Im Jahre 2011 haben die statistischen Bundesbeamten knapp 82.000.000 Bundesbürger gezählt. 51.000.000 davon sollen im Internet unterwegs gewesen sein. Wenn man nun den Wiesbadener Statisten Glauben schenken mag, ist es dabei 222.267 Mal zu Überschreitung von strafrechtlichen Grenzen gekommen.
Geht man mal davon aus, daß reichlich Mehrfachtäter unterwegs sind, surften 2011 über den Daumen gerechnet 100.000 Kinderpornografen, Raubkopierer und Betrüger durchs Netz. Das sind im Verhältnis zu allen Surfern keine 0,2 %, die Quote für alle Bundesbürger liegt sogar nur bei 0,1 %.
Hey, da können die ganzen Strafverteidiger, die sich mit Cybercrime beschäftigen, aber nicht von leben. So geht das aber nicht, Ihr gesetzestreuen Knechte!
Bildquelle und weitere Zahlen: Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 (pdf)
Bezieht sich das auf Ermittlungsverfahren oder auf Verurteilungen? Das wäre sehr interessant.
Der Link der „Wiesbadener Statisten“ müsste aber eher zum BKA als Herausgeber der PKS und nicht zum Statistischen Bundesamt führen, oder?
[…] hönig: Und wieder stirbt ein Mythos. Diesmal der vom rechtsfreien Raum Internet. Geht man mal davon aus, daß reichlich Mehrfachtäter unterwegs sind, surften 2011 über den Daumen […]
Verbreitung von Kipo im INet gibt es ja auch dank Frau Leuthäuser-Schnarrenberger (FDP) nicht mehr.
„Folter“ soll angeblich niemals zu einem Geständnis führen. Der gefolterte sagt alles, nur nicht seine Überzeugung. Wie kommt die Justiz auf das Märchen, jemand der als Strafgefangener inhaftiert wurde, müsse nach Verbringung seiner Haftstrafe, eine andere (bessere) Überzeugung haben, als vor seiner Haftstrafe ?
Interessant finde ich den Rückgang der urheberrechtsbedingten Straftaten um 16% und die Begründung: „Ursächlich dürfte – wie in den Vorjahren – ein geändertes
Anzeigeverhalten der Musikindustrie sein.“
Klar, wenn was nicht ins Bild paßt, ändert sich das Anzeigeverhalten. Warum stehen in einer Statistik eigentlich irgendwelche Mutmaßungen?
Die PKS erfasst grundsätzlich „Fallzahlen“, d.h. jedes begonnene Ermittlungsverfahren. 2007 gab es zB die „Aktion Himmel“ mit 12.570 Verfahren gegen Internetnutzer wegen Kinderpornographie und (Stand: 2010) Null Verurteilungen. Sind in der 2007’er PKS trotzdem 12.570 Fälle von Kinderpornographie (deshalb brauchten wir angesichts der explodiertenden Fallzahlen ja auch dringend die Websperren!)