In einem Chat räumt die Frau ein, den Mandanten in ihrer Strafanzeige falsch belastet zu haben. Ich konnte einen screenshot des Chats anfertigen, der mir zunächst nur als Begründung für einen entsprechenden Beweisantrag dienen sollte.
Ich habe beantragt, den Facebook-Account der Frau sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen. Dem Antrag gingen die Ermittlungsbehörden nach. Die freundliche Polizei schickte ein sauber formuliertes Fax an Facebook:
Es gab eine schnelle und kurze Reaktion des „Facebook Law Enforcement Response Team’s“:
Und damit war die Sache dann für die Ermittler erstmal erledigt:
Nun kommt es darauf an, welchen Beweiswert die Staatsanwaltschaft meinem ScreenShot beimißt und wie standhaft sich die „Geschädigte“ bei ihrer Vernehmung als Opferzeugin erweist.
Spannend wird dann noch, wie sich die weiteren lustigen Ideen der Verteidigung auswirken, die sich aus diesem Ermittlungs-(Zwischen-)Ergebnis ergeben.
Du hast die Facebook case number nicht entfernt!
Super Idee, werde ich mal empfehlen, wenn die Polizei an irgendwelche Daten will, bekommt sie die nicht, wenn man die Herausgabe einfach ablehnt. So einfach ist das (jedenfalls, wenn die gewünschten Daten entlastend und nicht belastend sind)
Der Screenshot beweist bestenfalls, dass irgendwer, der das Facebook-Kennwort der Frau kannte, sich Zugang verschafft und einen grotesk gefaked klingenden Text da reingestellt hat.
Mehr ließe sich aber auch mit einer „Sicherstellung“ des fb-Accounts nicht beweisen.
Hä? Mein Englisch ist zwar nicht perfekt, aber ich meine doch zu verstehen, dass Facebook sich nicht geweigert hat inhaltliche Daten herauszugeben, sondern dass der Account nicht identifiziert werden konnte. Offenbar hätte die Polizei einfach nur Daten nachliefern bzw. ggf. korrigieren müssen …
Oder ist das was an mir vorbei gegangen ?
^What he said.
@Tim:
Nein, da ist nichts an dir vorbeigegangen. Momentan hat die Argumentation von Herrn Hoenig noch ein Loch.
Da bin ich ja mal gespannt, was die Zeugin vor Gericht sagen wird, um sich den Chat nicht zurechnen lassen zu müssen. (Gibt sie die Sache zu, dürfte das doch Folgen haben, oder?)
Sollte da wirklich ein „Mein Account wurde gekapert“ kommen, dürfte allgemeines Stirnrunzeln angesagt sein, zumal ein Dritter wohl keine Kenntnis von der Strafanzeige haben dürfte bzw. es keinen Grund geben dürfte sich dazu einem Dritten gegenüber zu äußern.
Vermutlich wird sie behaupten der Screenshot sei ein Fake des Rechtsanwalts?
Weia.
Warum warten meine Kommentare eigentlich auf Freischaltung? Habe ich was angestellt?
Hää? Facebook sagt nur, dass die Person nicht identifiziert werden konnte. Und das man weitere Identifikationsmerkmale nachliefern kann. Z. B. eine URL mit der Profile-ID. Hoffentlich gehört zum Screenshot auch die URL.
Btw: Screenshots anfertigen und anonymisieren kann man gut und schnell mit Greenshot. (greenshot.org, Freeware, Windows)
Inhaltlich ist die Aussage der Polizei jedenfalls richtig, da Facebook in der Tat keine Informationen zu Inhalten herausgibt, da müsste man dann schon ein Rechtshilfeersuchen in die USA stellen. Über Facebook könnte man nur die IP-Adresse bekommen, über die der Eintrag gemacht wurde. Da die aber dynamisch und beim Provider nicht mehr gespeichert ist, hat man da nichts von.
Nutzer können bei FB ihren Namen, aber nicht die ID ändern. Lieber Carsten – schaue mal auf Deinen Ausdruck, den URL des FB-Chats, und helfe den Ermittlern auf’s Pferd.
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