Scheiß Bußgeld

Ein 30 Jahre alter Mann soll 63,50 Euro Bußgeld zahlen, weil er am 18. Februar einen kleinen Kothaufen aus Kunststoff mit einem Fähnchen „Nazis“ auf den Dresdner Carolaplatz legte.

berichtet die Freie Presse.

Gegen den Bußgeldbescheid hat der Betroffene Einspruch eingelegt. Die Sympathisanten vom Ordnungsamt dürften dem Rechtsbehelf wohl nicht abhelfen und die Sache über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht abgeben.

Also genau an dasselbe Amtsgericht, das die Abfrage von mehr als einer Millionenen Handydaten während Anti-Nazi-Demos in Dresden für zulässig (rechtsmäßig?) erachtete.

Ich kann mir gut vorstellen, daß dieses Gericht dann zu dem Ergebnis kommt, Kunst und Meinung, die sich gegen Nazis richten, unterliegen nicht dem Schutz des Dresdener Grundgesetzes. Und verdoppelt das Bußgeld wegen vorsätzlicher Begehungsweise: Scheiße und Nazis miteinander in Verbindung zu bringen ist dort schließlich verboten.

Dieser Beitrag wurde unter Behörden, Politisches veröffentlicht.

12 Antworten auf Scheiß Bußgeld

  1. 1
    Peter N. says:

    Harter Vorwurf Ihrerseits ;)

  2. 2
    Katharina says:

    In der Tat erscheint denkbar, dass dem sachbearbeitenden Mitarbeiter des Ordnungsamts (vermutlich mittlerer Dienst) die Rechtsprechung des BVerfG zur Bedeutung der Kunst- bzw. Meinungsfreiheit für die Auslegung des Abfallrechts nicht in ihrer vollen Tragweite vor Augen stand. Aber muss er sich deshalb wirklich gleich als Nazi bzw. Nazi-Sympathisant beschimpfen lassen??

  3. 3
    PH says:

    Unterstellen Sie dem Gericht rechtes Gedankengut oder wenigstens eine (juristische) Unterstützung rechter Gedanken, Handlungen?

    Unterstellen Sie dem Gericht, die Funkzellenabfrage nur deswegen für zulässig zu erachten, weil es eine Anti-Nazi-Demo war? ich tue mich schwer damit, aus diesem Beitrag etwas anderes herauszulesen.

    Äußerungen gegen rechte Ideologien sind in jedem Fall sinnvoll und auch heute noch notwendig, aber manche Mutmaßungen und Unterstellungen gehen dann doch zu weit.

  4. 4
    Egbert Sass says:

    Der Gedanke ist mir niemals gekommen, dass auch die vielen, vielen Kothaufen in Berlin nix anderes darstellen als eine konzertierte künstlerische Aktion gegen Rechts. Nur Fähnchen, die fehlen, leider. In Anbetracht der zwischen 1933 und 1945 von Nationalsozialisten begangenen Verbrechen wirkt der Vergleich mit Sch…. allerdings enorm verharmlosend. Da tritt man rein und ärgert sich. Umgebracht haben süße kleine Sch…häufchen noch keinen.

    P.S. Großvater besaß eine NSU Rennmax. Nazi?

  5. 5
    JK says:

    @Egbert Sass: Auch 1933-45 war die braune Masse auf der Straße.

  6. 6
    Häufchen DD says:

    @Katharina und PH Sie waren beide noch nicht in Sachsen,oder? Hier gibt es Richter die Nazis als schützenswerte Minderheit betrachten. In Dresden wurden durch die CDU zusammen mit der SPD und der NPD die Immunität linker Abgeordneter aufgehoben. Engagiert man sich gegen Rechts und wird dafür ausgezeichnet muss man eine Extremismusklausel unterzeichnen. Wird ein linkes Wohnprojekt angegriffen, wird die Strasse von der Polizei abgesperrt aber eingegriffen wird nicht. Und so weiter und so fort. Kurz: rechte Straftaten werden verharmlost und linke Aktivitäten werden kriminalisiert. Alltag in Sachsen

  7. 7
    -=daMax=- says:

    […] Scheiße und Nazis in einen Zusammenhang zu setzen ist in Dresden verboten. Im Gegensatz zur millionenfachen Handyzellenauswertung. […]

  8. 8
    Thomas R. says:

    @Katharina
    Wer einen Bußgeldbescheid ausstellt gegen jemanden, der ein Stück Plastik(!) als Statement gegen Nazis auf den Boden legt, ja, der muss sich schon als Sympathisant bezeichnen lassen. Welche anderen Gründe könnte es denn geben?
    „Illegale Müllentsorgung?“ Hat da wirklich jemand vermutet, der „Täter“ hätte den Plastikhaufen nur loswerden wollen, hätte keine geeignete Mülltonne gefunden und dann das nächstnaheliegende gemacht, ein Fähnchen reinstecken, das er zufällig in der Tasche hatte?

    Wer bei einer solchen Aktion, die zwar kaum große Kunst ist, aber zweifellos unter Kunst und Meinungsäußerung fällt, von „illegarer Müllentsorgung“ spricht, der kann sich von mir aus aussuchen, ob er als „Nazi-Sympathisant“ oder als „braucht einen gerichtlichen Vormund, um sein Leben zu meistern“ bezeichnet werden möchte.

    @PH
    Hier! Hier! Auch wenn Herr Hoenig das nicht offen unterstellt hat, ich tue es. Sie etwa nicht? Dann sollten Sie wirklich mehr Zeitungen lesen. Es gibt hervorragende Gründe für diese Unterstellungen.
    Wissen Sie, was zu weit geht? Rechtsbeugung zugunsten von Nazis.

  9. 9
    Blubb says:

    Die Unterstellung die Leute vom Ordnungsamt wären Nazi-Sympathisanten finde auch reichlich bedenklich (oder habe ich sie das falsch verstanden Herr Hoenig?.).
    Ich bin mir ziemlich sicher dass (zu Recht) genauso gehandelt worden wäre wenn auf dem Fähnlein „Linksradikale“ oder „Assad“ gestanden hätte, selbiges gilt für die Erhebung der Telefondaten (die man durchaus nicht gutheissen muss, aber das mit der Veröffentlichung der NPD-Spender inkl. Adressen hat sie ja nicht sonderlich gestört, obwohl es ein viel krasserer Eingriff ist…), da wäre mit Sicherheit genauso entscheiden worden wenn es sich um eine Demo von rechten Vollpfosten gehandelt hätte.

    Hätte der Mann sich friedlich ein paar Stunden mit seinem Haufen da hingesetzt und das Ding am Ende wieder mitgenommen hätte es sicherlich auch kein Bußgeld geworden. Abfall gehört nunmal nicht auf die Straßen, auch dann nicht wenn man ihn als „Kunst“ oder „politische Aktion“ bezeichnet, andernfalls klebe ich von jetzt an auch Aufkleber mit der Aufschrift „Nazis“ auf alle meine Müllsäcke und werfe diese in die Innenstadt…

  10. 10
    PH says:

    Herr Hoenig unterstellt ja in seinem Beitrag nicht nur einem Richter, sondern allen Richtern an diesem Amtsgericht eine bewusste Unterstützung von Nazis. Ich halte das – auch von einem Juristen – für fragwürdig. Aber Rechtsstaat (siehe Beispiel von Blubb zu der Veröffentlichung von Daten) gilt halt nur, wenn es die eigene Meinung schützt. Dafür liefert Herr Hoenig genug Beispiele. Wirklich juristisch argumentiert wird nämlich in den Fällen nicht.

  11. 11
    MaxR says:

    @JK: Die hatten aber Fähnchen …

  12. 12
    Häufchen_DD says:

    Die Farce geht weiter, der Staatsschutz hat die Häufchen zu Ermittlungszwecken konfisziert und nun sind sie verschwunden. By the Way, das Nazimörder Trio der NSU war auch in Sachsen aktiv und das sächsische Innenministerium hatte zum Zeitpunkt des „Selbstmordes“ der 2 Mörder telefonischen Kontakt mit Fr Zschäpe aber da tut sich seit Monaten nichts … Soviel zum Thema Verhältnismäßigkeit …