Gern übernehmen wir für unsere Mandanten auch die Anfrage bei ihren Rechtsschutzversicherungen, ob ihr Anliegen vom Versicherungsschutz umfasst ist und die entstehenden Kosten von dort getragen werden. Bei den zivilen Unfallsachen bekommen wir von den Versicherern diese Zusage zunächst beschränkt für die außergerichtliche Tätigkeit.
Nur einige wenige Versicherer haben soviel Vertrauen in unsere Arbeit, dass man sich schon vorab bereit erklärt, auch die Kosten eines sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahrens zu übernehmen. Bei allen anderen müssen wir ein zweites Mal nachfragen, ob wir denn klagen dürfen.
Bei den versicherten Verkehrsstrafsachen und den Bußgeldverfahren gab es bislang – Versicherungsschutz vorausgesetzt – immer eine Deckungszusage für die Verteidigung in den sog. Tatsacheninstanzen. Mal mit der Maßgabe, dass der Schutz nachträglich wegfällt, wenn wegen eines Vorsatzdeliktes verurteilt wird. Aber immer gab es nur ein Schreiben von uns und eine Zusage für das komplette Verfahren vor der Bußgeldstelle und anschließend vor dem Amtsgericht.
Die ARAG hat sich jetzt etwas neues einfallen lassen. Die Beschränkung der Deckungszusage zunächst auf die außergerichtliche Tätigkeit bei einer Bußgeldsache.
Wir fragten uns natürlich wie das funktionieren soll und haben der ARAG ein Fax geschickt. Auf die Nachfrage, ob wir nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid für die Verteidigung in der irgendwann folgenden Hauptverhandlung vor dem Bußgeldrichter ernsthaft eine gesonderte Deckungszusage benötigen, kam einen guten Monat später die knappe Miteilung, dass Versicherungsschutz auch für die gerichtliche Interessenwahrnehmung besteht. Warum es so lange dauerte? Vielleicht war die Sachbearbeiterin, Frau Assessorin D. ja mal bei einer Schulung.
Fällt der Versicherungsschutz nachträglich nicht nur dann weg, wenn es sich um eine Straftat handelt?
Bei Ordnungswidrigkeiten fehlt m.W.n. ein solcher Passus in den Versicherungsbedingungen.
Danke für den zutreffenden Hinweis. Da habe ich mich ungenau ausgedrückt. (rak)
[…] Hoffnung, die wir hier äußerten, hat sich nicht erfüllt. Frau Assesorin D., Sachbearbeiterin bei der ARAG war […]