Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz zum „racial profiling“ da festgestellt hat (AZ: 7 A 10532/12.OVG):
Wenn die schwarze Hautfarbe für Streifenpolizisten das einzige oder ausschlaggebende Kriterium für eine Personenkontrolle darstellt, ist dies ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot. (Weitere Einzelheiten bei Udo Vetter im Law Blog.)
Es ist beschämend, daß diese Feststellung erst nach zwei Jahren und erst in der zweiten Instanz des Verwaltungsrechtswegs erfolgt. Aber immerhin. Besser spät als nie. Sie wird auch einhellig begrüßt.
Einhellig? Nein!
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte die Entscheidung scharf: „Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus“, sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
berichtet die Tagesschau
Na klar: Alle Neger sind Verbrecher! Und was ist dann dieser Rainer Wendt?
Danke an Lotte für den Hinweis auf den Tagesschaubericht.
Es kommt darauf an … Wenn die Hautfarbe passt, vielleicht dein Freund und Helfer?
Also, Herr Kollege Hoenig, Sie müssen sich schon entscheiden. Entweder, Sie fordern in dem „Johnny-K.“-Fall zur Differenzierung und Mäßigung auf.
Oder Sie unterstellen der Polizei widerwärtigen Rassismus, weil sie alle „Neger“ für Verbrecher halte, obwohl es im konkreten Fall darum ging, dass ein Schwarzer mit höherer Wahrscheinlichkeit als ein Weißer ein Ausländer ist, was ja nun wohl nicht von der Hand zu weisen ist.
Was Rainer Wendt ist, das darf man in Deutschland weder laut sagen noch schreiben. Man darf es sich höchstens denken, das aber wenigstens in den blumigsten aller Schulhofvokabeln – und selbst die wären möglicherweise noch glatt untertrieben.
An der Autobahn nach Luxemburg sucht die Staatsmacht deutsche Steuerflüchtlinge und kontrolliert deshalb gezielt „deutsch aussehende“ Fahrer mittlereren und höheren Alters mit teuren Autos. Empirischer Hintergrund: die Chance, eine Person aus der Zielgruppe zu erwischen, ist dann um den Faktor 50 höher.
Im Zug sucht die Staatsmacht illegale in Deutschland befindliche Migranten und kontrolliert deshalb gezielt „nicht-deutsch aussehende“ Reisende unterer und mittlerer Altersgruppen. Empirischer Hintergrund: die Chance, eine Person aus der Zielgruppe zu erwischen, ist dann um den Faktor 50 höher.
Ist das in beiden Fällen widerlicher Rassismus, zu dessen Vermeidung die Behörden gezwungen sein sollen, ihre Arbeitszeit auf die Kontrolle von Leuten auszudehnen, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zur Zielgruppe gehören??
Zum einen ist das „deutsch aussehen“ wohl schnell mal selbst ausgedacht, denn es ist steuertechnisch ziemlich egal wer den Anzug trägt und den teuren Wagen fährt, solange derjenige in Deutschland arbeitet. Und „Anzug- und Autodiskriminierung“ ist dann doch nicht ganz das gleiche, wie Rassissmus.
Zum anderen ist wohl auch der „empirische Hintergrund“ ein Fantasieprodukt (insbesondere in dieser Höhe), denn es gibt keine belastbare Statistik (bspw. gibt es auch Illegale aus dem Osten, die nicht dunkelhäutig sind). Und bitte nicht mit der Polizeistatistik kommen, denn die ist diesbezüglich nicht brauchbar. Wenn man bspw. ausschließlich eine Personengruppe kontrolliert, dann wird man danach sogar sagen können, dass 100% der Täter aus dieser Personengruppe kamen. Analoges ergibt sich, wenn man überwiegend eine Personengruppe kontrolliert (dann werden die Täter eben überwiegend aus dieser Personengruppe kommen).
Man muss sich halt klar machen, worauf die Auffassung hinausläuft, die den jetzt erteilten mündlichen Hinweisen des OVG Koblenz (eine Entscheidung des OVG in der Sache ist ja keineswegs ergangen!) zugrundelegt: Es müssen außer dem jungen afrikanisch-stämmigen Migranten auch die zehn daneben sitzenden Omas mit den Einkaufstüten nach ihrem Ausweis gefragt werden. Man muss also entweder ein Vielfaches an Personal einstellen oder man wird mit demselben Personal nur einen Bruchteil des Effekts erzielen.
Der Rainer Wendt ist …
… auch in Fußballfankreisen für Ansichten bekannt, die nicht immer der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprungen zu sein scheinen.
(und wer sein Geld über die Autobahn nach Luxemburg bringt oder von dort abholt, dem ist nicht mehr zu helfen)
Der Hausherr weiß doch genau, wovon er spricht und weiß, dass sich das Gericht dort verrannt hat, selbst wenn es ein Urteil gesprochen hätte, was es gar nicht getan hat!!!
Wenn eine Kontrolle auf Verdacht nicht mehr erlaubt sein soll, weil dieses gegen ein Grundrecht auf Diskriminierungsfreiheit verstoßen würde, dann dürfte niemand mehr ohne vorherigen BEWEIS kontrolliert werden.
Denn jeder, der kontrolliert würde, könnte dann sagen, er würde wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit kontrolliert werden (niemand darf wegen seiner Nationalität oder Herkunft benachteiligt werden) , oder ganz einfach wegen seines Geschlechtes (weswegen auch niemand diskriminiert werden darf) oder Aussehens (Rechtsscheitel, Linksscheitel oder Mittelscheitel).
Plädiert der Hausherr deswegen tatsächlich für die andauernde Kontrolle aller, weil damit sich niemand mehr auf das Diskriminierungsverbot herausreden darf?
Und wenn meine Religion vorschreiben würde, nachts ausschließlich in Schlangenlinien durch Berlin fahren zu müssen, dürfte mich auch kein Polizist anhalten und kontrollieren, weil es mich wegen meiner Religion diskriminieren würde???
Was wird denn hier für ein Quatsch dahergeredet? Die Polizei kann auch weiterhin Menschen mit schwarzer Hautfarbe kontrollieren. Sie muss nur halt andere Verdachtsmomente vorweisen können als lediglich die Hautfarbe. Und wer sagt, dass da nur 10 Omas mit Einkaufstüten saßen? BIegt euch den Sachverhalt nicht so um, wie ihr ihn für eure demagogische Sülze braucht. Wenn in einem Zugabteil nur der „Neger“ vor den Augen aller anderer Mitreisender wie ein Krimineller behandelt wird ist das Rassismus. Punkt. Herr Hoenig, danke für ihren ehrenwerten Standpunkt.
Interessante Auffassung!
Gilt das dann auch für einen nach außen hin als Rechtsradikal aussehenden jungen hellhäutigen, vermutlich Deutschstämmigen Mitbürger auf dem Wege zu einer stadtbekannten Antifa-Örtlichkeit??
Darf sich der dann auch auf Diskriminierung wegen unzulässiger politischer Verfolgung seitens der staatlichen Organe ( aka niemand darf wegen seiner politischen Weltanschauung benachteiligt werden!) berufen, wenn er von der Polizei kontrolliert werden sollte?
Darf dann auch kein deutscher Konvertit (zum Islam) bei seiner Rückkehr aus dem afghanisch/pakistanischen Grenzgebiet mehr einer polizeilichen Kontrolle/Gefahrenabwehrmaßnahme unterzogen werden, weil man dann seinen (neuen) Glauben diskriminiert?
Dann fällt ja 99,9% jeglicher polizeilicher Gefahrenabwehrmöglichkeiten ins Wasser.
@schnorri: Wenn Sie Ihren eigenen Text genau lesen, dann finden Sie auch den kleinen Unterschied. Doch, auch Sie schaffen das.
Und was wird’s in der Praxis bringen? Nichts! Dann konstruiert man sich eben noch schnell eine „auffällige Unruhe der Person“, eine „demonstrativ zur Schau gestellte Gelassenheit der Person“ oder „übermäßigen Schweißfluß trotz für der Afrika vergleichsweise niedrigen Temperaturen“. Zwischen Judikative und Exekutive werden wohl immer Welten klaffen.
Lösung: schwarze Polizisten kontrollieren Schwarze, weisse Polizisten die Weissen usw.
@Raoul: leider wird es so sein, dass sich nichts ändert. Dubiose Begründungen wird es immer geben.
Ich wollte gerade los wettern bezüglich des kleine mit „-P“ beginnenden Zusatzes in der Überschrift, den mir mein RSS-Feed Reader konserviert hat, sehe aber das Sie den bereits gelöscht haben.
Leider ist aber davon auszugehen, dass es sich dabei nicht um Einsicht sondern um Kosmetik handelt.
Gerade weil es hier inhaltlich um Rassismus und der damit verbundenen Vorurteile gegenüber Personen geht, die nur ein gemeinsames Merkmal verbindet, fand ich die Überschrift sehr bemerkenswert und widerwärtig!
[…] hoenig: Widerwärtig! Carsten Hoenig kriegt Schaum vorm Maul wenn er an unsere rassistische Polizei […]