Die unglaubliche Ausnahme?

Ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt, der – wie üblich – auf dem Tisch des Bezirksrevisors landet. Und dort passiert Unglaubliches auf Blatt (Bl.) 78 der Akte:

Bezirksrevisor

Daß ich das noch erleben durfte!

Aber glaube niemand, daß jetzt die Auszahlung kommt. In Stichworten die weitere Entwicklung:

  • Bl. 79 Übersendung der vom Betreuer unterzeichneten, auf mich lautende Vollmacht.
  • Bl. 80 Aufforderung zum Nachweis der Betreuung (Betreuerausweis)
  • Bl. 81 bis 86: Versandt der Akte zwischen Gericht und StA und zurück. Auszug: „Es wird um Rücksendung der Akten oder Angabe der Hinderungsgründe gebeten.
  • Bl. 88 Betreuerausweis
  • Bl. 89 Prüfung der Justizkasse: Aufrechnungslage gegeben?
  • Bl. 89R „Keine offenen Forderungen“ gegen meinen Mandanten
  • Bl. 90 Auszahlungsanordnung („1. Aktenausfertigung“)
  • Bl. 91

    Auszahlungabeschluß

  • Bl. 92 Reinschrift des obigen Beschlusses
  • Bl. 93 Vermerk: Vom Beschluß vom [Datum 2013] wurden heute abgesandt an …

Die Gutschrift dieses Betrages erfolgte dann ein paar Tage später …

Das glaubt einem keiner, dem man das erzählt.

Und nebenbei bemerkt:
Es ist dem Gericht seit 5 Jahren bekannt, daß ich den Mandanten verteidige. Es gibt ca. 10 Kopien des Betreuerausweises in den verschiedenen Akten. Auch in der „Hauptakte“ zu diesem Verfahren.

Nur mal kurz überlegen:
Ich bin nicht der einzige Verteidiger, der beim größten deutschen Amtsgericht Kostenfestsetzungsanträge stellt.

Wundert sich hier irgend jemand noch?

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

8 Antworten auf Die unglaubliche Ausnahme?

  1. 1
    ???? says:

    Wenn Du einst in stillen Stunden
    diese Akte nimmst zur Hand
    und die Quittung hast gefunden,
    denk – den hab´ ich auch gekannt.

  2. 2
    Joachim Breu says:

    Nein. Der Berliner Landeshaushalt spart, wo er kann, egal was es Personaleinsatz für blödsinnige Rückfragen kostet. Die Beamten wirste ja nich‘ mehr los. Also werden sie beschäftigt.

    Mein persönliches Hochlicht war die Beanstandung eines Berliner Rechtspflegels ob einer Direktzahlung des Mandanten (dem ich beigordnet war). Die Zahlung des Mandanten war – das ergab sich bereits aus meiner Mitteilung – eine Teilzahlung der Landeskasse. Genau jener Kasse also, die Kostenbeamte so heftig schützte.

    Deshalb meine Forderung:
    In § 55 Abs. 5 RVG Satz 1 erhält folgende Fassung: „§ 104 Abs. 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend, *§ 286 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf Anträge nach Abs. 1 anzuwenden*.“

  3. 3
    Vincent Braun says:

    Der Bezirksrevisor kontrolliert anhand von Stichproben die ordnungsgemäße Verwaltungspraxis. Finde ich ziemlich normal, das findet beim Controlling in der Privatwirtschaft auch so statt. Dass der in die Stichprobe fallende Einzelfall damit aufwändiger wird als normalerweise, sollte doch kein Problem darstellen.

    Und für die fehlende Geldempfangsvollmacht sowie den fehlenden Betreuerausweis muss sich ja wohl jemand an die eigene Nase fassen.

  4. 4
    ???? says:

    Wenn ein Beamter sorgfältig arbeitet, dann gibt es nichts zu meckern.
    Ich schlage vor, diesen Rechnungsprüfer/ Revisor – es könnte auch eine Dame sein – zum Berliner Flughafen zu delegieren.
    Dort gibt es vielleicht auch noch einiges zu tun.

  5. 5

    Bekanntlich ist die deutsche Justiz und der Polizeiapparat zu jeder Fehlleistung fähig, die sich ein Normalbürger nicht einmal vorstellen kann, überrascht aber regelmäßig, wenn auch nicht so oft, damit, dass es doch funktioniert.

  6. 6
    Rex says:

    @Arne Rathjen: Wie häufig (prozentual) ist denn eigentlich das nicht-so-oft-funktionieren?

    Arbeitet die Justiz in weniger als der Hälfte der Fälle korrekt?

    Falls ja, müsste man mal einen Antrag auf eine neue Justiz stellen.

  7. 7
    Jens says:

    @???? bei einer Justizinspektorin (!) dürfte es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um eine Frau handeln.

    Im Übrigen: Das Sparen der Justiz ist kein Ausdruck der allgemeinen Sparbemühungen des Land Berlins, sondern das dem Kostenrecht innewohnende Kostenminimierungsgebot, vgl. hierzu http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE226732011&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true

  8. 8

    […] dann nach Rückkehr der Akte auf der Geschäftsstelle folgen könnte, hatte ich bereits hier (an einem Berliner Beispielsfall) […]