Die Rahmenkonzeption des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung der Rockerkriminalität war geheim. Jedenfalls bis zur gar nicht mehr geheimen Veröffentlichung auf www.hellsangelsmedia.com.
Das führte zum Hausbesuch u.a. des örtlichen SEK bei Kay S., dem Vereinsvorsitzenden des HDRA (Harley Drag Race Association) e.V. Landau, der laut Impressum für die Internetpräsentation verantwortlich zeichnet.
Außerdem ist Kay S. Präsident des Hells Angels MC Landau. Er ist also nicht nur Drag Racer, sondern gehört eben zur Zielgruppe des Konzeptpapiers. Dann bietet sich natürlich gleich mal die Umsetzung des vormals geheimen Konzepts in die Praxis an.
Darüber und über den Bericht in der Bikers News habe ich in der vergangenen Woche berichtet.
Ein freundlicher Kommentator (besten Dank an OG) verlinkte auf einen Artikel auf Telepolis, in dem Ulrike Heitmüller am 31.08.2012 ein paar Hintergründe für den Rammbock-Einsatz schilderte.
Danach soll es bei dem Einsatz nicht um die Zustellung der Einstweiligen Verfügung eines Zivilgerichts gegangen sein, sondern um die Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses.
Dieses Konzeptpapier scheint also nicht nur geheim (gewesen ;-) ) zu sein, sondern war auch noch ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Und wer solche Werke „unerlaubt verwertet“, begeht möglicherweise eine Straftat nach § 106 UrhG. Urheberrechtler werden erklären können, daß die Veröffentlichung auf einer Website eine „Verwertung“ darstellt.
Die Einstweilige Verfügung (vom 20.09.2012) wurde erst drei Wochen nach dem Besuch der Truppe (am 31.08.2012) erlassen.
Bemerkenswert ist jetzt noch folgendes:
Am 28.08.2012 formulierte der Urheberrechtsinhaber in Gestalt des Polizeipräsidenten eine Abmahnung. Er forderte den HDRA e.V. auf, bis zum 11.09.2012 das geheime Papier aus den Netz zu nehmen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Am selben Tag, also am 28. August, hat der Rechteinhaber aber die Computer und vermutlich auch reichlich Papier bei dem Vereinsvorsitzenden beschlagnahmt, die sicherlich sehr hilfreich gewesen wären, auf die Abmahnung entsprechend zu reagieren. Es ist schon irre, was es so alles gibt …
Da wird sich zumindest ein logistisches Problem ergeben haben, das bei der Frage hinsichtlich der Kosten für das Einstweilige Verfügungsverfahren noch eine Rolle spielen könnte.
Bild: DaiFh – Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Auf http://www.cryptome.org kann die Bekämpfungsstrategie noch abgerufen werden.
Welches logistische Problem?Es soll diverse Dienstleister vom Schreibbüro bis zum Rechtsanwalt geben, die freudig derartige Unterlassungserklärungen prüfen und auch noch formulieren. Und wenn zwei Anabolikakonsumenten mit HA-Kutte (ja, ja, bei den HA heißt das nicht Kutte) beim Schreibbüro auflaufen und um Formulierungshilfe bitten, gibt es vielleicht das Schreiben für den Neukunden sogar gratis.
(fast OT, aber HA-Bezug) Gestern Spiegel TV geschaut? Wie nicht anders zu erwarten, hat sich der „Kronzeuge“ bzgl. angeblicher schlimmer Taten von Frank H. als, ähm, phantasiebegabt herausgestellt.
Und ich dachte schon, die wollten damit einfach, für den Fall dass der Briefkasten zu klein wäre, das Kouvert reinschieben helfen ;)