Haftbefehl gegen den Finanzminister!

Jetzt scheint es wohl sogar in der Spitze unserer Bundesverwaltung angekommen zu sein. Der Handel – das heißt, sowohl der Verkauf als auch der Ankauf – mit geklauten Daten ist kriminell:

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf seinem NRW-Kollegen vor, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten.

schreibt heute morgen der Tagesspiegel.

Dieser Norbert Walter-Borjans, Digitalhehler und zugleich auch NRW-Finanzminister, zeigt sich von diesem Vorwurf (noch) unbeeindruckt.

Vielleicht sollten die Schweizer Strafverfolger auch insoweit mal über ein Ermittlungsverfahren nachdenken. Ein Haftbefehl (auch) wegen Wiederholungsgefahr scheint – jedenfalls nach deutscher Rechtslage – locker begründbar.

Bild: Alexander Dreher / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Strafrecht veröffentlicht.

10 Antworten auf Haftbefehl gegen den Finanzminister!

  1. 1
    le D says:

    Mich wundert ja, mit welcher nonchalance die politisch Verantwortlichen in bestimmten Bereichen handeln und faktisch keinerlei Verfolgung stattfindet. Das betrifft sowohl den in diesem Blogpost behandelten Bereich als auch den Bereich „Computerwanze“, den die zuständigen Minister trotz der eklatanten Schwächen und Unzulänglichkeiten der Software unbedingt einsetzen möchten (wobei die für den Einsatz im Bereich der Strafverfolgung oftmals angeführte Rechtsgrundlage im Angesicht der Entscheidung des BVerfG zur Integrität und Vertraulichkeit von Computersystemen unzulänglich ist).

    Leider weigern sich die Strafverfolgungsbehörden, gegen die (verfassungsbrechenden) „Kollegen“ und Verantwortlichen Ermittlungsverfahren einzuleiten. Und Zivilgerichte weigern sich, die Herstellung, das Verkaufen und das Überlassen wettbewerbsrechtlich zu untersagen „202c ist keine Marktverhaltensregelung im Sinne des 4 Nr. 11 UWG“.

    Der Staat stellt sich hier bewusst in einen Graubereich – aber wehe, wenn ein „gemeiner Bürger“ mal in den Verdacht gerät gegen ein Gesetz verstoßen zu haben. Der bekommt sofort volle Breitseite zu spüren…

  2. 2
    Thorsten says:

    So viele Scheiben Brot bekommt man in Knast? Und auch noch gutes Vollkornbrot?

  3. 3
    CD-Brenner says:

    Westerwelle: „Das sind rechtswidrig und kriminell erworbene Daten, mit denen jetzt Geld gemacht werden soll“.

    Ach ne, gemeint war ja Wikileaks, nicht die Steuer-CD.

    Verzeihung.

  4. 4
    Hardy says:

    Der Handel – das heißt, sowohl der Verkauf als auch der Ankauf – mit geklauten Daten ist kriminell

    Unsinn:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-109.html

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20101109_2bvr210109.html

    Ist das denn wirklich soo schwer zu verstehen? Muss man auch noch als Anwalt den immer gleichen Unsinn nachplappern, wider besseres (?) Wissen?

    • Gegenstand des Beschlusses 2 BvR 2101/09 ist die Recht-/Verfassungsmäßigkeit der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung und ob das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt wurde. Die Frage, ob der An-/Verkauf der Daten rechtmäßig oder kriminell war, läßt der 2. Senat ausdrücklich offen. Läßt sich – wenn man kann und will – ganz auf die Schnelle nachlesen, Rdz. 49 des Beschlusses:

      „Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung, ob und inwieweit Amtsträger bei der Beschaffung der Daten nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt haben.“

      „Früchte des verbotenen Baumes“ ist das Stichwort, unter dem in den allerersten Jura-Semestern das Problem abgehandelt wird. crh

  5. 5
    Verkehrsteilnehmer says:

    Mag sein, dass meine Einstellung von Neid beeinflusst ist, schließlich hätte ich kaum genug für Fahrkosten nach und Kontogebühren in der Schweiz.

    Aber so lehne ich mich zurück und sage mir, passt doch in die derzeitige Richtung, so von wegen „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“, Sozialschmarotzer, oder auch Kronzeugenregelung oder Beifang rechtswidriger Hausdurchsuchungen.

    „Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf seinem NRW-Kollegen vor, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten.“
    Schäuble, Schäuble,… ist das nicht der mit den vergessenen 100.000 DM im Schreibtisch?

  6. 6
    Hardy says:

    @crh:

    1. Die Entscheidung des BVerfG hat offensichtlich (!) ausgereicht, weitere Klagen gegen dieses Vorgehen zu stoppen. Mir ist jedenfalls keine weitere erfolgreiche Klage gegen das entsprechende Handeln des Staates untergekommen.
    2. Wenn diese Dinge doch in den „allerersten“ Jura-Semestern abgehandelt werden – warum muss dann dennoch hoch bis zum BVerfG geklagt werden?

  7. 7
    shabazz says:

    Zu 1: Das liegt wohl am unterschiedlichen Verständnis vom Legalitätsprinzip und Opportunitätsprinzip einerseits und am Prinzip der Selbstbetroffenheit andererseits.

    Zu 2: Weil manche Jura-Studenten im ersten Semester auch gern mal feiern gehen.

  8. 8
    Hardy says:

    @shabazz

    Und all‘ das weißt Du, aber Steuerhinterzieher (um deren Hintern es geht) und deren RAe (sicher nicht die schlechtesten bei der Klientel) wissen das nicht? Erstaunlich, wirklich erstaunlich!

    PS Selbstbetroffenheit = weißer Schimmel

  9. 9
    Kai says:

    Ich frage mich, welcher Straftatbestand der Schweiz hier verletzt wird, der dann auch noch unabhängig vom Tatort verfolgt werden könnte.

    In Deutschland sind nur einige Straftaten auch nach dt. Recht verfolgbar, wenn diese im Ausland begangen wurden.

  10. 10
    JuergenW says:

    Man fragt sich aber auch, ob hier etwa ein Bundesfinanzminister deutsche Steuerhinterzieher vor Verfolgung schützen und Ihnen den Erfolg ihrer Taten sichern will. Man fragt sich weiter ob sowas nicht auch strafbar sein könnte: