Haftbefehl gegen Finanzbeamte

Schweiz will deutsche Finanzbeamte verhaften. Datenhehlerei. Folgerichtig. Nicht „ungeheuerlich“.

Dieser Beitrag wurde unter Kanzlei Hoenig Info veröffentlicht.

35 Antworten auf Haftbefehl gegen Finanzbeamte

  1. 1
    Kand.in.Sky says:

    „verhalten“?
    meinten sie „behalten“?

    #k.

  2. 2
    Lexus says:

    Es ist ungeheurlich, dass ein fremder Staat Beamte dafür bestrafen möchte, dass sie Dienstanweisungen folgen.

    Es ist ein politisches Problem, bei dem sich der schweizer Staat mit dem deutschen Staat verständigen muss. Es ist aber ein Unding, dass der einfache Beamte dafür belangt werden soll

  3. 3
    RA Neldner says:

    Wohl eher „verhaften“. Ist natürlich auch eine Form des „behaltens“. Sogar eine besonders sichere.

  4. 4
    Quant says:

    Klingt schwer verständlich. Poesie. Wohlklingend. Nicht unschön.

  5. 5

    Liefert die Bundesregierung Tatverdächtige, die mit Haftbefehl gesucht werden, in den Schweiz aus? Das wird richtig lustig…. Aber es ist wirklich ein Unding, dass andere Länder Rechtsbeugung nicht im selben Umfang erlauben, wie die Landesregierung von NRW.

  6. 6
    Jörg says:

    Nun ja, man kann seine Meinung haben. M.E. war es der einzige folgerichtige Weg Steuersünder zu verfolgen. Und da in Deutschland die Doktrine „fruit of the poisonous tree“ nicht gilt, war der Datenankauf nur folgerichtig.

  7. 7
    Rolf Schmidt says:

    Ja, müsste nicht konsequenterweise auch die Behördenleitung über SIS zur Haft ausgeschrieben werden? Schließlich könnte es sich um den Anführer der Bande handeln?

  8. 8
    Rudi says:

    Cool und konsequent, aber warum nur die 3?

  9. 9
    Groooveman says:

    Das mag ja so sein. Als nächstes erlassen dann deutsche Staatsanwaltschaften reihenweise Haftbefehle gegen die schweizerischen Bankangestellten, bei denen dringender Tatverdacht zur Beihilfe bzgl. § 370 AO (Steuerhinterziehung) besteht, ja?

    Angemessen ist das alles nicht, letztlich wird hier einfach nur der Nebenkriegsschauplatz Strafrecht zur Hauptauseinandersetzung um das Steuerabkommen auf gemacht.

  10. 10
    Cliff says:

    Das was Groooveman sagte!

  11. 11
    Kinki says:

    Konsequent. Diese Leute haben sich der Hehlerei schuldig gemacht, indem sie gestohlene, illegale Daten angekauft haben. Das einzige, was mich an der Sache wurmt, ist, dass die Schweiz nicht auch gegen Schäuble & co. Haftbefehle erlassen hat.

  12. 12
    Todd says:

    @Grooveman: Zu spät, das Ermittlungsverfahren von den deutschen gab es bereits und wurde gegen die Zahlung von 150 Mio. Euro eingestellt.

    Die Schweizer haben Ihre „Schuld“ – wenn man es so nennen mag, ich sehe es durchaus anders – somit bereits beglichen. Jetzt sind die Deutschen dran.

    Wie Herr Hoenig sagte – folgerichtig!

  13. 13
    Tante Hilde says:

    Einlochen diese kriminellen Datenhehler!

    Nur schade, daß es dazu nicht kommen wird, weil man sie nicht zu fassen bekommt. D wird sie nicht an CH ausliefern. Und freiwillig fahren die da bestimmt nicht mehr hin.

    Cool wäre natürlich ein internationaler Haftbefehl – so es sowas auch aus der schweiz heraus gibt. Dann würden die vielleicht mal im Urlaub in F oder S eingelocht und überstellt. *Träum.*

  14. 14
    Tante Hilde says:

    Und an alle, die meinen, man müsse Steuersünder um jeden preis verfolgen: natürlich müssen die verfolgt werden. Allerdings heiligt der Zweck nicht die Mittel. Gerade Vater Staat muß sich da „sauber“ anstellen und darf nicht einfach alle rechtlichen und moralischen Bedenken über Bord werfen. Klar ist doch: wer solche Daten einmal für viel Geld ankauft, der setzt einen Anreiz für weitere Datendiebe,

  15. 15
    Steve says:

    Schade, dass Kraft nicht per Haftbefehl gesucht wird. Das hätte sie ja eigentlich schon wegen Insolvenzverschleppung verdient.

    Ich finde es auch witzig, dass Trittin davon redet, Kriminelle werden von der Schweiz gedeckt. Im Moment werden nur Kriminelle von der NRW-Ministerpräsidentin gedeckt.

    Ich hoffe nur, dass angesichts der NRW-Wahl nun mal diejenigen mit dem Nachdenken anfangen, die nicht den halben Tag das RTL-Daily soap-Programm schauen. ;-)

    Grüße Steve

  16. 16
    meine5cent says:

    @Steve: Nachdem auch in der Schweiz die Unschuldsvermutung gilt: Tatverdächtige. Wir wollen doch nicht gleich den facebook-Lynchmob, diesmal bestehend aus Steuerhinterziehern, vor dem NRW_Finanzministerium sehen, wie er die Auslieferung der Steuerfahnder verlangt……

  17. 17
    Steve says:

    @meine5cents: Nein lynchen wollen wir die nicht, aber wählen auch nicht. ;-))))

  18. 18
    Hardy says:

    „Des weiteren sind Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte, grundsätzlich verwertbar, so dass allein von dem Informanten begangene Straftaten bei der Beurteilung eines möglichen Verwertungsverbotes von vornherein nicht berücksichtigt werden müssen.“

    Quelle: bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-109.html

    Im Übrigen wird dieser Streit in Amerika entschieden, nicht in Deutschland. Der Schweiz gehts an den Kragen, so oder so.

  19. 19
    Staatsanwalt says:

    Konsequent? Nein!

    Die Fahnder haben höchstens die erste Anregung zum Ankauf bzw. Beschaffung gegeben, die Entscheidung darüber fiel bekanntermaßen etliche Hierarchiestufen höher, nämlich ganz oben. Und dort liegt auch die letztliche Verantwortung. Und diese Entscheidungsträger können sich sogar darauf berufen dass auch das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken hat.

    Da die Schwezier auch bestens wissens, dass ihr Haftbefehl niemals vollstreckt wird handelt es sich m.E. um eine zweifelhafte symbolísche Handlung gegen Subalterne.

  20. 20
    MaxR says:

    Die o.g. „Anführer der Bande“ waren kaum selber in der Schweiz, um auf Schweizer Boden Verstöße gegen Schweizer Recht zu begehen.

    Die drei jetzt gesuchten haben das vielleicht getan.

  21. 21
    Zivilrechtler says:

    @Todd
    Es wird sich wohl irgendwo in der Schweiz eine Bank finden, die einen Steuerhinterzieher unterstützt hat und von einem Ermittlungsverfahren noch nicht betroffen war. Dann kann man wunderbar ein neues Ermittlungsverfahren einleiten und mittels Europäische Haftbefehl die Vorstände ärgern. Außer Liechtenstein drumherum nur EU. Außerdem ergibt sich für schweizer Bankangestellte ein ganz neues Mobbing-Feld: Vorgesetzte bei der deutschen Steuerfahnung anzeigen.

  22. 22
    michael b. says:

    nun, der datenkauf war zuminest hehlerei. wie auch immer man dazu steht, der staat darf sich nicht mit strafftätern auf eine stuffe stellen. und genau das ist passiert!

    steuerhinterziehung mag assozial sein. wobei es da zu differenzieren gillt. aber das ist ein anderes thema. geschäfte mit dieben zu machen und geklaute waren zu kaufen ist in meinen augen aber deutlich die schlimmere straftat und man möchte eigentlich auch einen haftbefehl für die verantwortlichen minister und staatssekretäre sehen. ich zumindest halte das verhalten der schweizer justiz für absolut folgerichtig. den wo würden wir hinkommen wen der zweck die mittel heilgt? nur ins chaos!

  23. 23
    jj preston says:

    Wer über V-Leute die NPD wissentlich mit Geld füttert (und damit mittelbar auch zehn Morde an Mitbürgern mit Migrationshintergrund finanziert), darf bei Datenhehlerei nicht zimperlich sein.

  24. 24
    michael b. says:

    aber doch mal zwei drei sätze zur steuerhinterziehung.

    es gibt zwei gründe dafür.
    grund 1: man ist schlicht assozial und will seinen pflichten an der allgemeinheit nicht nachkommen.

    grund 2: man möchte den staat zu einem sparsamen verhalten bewegen. und sieht nicht ein wie dieser das geld beispielsweise gesetzwiedrig an kriminelle datenverkäufer verteilt. siehe auch die ganze finanzierung der npd. aber es gibt noch 100 andere sachen die einem nicht passen können. da ich 2,5 jahre im öffentlichen dienst war, kann ich sagen das die hälfte der mittel mehr als ausreichend wären. vermutlich sogar ein viertel! und damit meine ich die gehälter unserer staatsvertreter. sei jedem gegönnt!

    grund zwei kann ich also gut verstehen. aber dann muss man konsequent sein und das land verlassen!

    der staat zumindest muss sich an recht halten. wo ein allmächtiger staat der über dem recht steht hinführt, kennen wir nicht nur aus der deutschen geschichte!

  25. 25
    michael b. says:

    „und damit meine ich die gehälter unserer staatsvertreter. sei jedem gegönnt!“

    da fehlt natürlich ein nicht!

    der Satz korrekt: und damit meine ich NICHT die gehälter unserer staatsvertreter. sei jedem gegönnt!“

  26. 26
    Steve says:

    @ michael b:
    Super statement das ist nämlich genau der Punkt: Der Staat muss sich an Gesetze halten und ganz ehrlich: Das was derzeit einige Vertreter der Grünen und vor alle der SPD betreiben, ist eine ziemliche Hetzjagd.

    Wenn man das ganz mal realistsich betrachtet: Das Staattswesen ist ein riesiges Schneeball-System. Wahlen gewinnt man nur mit Versprechen und dadurch, dass man das Wahlvolk bei Laune hält. Das macht man am Besten mit einer Umverteilung zu Lasten vieler Stützen unseres Wirtschaftssystems, in Wahrheit aber vor allem zu Lasten von späteren Generationen. Das ist Kraft und Konsorten durchaus bewusst, aber offensichtlich vollkommen egal, denn die Macht scheint alle ethischen Grundsätze beiseite zu schieben.

  27. 27
    Todd says:

    @Zivilrechtler:
    Sicher, man kann es immer auf die Spitze treiben, um am Ende sagen zu können „Ätsch und ich hab doch Recht.“.

    Man kann aber natürlich auch zur Vernunft kommen, eine innerdeutsche Einigung über das ausstehende Abkommen mit der Schweiz finden und die ganze Sache damit Ad acta legen.

    Aber nicht doch, wir müssen zeigen wie groß unsere Eier (-stöcke) sind.

  28. 28
    Todd says:

    Ergänzung:
    Oh, mir ist grade noch aufgefallen, daß man mich hier mißverstehen könnte. Es sind natürlich die Politiker/Ermittler und nicht Zivilrechtler gemeint.

  29. 29
    Ein Fahnder says:

    Veehrter Herr Hoenig,

    ich bin schon etwas begeistert, dass Sie den Tatbestand als „Datenhehlerei“ bezeichnen. Es handelt sich dabei – das haben wir alle erkannt – um ein Kofferwort aus Daten und Hehlerei.

    1. Daten, unbestritten unproblematisch
    2. Hehlerei, kurz gesagt der Handel mit gestohlenen oder abhandengekommenen Sachen. bekanntlich spricht ja auch § 259 StGB von Sachen die gestohlen oder sonst erlangt werden.

    Ist das problematisch? Ja, dann wenn ein Volljurist, das bekannte Wissen des 1. Semesters „Sachen sind nur körperliche Gegenstände“ mit dem Begriff der Datenhehlerei aushöhlt. Offensichtlich ist der Tenor in den Blogs, was die Fahnder gemacht haben ist verwerflich.

    Ich finde die Einseitigkeit ein wenig erschreckend, habe ich Ihren Blog doch als sachlich nüchtern und dennoch furchtbar unterhaltsam kennen gelernt. Wenn sie sagen „folgerichtig“, warum

    1. ergehen die HB gegen die Fahnder?
    2. und nicht gegen die Landes-/Bundesregierung?
    3. Woher hatte die Schweiz geschützte persönliche Daten der Fahnder? also ganz einfach wie kennen die Schweizer die Namen der Fahnder?

    Folgerichtig stellt sich die Frage, hat da eine andere Regierung die Namen der Ermittlung auf nicht ganz so anständigem Wege erlangt?

  30. 30
    Engywuck says:

    Interessant ist ein anderer Aspekt, den ich aber nicht verifizieren kann. Nach mindestens einer Quelle sind die drei Deutschen nicht wegen des Aufkaufs an sich sondern wegen Anstiftung angeklagt. Sie hätten also den Datendieben den Auftrag erteilt und nicht nur „oh, ist ja praktisch, dass Du da was hast…“ gesagt.
    Wenn das stimmt wäre das doch ein dezenter Unterschied

  31. 31
    Todd says:

    @Ein Fahnder:
    Zunächst mal sollte vom Schweizer Strafrecht gesprochen werden, es ist schließlich ein Haftbefehl nach schweizer Recht. Mögliche Rechtsvorschriften:
    Art. 160 StGB Hehlerei
    Art. 179 StGB Unbefugtes Beschaffen von Personendaten
    Art. 273 StGB Wirtschaftlicher Nachrichtendienst
    Ich empfehle zur Ansicht: http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/index.html

    Gilt denn auch in der Schweiz, daß Sachen nur körperliche Gegenstände sind? Die deutschen Gerichtsentscheidungen sind für die Ausstellung des Haftbefehls ja irrelevant. Also ich weiß es nicht.

    Zu Ihren Fragen:
    1. Es waren die Täter der Wirtschaftsspionage.
    2. Kommt vielleicht noch. Aktuell werden die Voraussetzungen wohl nicht gegeben sein.
    3. Sie halten die Schweizer Ermittler für unfähig oder wie ist die Frage zu verstehen?

  32. 32
    Todd says:

    Oh, die Links zum deutschen StGB wurden automatisch ergänzt und sind natürlich falsch.

  33. 33
    Jörg says:

    Nun ja, das ist nicht ganz richtig. Nach § 9 StGB ist die Tat an dem Ort begangen an dem der Täter gehandelt hat. Da Steuerfahnder nur im Inland hoheitlich tätig werden dürfen, dürfte der Ankauf der Daten in Deutschland erfolgt sein. Tatort ist somit in Deutschland, nach deutschem Recht jedoch nicht zu ahnden (s.o.), da Daten keine Sachen sind und das strafrechtliche Analogieverbot gilt. Soviel zur deutschen Seite. Somit stellt sich die nicht ganz rechtsphilosophische Frage, ob Ermittlungshandlungen deutscher Behörden auf deutschem Staatsgebiet gegen schweizer Recht verstoßen können.

  34. 34
    Todd says:

    @ Jörg:
    Erklären Sie noch kurz, weshalb Sie das deutsche StGB zugrunde legen? Gehen Sie davon aus, die Schweizer Staatsanwaltschaft beruft sich darauf?

    Aber Art. 8 des Schweizer StGB ist dem deutschen Pendant nicht unähnlich:

    Zitat Art. 8 Abs 1 sStGB: „Ein Verbrechen oder Vergehen gilt als da begangen, wo der Täter es ausführt oder pflichtwidrig untätig bleibt, und da, wo der Erfolg eingetreten ist.“

    Tatort ist demzufolge nicht nur der Ort wo der Täter handelt, sondern auch der Ort wo der Erfolg eingetreten ist. Wäre jetzt also die Frage, ob der eingetretene Erfolg in der Schweiz zu sehen ist. Die Schweizer Staatsanwaltschaft sieht das offenbar so.

  35. 35
    Joerg says:

    Wo ist denn Ihres Erachtens der Erfolg eingetreten. Nach Art. 3 StGB ist diesem Gesetz nur unterworfen, wer in der Schweiz ein Verbrechen/Vergehen begeht. Nach beiden Gesetzbücher ist wohl der Erfolgsort in Deutschland. Somit ist fraglich, ob eine Auslandstat im Sinne von Art. 4 StGB vorliegt, also eine Tat im Ausland gegen den Schweizer Staat.

    Ich bin kein Experte auf dem Gebiet des Schweizer Rechts. M.E. kann die Schweizer StA vieles anders sehen als die Gerichte oder ihrendein Strafrechtsprofessor. Letztlich hat die StA Mannheim ja auch gg. Jörg K. Haftbefehl beantragt und der ist später freigesprochen worden. Ich bin mir sicher, Sie sind einer, der nicht oft genug die StA kritisieren kann, außer diese ermittelt gegen Beamte. Ihr gutes Recht.

    Und dennoch ich behaupte eine Handlung eines deutschen Amtsträgers, auf deutschem Staatsgebiet, nach Maßgabe deutscher Gesetze in Ausübung seiner hoheitlichen Tätigkeit, ist nicht strafbar.

    Vielleicht sollte man den Erfolg der Ermittlungen mal herausstellen, rd. 26.000 Selbstanzeigen wegen nicht erklärter Kapitalerträge. Scheint Sie nicht so sehr zu stören, dass die Menschen in Deutschland es mit der Steuer nicht zu ernst nehmen. Stimmt § 370 AO, 12 StGB ist ja nur ein Vergehen. Wer wird denn da kleinlich sein, wenn das Steueraufkommen geschädigt wird, oder?