniert duzten. Ob das der Würde des Gerichts….? Quod licet Iovi.
Irritierend fand ich kürzlich, daß der Vorsitzende des Schöffengerichts (51 Jahre) die Protollführerin (ca. 25) während der Verhandlung ständig duzte.
@steffen (8):
Daß sich alle Duzen ist ein deutsches Mißverständis, das nicht auszurotten ist.
Bei uns im Englischen ist ein seeeehr großer Unterschied zwischen „You“ und „You“, der sich zwar nicht im „You“, aber im Rest der Phrase deutlich zeigt.
Eins vorneweg: In B-Neukölln und meiner Heimat, Mannheim-Jungbusch und MA-Neckarstadt fürfen Männer Frauen grundsätzlich duzen, weil diese nach den dort herrschenden Vorstellungen „sachenähnlich“ sind ;o)
Warum ich meine Schwestern, meinen Vater oder meine Lebensgefährtin oder eine eng befreundete Mandantin, mit der ich ja vielleicht sogar schon vor dem Prozess ein Verhältnis hatte siezen sollte, erschließt sich mir nicht.
Viel bedenklicher ist – und das passiert mir immer wieder – wenn aus einer Unterhaltung zwischen Richter und Gegenanwalt oder anderen (neutralitätspflichtigen !) Prozessbeteiligten trotz „Siezerei“ hervorgeht, dass diese wohl schon lange einen miteinander Saufen, Golfen oder Skaten (bei Richterinnen: Yoga) gehen. Da setzt doch jeder Prozessbeteiligte besser gleich die eigene Oma
vornehin.