Preisrätsel: Was wirft man ihm vor?

Der Mandant beauftragt uns mit einer Verteidigung in einer Bußgeldsache. Er hat uns den Bußgeldbescheid übermittelt, dies ist die erste Seite:

Auf der zweiten Seite steht der konkrete Vorwurf, den ich hier erst einmal nicht verraten möchte.

Wer als erster unten in den Kommentaren den zutreffenden Vorwurf nennt, dem schicke ich eine Flasche Rotwein.

Die zweite Seite werde ich dann in einem weiteren Beitrag veröffentlichen. Und in gewohnter Manier kommentieren.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

64 Antworten auf Preisrätsel: Was wirft man ihm vor?

  1. 1
    Erik says:

    Falschparken vor einer Feuerwehrzufahrt? Eventuell mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges?

  2. 2
    Jörg says:

    Bestimmt zu schnell, so um die 75 kmh. Würde mich aber auch nicht wundern, wenn die Beamten pi mal Daumen ohne Messtechnik 80 kmh vermuteten…

  3. 3
    HeinrichN says:

    TÜV überzogen

  4. 4
    Michael says:

    Interessant ist, dass der Betroffene als „Führer und Halter“ des Pkw verantwortlich gemacht wird. Zu schnelles Fahren scheidet damit m. E. aus. Dafür ist die Haltereigenschaft nicht erforderlich.

  5. 5
    Karsten says:

    Moin,

    mein Tipp: „Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt“, vermutlich an einer Ampel beim anfahren, evtl. noch mit Behinderung weil dem Fahrer auf der rechten Spur nach Ende der Rotphase einfiel, er wolle links abbiegen und sich kurzfristig zum Spurwechsel vor der Ampel entschied. ;-)

  6. 6
    Nicht Iateressant says:

    Begleitperson eines minderjährigen Fahrers ohne Fahrerlaubnis.

  7. 7
    le D says:

    Parken ohne oder mit falscher Plakette in der Umweltzone…

  8. 8
    StefanK says:

    Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis (aka Fahren ohne Führerschein).

  9. 9
    schwabenbacke says:

    Innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsverstöße mit mehr als 25 km/h zu schnell???

  10. 10
    bartdude says:

    Reguläre Fahrverbote gibt es m.W. für 80,-Verstöße nicht, für 2×26 ist das Bußgeld zu niedrig. Ich tippe auf einen eher „geringwertigen“ Verstoß, bei dem Ihr Mandant aber dummerweise mehrfach in kurzer Zeit erwischt wurde (scheint auch kein Engel zu sein, wenn er in den letzten zwei Jahren schon mal ’nen Fahrverbot kassiert hatte). Mein Tip, gerade für Berlin: Wahrscheinlich hat sich der schlimme Finger wiederholt ohne Umweltplakette erwischen lassen (BKatV 153), Bußgeld wegen Vorsatz verdoppelt, FV wegen Beharrlichkeit.

    • Bingo! Sie haben gewonnen. Wenn auch nur zur Hälfte. Siehe hier. crh
  11. 11
    Zebrastreifenverstoss says:

    Hat der Mandant an einem Fussgängerüberweg nicht angehalten bzw. in sonstiger Weise gegen §26 StVO verstoßen?

  12. 12
    zingo says:

    Wiederholtes parken ohne Parkschein in einer Parkraumbewirtschaftungszone. Vielleicht über ein ganzes Wochenende. Naturlich ohne das Auto zu bewegen (also nix mit Wiederholung).

  13. 13
    Pta says:

    Sich ungebührlich mit einen AOK-Shopper verhalten?

  14. 14
    StAblabla says:

    Der erste Winterreifenverstoss des Jahres? Fahrverbot halt mal so dazu? ;-)

  15. 15
    Sewe says:

    Das wiederholte Durchführen einer Prozession ohne aussreichende Beleuchtung?

  16. 16
    zivilist says:

    Erregung öffentliches Ärgernisses im Halteverbot?

  17. 17
    ??? says:

    In einer Einbahnstraße geraucht.
    Der Polizei Kußhändchen hinterhergeworfen.

  18. 18
    Ö-Buff says:

    Er fährt VW …

  19. 19
    moe says:

    Mehr als seltsam.
    Eine OWi die man als Halter und Fahrer gleichzeitig begehen kann, die 80€ + 1 Monat Fahrverbot, aber keine Punkte bringt?

    Da stimmt etwas nicht!
    Ich würde gerne wissen mit welcher Tathandlung der Betroffene grob und beharrlich die Pflichten eines Fahrzeugführers verletzt hat?! Eine „Katalogtat“ des § 4 BKatV liegt soweit ich sehe nicht vor…

  20. 20
    moe says:

    Vielleicht

    “ Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das
    Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung
    vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrs-
    sicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die
    Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung
    oder die Besetzung wesentlich litt“

    § 23 Abs. 1 Satz 2
    § 49 Abs. 1 Nr. 22

    und ein Fahrverbot einfach so dazu.

  21. 21
    Kollege says:

    Biete folgende Antwort an:

    Sofern die Bußgeldbehörde nicht vom Regelbußgeld nach unten abgewichen ist, ist Ihre Aufgabe unlösbar. Denn die Kombination von 80 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot gibt es im Bußgeldkatalog nicht.

  22. 22
    Carott says:

    Zwischen 21 und 25 km/h zu schnell und nen mürrischen Polizisten erwischt der dann noch nen Monat Fahrverbot mit dranhängt? :-D

  23. 23
    Mirco says:

    Verbotener Weise links abgebogen.

  24. 24
    ???? says:

    Er hat noch einen alten grauen DDR-Führerschein mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz.

    Das Paßbild zeigt einen schlanken Jüngling.
    Jetzt handelt es sich um einen alten, fetten Trottel mit Glatze und Bierbauch.

  25. 25
    Dieter says:

    Einfach Parkraum in Anspruch genommen, ohne dafür die an dieser Stelle geforderte Gebühr zu entrichten. :-)

  26. 26
    Basti says:

    Keine Winterreifen trotz Winterlichen Verhältnissen

  27. 27
    Neuling says:

    § 24 StVo?

    Mit AOK Chopper über eine rote Fußgängerampel?

  28. 28
    BV says:

    Ist es denn eigentlich üblich, dass der Tatvorwurf in eine Anlage gepackt wird? Das klingt für mich eher danach, dass er etwas umfangreicher bzw. umfangreicher darzustellen ist. Ansonsten hätte man die üblichen ein oder zwei Zeilen doch wohl auch auf die erste Seite bekommen.

  29. 29
    Andreas says:

    Zum wiederholten mal weniger als 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten vor oder hinter einer Kreuzung/Einmündung geparkt.

  30. 30
    Fleno says:

    In der Umweltzone mit fehlender/falscher Plakette mit ca. 20 km/h zu schnell gewesen?

  31. 31
    Willi says:

    Wieso wird eigentlich in der Anrede der Empfänger als Herr … angesprochen und weiter unten trotzdem immer noch als Kfz-Führer(in).
    Das (in) kann man sich doch schenken wenn eindeutig ein Herr adressiert wird (oder auch die Klammern weglassen wenn es eine Dame wäre).

  32. 32
    matthiasausk says:

    Geschlechtliche Betätigung während der Motor lief und evtl das KfZ in Bewegung war?

    Westernhagen / Rosamunde:
    Und in meinem Schoß dein Köpfchen
    Jaaaa…

  33. 33
    Nevermore says:

    Ein „beharrlicher“ Umweltzonenmißachter ? ;)

  34. 34
    ???? says:

    Vielleicht will der Carsten uns alle austricksen?
    Vielleicht war dabei überhaupt kein Anlageblatt?

    Ich habe mal einen Bescheid vom Arbeitsamt bekommen, mit dem Hinweis:
    Rechtsfolgebelehrung siehe Rückseite.

    Die Rückseite war schneeiweiß, sozusagen jungfräulich unberührt.
    Die in den Behörden verdösen viel.

  35. 35
    Chocci says:

    Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel?

  36. 36
    Schwarze Negger says:

    Egal was es war: für eine Hausdurchsuchung wird es langen…

    Mein Tip: massenaft falsch parken. Die Summe der Untaten macht´s.

  37. 37
    Kilian says:

    Ich tippe auf folgendes: Am Steuer Traubensaft aus einer Weinflasche getrunken – dadurch Erregung öffentlichen Ärgernisses, Störung des öffentlichen Friedens und des Straßenverkehrs, Vortäuschung einer Straftat..

    Wieso sonst gibt es einen alkoholischen Preis zu gewinnen?

  38. 38
    Blogleserin says:

    Ich tippe auf folgendes:
    Getönte vordere Seitenscheiben oder ein zu breiter Blendschutzstreifen auf der Windschutzscheibe

    Insbesondere an sonnigen Tagen legen Ordnungshüter vermehrten Aktionismus an den Tag und messen eifrig, ob der Blendschutzstreifen vielleicht 1 cm zu breit ist. Der Tattag war im September und soweit erinnerlich, war das Wetter im September noch schön warm!

  39. 39
    Schwarze Negger says:

    Möglicherweise widerholtes laufen lassen des Motors im Stand? Oder sinnloses durch die Gegend fahren?

  40. 40
    Handyman says:

    Ich tippe auf telefonieren mit dem Handy am Ohr.

    • Bingo! Sie haben gewonnen. Wenn auch nur zur Hälfte. Siehe hier. crh
  41. 41
    Chris says:

    Ich tippe auf einen 17 jährigen Fahranfänger mit betrunkener Begleitperson bzw. mit einer nicht zugelassenen Begleitperson.

  42. 42
    ??? says:

    Schnell erstrahlen alle Mienen
    bei dem hübschen Wort „verdienen“.

    Kaum wird eine Flasche Rotwein öffentlich ausgelobt, schon schnellt die Beteiligung an der Debatte in ungeahnte Höhen, die alle Rekorde brechen.

    Beim EDEKA ist in dieser Woche der Affenthaler aus dem jetzt grünen Ländle günstig zu haben.
    Könnte es sein, dass der Mandant Ärger mit Schienenfahrzeugen (Straßenbahn) hatte?

    Zu dritt besoffen auf einem Fahrrad kostete zu DDR-zeiten einen Vortrag von einem ABV, ansonsten nichts. Das war ein Volkspolizist.

  43. 43
    Der aus dem Westen says:

    Mehrere nicht ordnungsgemäß angeschnallte Erwachsen oder vllt auch noch direkt ein paar Kinder dabei…?!

  44. 44
    ITler says:

    wie passt §24 (Besondere Fortbewegungsmittel) zu einen PKW der Marke VW? Damit fängt es doch schon an. Ich hätte ja sonst auf zu schnelles BierBike in einer Spielstraße getippt, aber so will mir gar nichts einfallen was da passen könnte.

    Grobe Vermutung: beim Festival of Lights fur ein Spiegel Käfer durch die Gegend, der könnte ein besonderes Fahrzeug sein. Hatte aber auch ein Motor. Wenn der dann in einer Tempo 10 zone zu schnell war ….

  45. 45
    Kilian says:

    @ ITler
    StVG nicht StVO

  46. 46
    ???? says:

    StVG, nicht StVO

  47. 47
    Sewkino says:

    Ich tippe darauf, dass der Mandant als Halter über einen langen Zeitraum (mehr als 1 Jahr) sehr häufig entweder falsch geparkt hat oder aber richtig geparkt hat und dabei vergessen hatte, den Parkautomaten zu „bedienen“

  48. 48
    ITler says:

    verflixt, dicht daneben ist auch weit vorbei :) Ja, wer lesen kann hat einen Vorteil. Ich übe noch.

    Na, ich denke einer von euch hat hier den Treffer schon, da brauch nicht mehr nachplappern.

  49. 49
    Emir says:

    Fahren mit zu geringem Sicherheitsabstand?

  50. 50
    Bastian says:

    Zu langsames Fahren auf der Autobahn? ;-)

  51. 51
    E. D. aus B. says:

    Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vor-geschriebene Kennzeichen fehlt – Wiederholungstäter mit Vorsatz, daher auf 80 Euro verdoppeltes Bußgeld und Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung

  52. 52
    ???? says:

    Habe die ganze Nacht von Polizisten, Anwälten und Kisten voller Rotwein geträumt.

    Es muss natürlich Affentaler heißen und nicht Affenthaler. Das ist mehr als peinlich. Ich hatte an Rosenthaler Porzellan gedacht oder diesen Rotwein.

    Naja. Jetzt bin ich gespannt, wenn auch ohne Chance auf die Siegprämie. Der Täter ist männlich und etwas älter. Er heißt Herr K. Erinnert an die Geschichten von B. Brecht, die immer von einem Herrn K. handelten. Da kam am Schluss eine moralische Erkenntnis.

    Hier wird es sicherlich nicht anders sein.
    Die Weibergeschichten von Brecht sind bekannt. Ob er die Straßenverkehrsordnung eingehalten hat, ist nicht überliefert.

  53. 53
    M aus B says:

    „als Führer und Halter“ deutet auf unmittelbaren Polizeikontakt nach der Owi hin, die Anlage auf eine Vielzahl von Verstößen und die 80 Euro/1Monat auf eine Bußgelderhöhung.
    hmm…

    unnötiges Hin- und Herfahren!?

  54. 54
    Wolfgang says:

    Vielleicht ist es der Berliner, der zwischen November 2010 und Juni 2012 127 mal falsch parkte und 17 mal ein wenig zu schnell fuhr. (Az. VG 4 L 271.12)

  55. 55
    BV says:

    Mal eine statistische Zwischenfrage: Welcher Beitrag hat eigentlich die meisten Kommentare? Sind wir hier schon nah dran oder gar schon drüber?

  56. 56
    A.N. says:

    Es geht um die „Begleitperson“ eines Fahrers U18 – die begleitete, obwohl sie nicht mehr die nötigen Voraussetzungen dafür aufwies, da sie u.a. ein Fahrverbot auf dem Buckel hatte.

  57. 57
    Pille says:

    Fahrlehrer der ein oder mehrfach Telefonierte während er mit dem Fahrschüler fuhr.

  58. 58
    Gerd says:

    VW-Bus ohne gültige Umweltplakette in der Umweltzone geparkt.
    Einschlägige Voreintragungen in Flensburg führen zu Verdoppelung des Bußgeld.
    §25 wird zu einem uneinsichtigen Wiederholungstäter-§,
    Fahrverbot ohne Schonfrist. (In den Jahresurlaub verlegen iss nich)
    Kann mir vorstellen, daß Ihr Mandant aus Liebe zu seinem Bully (18 x 40 € + 18 Punkte) das erste Fahrverbot kassiert hat.
    Allen Rotwein-Mitbewerbern wünsche ich viel Erfolg.
    mfg
    Gerd

  59. 59
    Sladade says:

    Umweltplakette mit falschem Kennzeichen? Und das als „Mehrfachtäter“.

  60. 60
    ???? says:

    Als Nutzerin eines Fahrrades habe ich mir die Flasche Rotwein inzwischen abgeschminkt, aber gestern abend noch einmal die ganzen Bußgeldtabellen durchgeackert, um festzustellen, was man man alles anstellen kann und muss, um, wie Herr K. aus B. auf die achtzig Eier zu kommen.

    Hier die Geschichten Brecht:
    Herr K. fährt Auto
    Herr K. hatte gelernt, Auto zu fahren, fuhr aber zunächst noch nicht sehr gut. „Ich habe erst gelernt, ein Auto zu fahren“, entschuldigte er sich. „Man muss aber zweie fahren können, nämlich auch noch das Auto vor dem eigenen. Nur wenn man beobachtet, welches die Fahrverhältnisse für das Auto sind, das vor einem fährt, und seine Hindernisse beurteilt, weiß man, wie man in bezug auf dieses Auto verfahren muss.“
    Maßnahmen gegen die Gewalt
    Als Herr K., der Denkende, sich in einem Saale vor vielen gegen die Gewalt aussprach, merkte er, wie die Leute vor ihm zurückwichen und weggingen. Er blickte sich um und sah hinter sich stehen – die Gewalt. „Was sagtest du?“ fragte ihn die Gewalt. „Ich sprach mich für die Gewalt aus“, antwortete Herr K. Als Herr K. weggegangen war, fragten ihn seine Schüler nach seinem Rückgrat. Herr K. antwortete: „Ich habe kein Rückgrat zum Zerschlagen. Gerade ich muss länger leben als die Gewalt.“
    Und Herr K. erzählte folgende Geschichte:
    In die Wohnung des Herrn Egge, der gelernt hatte, nein zu sagen, kam eines Tages in der Zeit der Illegalität ein Agent, der zeigte einen Schein vor, welcher ausgestellt war im Namen derer, die die Stadt beherrschten, und auf dem stand, dass ihm gehören solle jede Wohnung, in die er seinen Fuß setzte; ebenso sollte ihm auch jedes Essen gehören, das er verlange; ebenso sollte ihm auch jeder Mann dienen, den er sähe. Der Agent setzte sich in einen Stuhl, verlangte Essen, wusch sich, legte sich nieder und fragte mit dem Gesicht zur Wand vor dem Einschlafen: „Wirst du mir dienen?“
    Herr Egge deckte ihn mit einer Decke zu, vertrieb die Fliegen, bewachte seinen Schlaf, und wie an diesem Tage gehorchte er ihm sieben Jahre lang. Aber was immer er für ihn tat, eines zu tun hütete er sich wohl: das war, ein Wort zu sagen. Als nun die sieben Jahre herum waren und der Agent dick geworden war vom vielen Essen, Schlafen und Befehlen, starb der Agent. Da wickelte ihn Herr Egge in die verdorbene Decke, schleifte ihn aus dem Haus, wusch das Lager, tünchte die Wände, atmete auf und antwortete: „Nein.“
    Die Kunst, nicht zu bestechen
    Herr K. empfahl einen Mann an einen Kaufmann, seiner Unbestechlichkeit wegen. Nach zwei Wochen kam der Kaufmann wieder zu Herrn K. und fragte ihn: „Was hast du gemeint mit Unbestechlichkeit?“ Herr K. sagte: „Wenn ich sage, der Mann, den du anstellst, ist unbestechlich, meine ich damit: du kannst ihn nicht bestechen.“ „So“, sagte der Kaufmann betrübt, „nun, ich habe Grund, zu fürchten, dass sich dein Mann sogar von meinen Feinden bestechen lässt.“ „Das weiß ich nicht“, sagte Herr K. uninteressiert. „Mir aber“, rief der Kaufmann erbittert, „redet er immerfort nach dem Mund, also lässt er sich auch von mir bestechen!“ Herr K. lächelte eitel. „Von mir lässt er sich nicht bestechen“, sagte er.
    Eine gute Antwort
    Ein Arbeiter wurde vor Gericht gefragt, ob er die weltliche oder die kirchliche Form des Eides benut-zen wolle. Er antwortete: „Ich bin arbeitslos.“ – „Dies war nicht nur Zerstreutheit“, sagte Herr K. „Durch diese Antwort gab er zu erkennen, dass er sich in einer Lage befand, wo solche Fragen, ja vielleicht das ganze Gerichtsverfahren als solches, keinen Sinn mehr haben.“

  61. 61
  62. 62
    doppelfish says:

    Hatte er vielleicht diesen fiesen Trick noch nicht drauf?

  63. 63
    Gambolputty says:

    Er hat „Jehova“ gesagt?

  64. 64