Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Verteidiger von Gustl Mollath, den Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem Strafverteidiger wird ein Verstoß gegen § 353d Nr. 3 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) vorgeworfen.
Wie Herr Strate in einer Pressemitteilung vom 20.06.2013 mitteilt, laufen die Ermittlungen der Hamburger Strafverfolger gegen ihn bereits sei gut zwei Monaten.
Gegenstand der Vorwürfe ist die Dokumentation des Verfahren gegen Gustl Mollath, die derzeit auf dem Stand vom 20.6.2013 ist und von Gerhard Strate fortlaufend ergänzt wird.
Herr Strate berichtet, daß die Staatsanwaltschaft Hamburg – wohl auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg – beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hamburg beantragt habe, alle Dokumente – mit Ausnahme der Schriftsätze der Verteidigung – aus dem Netz zu nehmen. Diesem Antrag ist Gerhard Strate – „in Absprache mit meinem Verteidiger“ – mit einer Erwiderung entgegen getreten, die er ebenfalls der Dokumentation beigefügt hat. (Nebenbei: Die darin enthaltene Argumentation sollte sich jeder bloggende Strafverteidiger auf der Zunge zergehen lassen.)
Bis zum heutigen Tage habe der Ermittlungsrichter nicht entschieden.
Bemerkenswert an dem gegen Gerhard Strate geführten und vermutlich von der Staatsanwaltschaft Augsburg initiierten Ermittlungsverfahrens ist der Umstand, daß die dieselben Strafverfolger auf seine 50 Seiten umfassende Strafanzeige vom 4.1.2013
gegen den 2004 als Richter am Amtsgericht Nürnberg tätig gewesen Herrn E. (Beschuldigter zu 1) sowie den damals wie heute als Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus in Bayreuth tätigen Herrn Dr. L. (Beschuldigter zu 2) wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB)
noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahrens eingeleitet, sondern die Strafanzeige nach § 152 Abs. 2 StPO (!) in die Rundablage befördern wollten.
Die Abgründe, die sich in diesem Komplex um Gustl Mollath auftun, sind für mich unfaßbar. Statt nun die bayerischen Ställe Augias‘ endlich mal aufzuräumen, greifen die Stallknechte denjenigen an, der den Mist sichtbar gemacht hat.
Gerhard Strate vermutet, daß das Thema „Mollath“ vor allem für Jurastudenten interessant sein dürfte; ich meine, daß sich das Verfahren um den Menschen Mollath hervorragend dazu eignet, den Nachwuchsjuristen zu zeigen, wie Rechtsstaat nicht funktionieren darf.
[…] den “Fall Strate” als Ableger aus dem Fall Mollath […]
Ich maße mir dazu keine Meinung an.
Aber ich sammle alles aus der SZ und den Zeitungen zum Fall Mollath.
Seit in Bayern ein Richter behauptet hat, dass ein Landwirt erschlagen und an Hunde verfüttet worden sei und später der Leichnam aus der Donau gezogen wurde (im Auto angegurtet), erscheint der Justizapparat ohnehin in einem sehr schlechten Licht.
Man hat schon einmal vor gut einem Jahr einem Anwalt aus Augsburg etwas anhängen wollen, was hohe Wellen schlug, aber dann im Sande verlief.
Herr Hoenig, Sie reden mir aus der Seele!
Ich stimme Ihnen voll umfänglich zu!
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
@ Ingo:
Ja, ich finde es auch krass, wenn in 2 von wieviel tausend Fällen jährlich die Justiz Mist baut.
Ich denke, diese Prozentzahl reicht aus, um die Justiz insgesamt abzuqualifizieren.
@Apparatschik
Sie haben das Problem nicht verstanden!
Es geht nicht darum, daß ein Fehler passiert ist, es geht darum daß man sich beharrlich weigert den Fehler zu korrigieren.
„Bis zum heutigen Tage habe der Ermittlungsrichter nicht entschieden.“
Kein Wunder. Für die Staatsanwaltschaft kann sich das Gericht- die Gründe sind dargelegt – nicht eintscheiden. Gegen die Staatsanwaltschaft WILL das Gericht nicht entscheiden.
Wäre doch gelacht, wenn man nicht irgendwas findet, um dem Anwalt vom Mollath auch einen „auf die Mütze“ zu geben.
@apparatschik: Und Sie wissen ganz sicher, daß es „nur“ 2 Fälle sind? Woher?
Und jeder einzelne dieser Fälle ist einer zuviel. Eigentlich sollte unser Rechtsstaat dazu da sei, jeden einzelnen dieser Fälle zu korrigieren, nicht ihn unter den Teppich zu kehren.
Zu einem funktionierenden Rechtsstaat gehört auch, daß der Rechtsstaat zugibt, einen Fehler begangen zu haben und daß er versucht, den Fehler annähernd (man kann einige Jahre im Vollzug natürlich mit nichts wirklich kompensieren) wieder gut zu machen.
Leider haben Sie recht!
Wie viele Opfer gibt es noch?
Ich befürchte die Sache zieht größere Kreise. Steuerbetrug war in Deutschland doch über Jahrzehnte ein Kavaliersdelekt. Ausgerechnet Anwälte, Staatsanwälte, Richter, Ärzte usw waren doch Stammkundschaft bei den „Steueroptimierern“. Und nun droht ihnen plötzlich ihre Vergangeheit um die Ohren zu fliegen. Ich bin fest davon überzeut, dass da immer noch Typen mit viel Dreck am Steuer-Stecken auf zentralen, entscheidenden Pöstchen sitzen, ihre Hosen derzeit gestrichen voll haben und so lange es geht wild um sich schlagen damit doch bloß alles so bleiben möge wie es ist.
@Apparatschik:
Gerade in Bayern gibt es erstaunlicherweise eine Zufallshäufung solcher Fälle.
Es stimmt ganz genau, was Strate und Hoenig sagen. Statt dass die bayerische Justiz dieses Fiasko zum Anlass nimmt, sich selbst zu reinigen (zumindest soweit dies irgend möglich ist), blamiert sie sich immer weiter.
Es ist ein Skandal, was in Bayern – ermöglicht durch die katastrophale Rechtsprechung in allen Instanzen bis hin zum 1. StrS des BGH – abläuft.
Hallo
also was nun außer bloggigem Quatschen – HÄNDE WEG VON STATE oder was sonst?
[…] Quelle & vollständiger Artikel: Kanzlei Hoenig […]
@????
Auch wenn es immer wieder kolportiert wird. In dem Urteil aus Ingolstadt steht nichts davon. dass der Landwirt an Hunde verfüttert wurde. Sondern dass das eine der mehreren Versionen der Angeklagten war, die sich aufgrund der Ermittlungen nicht bestätigt hat (es wurde der gesamte Hof umgekrempelt nach Knochen- und Leichenteilen). Tatsächlich hatte die Witwe (nachzulesen auf donaukurier.de, dort gibt es eine Chronologie ) bereits recht früh gestanden, dass der Landwirt erschlagen und samt Auto in einem Gewässer versenkt wurde. Nur hatte man bei der Suche nichts gefunden.
Die Bayrische Justiz hat im Fall Mollath ein schwerwiegendes Problem: mindestens seit 2006 bezeichnet sie den M. als Allgemeingefährlich und Wahnhaft in einem Stadium, dass ohne Krankheitseinsicht von einer Heilung nicht mehr ausgegangen werden könne.
Da M. (der sich selbst als gesund einschätzt) weder Einsicht zeigt, noch Tabletten nimmt, fand die angezeigte Behandlung niemals statt.
Folgt die Justiz nun Hinweisen auf fehlende Täterschaft soweit, dass sie die Gefährlichkeit des M. verneint, räumt sie denknotwendig ein, dass auch die zwangsweise Unterbringung in den zurückliegenden Jahren tatsächlich ohne Rechtsgrund erfolgte.
Diesem Dilemma möchte die Bayrische Justiz anscheinend damit begegnen, das sie ein Loblied auf nahmhafte psychiatrische Gutachter perpetuiert, ungeachtet der Umstände, unter denen die jeweiligen Elaborate zustande gekommen sind. Eine Sachaufklärung scheint nicht im Zentrum des Interesses zu stehen. Zu beschämend ist die schiere Vielzahl der Verflechtungen und Befangenheiten.
Mit der geschaffenen Öffentlichkeit geht ein Machtverlust der bisher befassten Würdenträger einher. Die hilfelose Intervention gegen den Verteidiger ist ein Rückzugsgefecht mit Beißreflex, was seine Wurzeln in einem Gefühl der Kränkung finden mag. Erneut fragt man sich, welchen Stellenwert die Sachaufklärung hat, wenn Gesichtswahrung zum zentralen und übermächtigen Thema der Landesjustiz wird.
Hände weg von Strate ist, zumindest in diesem Fall, durchaus berechtigt.
Strate behandelt den Fall sehr würdig. Gegen ihn zu schießen, nur weil er sich (wie zB auch Herr Hoenig) sehr engagiert für den Mandanten einsetzt, ist ein fatales Signal.
@ Ingo:
Wie gesagt, die Zufallshäufung 2 von geschätzt 12.452 ist schon krass.
Da muss dringend etwas getan werden. Und wenn es des Volkes Weisungsrecht für Richter ist.
Bei der Erwiderung hab ich den Eindruck, dass sie Herrn Strate Spaß gemacht hat …
… alles deutet darauf hin, dass den beteiligten bairischen Juristen der Arsch auf Grundeis geht (pardon). Bei so viel Energieaufwand auf Spuren-Verwischen befürchte ich aber ernsthaft, dass Herrn Mollath was zustößt. Körperlich, meine ich.
Apparatschik: Mit 2% wird es schwerlich getan sein. „Mollathierungen“ sind ja nun keine exotischen Einzel-
fälle. In bestimmten Bereichen sind sie (bzw. vergleichbare Usancen, etwa beio Deportationen von
Kindern durch Jugendämter – hier etwa bundesweit bekannte „Klassiker“ wie etwa Fälle Haase oder Fall
Petra Heller, Bamberg) fast schon Standard). Keineswegs nur in Bayern. Allerdings kommt im Südstaat ein oft geradezu kabarettreif wirkendes Beharrungsvermögen hinzu. Dies dürfte der bay. Durchlässigkeit bei den Karrieremöglichkeiten von Richtern und Staatsanwälten sein. Will sagen: Man hat mitunter den Eindruck, „mentale“ Staatsanwälte „spielen“ Richterles.
Dass es sich nur um zwei Fälle handelt, ist unzutreffend.
Ich kann alleine aus eigener Erfahrung von einer Vielzahl von Fällen berichten, bei denen in Bayern Recht gedehnt und gebeugt wurde.
In einer derartigen Konzentration und Penetranz wie in Bayern findet man es nirgendwo anders.
Was RA Dr. Strate ins Netz gestellt hat ist lehrreich und zeigt die katastrophale Lage der Justiz in Bayern.
Je mehr sich Bayern gegen Gustl Mollath stellt, desto schlimmer wird es für das Ansehen der Regierung bei der nächsten Landtagswahl. Die Staatsanwaltschaft Hamburg soll sich raushalten, denn es ist bereits ein Fall für den Bundestag und Verfassungsgericht!
@ ingo/@Apparatschik:mein Beitrag war eine Replik auf denjenigen von „Apparatschik“ weiter oben. Der hatte die „Mengenlehre“ von „2 von vielen tausend“ eingeführt.
Ob die Zustände bezüglich „beurlaubter“ Rechtsstaatlichkeit etwa in NRW so gänzlich anders sind, bezweifle ich. Allerdings dürfte die bayerische Penetranz (exakt das richtige Wort) schwerlich zu übertreffen sein.
Strate wird nix passieren, die Bayrische Justiz steht jeden Tag schlechter da, besser kann man sich nicht selbst demontieren und lächerlich machen.
Na sowas,penetranter Widerspruch,ich finde da sollte man mal den Psychodoc bemühen,irgendetwas kann mit diesem Anwalt ja nicht stimmen.
Ein entsprechenden Krankheitsbild lässt sich ganz bestimmt auch finden…
Zynismus aus…
Gut gemacht,und nur nicht von den Bazis einschüchtern lassen,smile….!
Erinnert an diese lupenreine russisch-bayerische Vorgehensweise bei Äußerung von Kritik gegenüber der bayerischen Justiz:
@ nachgefragt. Wie die Aussagen „recht früh“ zustandekamen, sollte man aber auch anmerken: Mittels Suggestivfragen und indem man den Angeklagten erläutert hat, man habe ja die Beweise – obwohl es keinerlei Anhaltspunkte auf ein Verbrechen gab.
Da der Landwirt ja nicht umgebracht wurde.
@ Apparatschik: 2% sind die Spitze des Eisbergs, die Fälle, in denen so offensichtlich falsch geurteilt wurde, dass sich der Fehler nicht mehr unter der Decke halten lassen. Da der Rechtsgrundsath „in dubio pro reo“ inzwischen dank SicherheitUndOrdnungs-Lyriken immer mehr ausgehöhlt wird – nicht zuletzt mitttels Casino-Justiz („Deal“) – reicht bald die Null an der Dunkelziffer nicht mehr aus, um eine adäquate Schätzung der real existierenden Fälle zu erhalten. Von den aus dem (politischen und wirtschaftlichen) Weg mollathisierten Personen mal ganz zu schweigen.
Diese Justiz,die sich in Seilschaften,Abhängigkeiten,Posten-und Politschacher dermaßen komplex verirrt hat vergisst,das bereits eine „natürliche Fehlerquote“ sich im Ergebnis der naturgegebenenen Aushebelung von Justizberechtigung dahin potenziert,das nur eine maximale und existente Authenzität,Ehrlichkeit,Freiheitlichkeit/Unabhängigkeit und Präzision Garant von Rechtsstaatlichkeit ist und das Gegenteil katastrophal verfassungsbeschädigende Wirkung entfaltet. Wohlgemerkt – „natürliche Fehlerquote“!
Die Häufung der erkennbaren multiplen unnatürlichen Fehlerquote im gesamten Bundesgebiet – aber doch erheblich gesteigert in bestimmten Bundesländern – unübersehbar vorsätzlich – ist eben nicht mehr mit dem Faktor „menschlich“ erklärbar, sondern nur noch mit Mißbrauch,Macht,Machterhalt und Vertuschung, Verschleierung und manipulation anzuklagen – das diese „Parallelgesellschaft“ – nicht unabhängige Machtjustiz – ihre ureigentliche Bedeutung und Stellung des Schutzes freiheitlich-demokratischer Errungenschaften längst verlassen hat, zeigt sich in solch katastrophaler „Werwolfmentalität“ des Bekämpfens derer,die für den Erhalt der juristischen Ethik stehen, anstatt die zu verfolgen und zu bekämpfen, die nicht nur bisher die Verfassung aushebelten sondern das auch weiterhin tun möchten. JEDER, der das betreibt, muss sich zu diesem menschlichen Unrechts-Abschaum zählen lassen. Offensichtlich befinden sich viele viele Menschen auf der jeweils falschen Seite des Gitters und haben Ansgt vor einer Öffentlichkeit und Sichtbarkeit ihres früheren und aktuellen Handelns, so das sie in derart primitiver Struktur ihre letzten Platzpatronen verschiessen – man hat das Gefühl, das dieser Kreis von Profiteuren derart „mächtig“ „autokratisch“ und „Unverfolgt“ agiert und agieren kann, das es ihm wert wäre nach dem bisherigen psychischen Krieg selbst einen physischen zu rechtfertigen, um die Größe und Bedeutung der von ihnen begangen Taten weiterhin zu relativieren.
Wenn das so weitergeht stehen wir anderen Nichtdemokratien in nichts nach und man muß geradezu Angst haben, was noch alles geschieht! Ein Generalbundesanwalt,der auch aufgrund solcher erkennbaren Machtmißbrauchstrukturen,wie der Iniziierung eines bereits grundsätzlich aussichtslosen Ermittlungsverfahrens gegen Strate aufgrund der erhobenen Beschuldigungen nicht jetzt endlich einschreitet und diese Strukturen und Seilschaften verfolgt und ahndet, reiht sich in diese Strukturen ein. So ist das bereits grundsätzlich aussichtslose Betreiben von Strafverfolgung ein Machtmißbrauch, der Strafe indiziert,aber wenn diejenigen Recht verletzen,die Rechtsverletzungen zu verfolgen haben ist wohl jedes Vertrauen in den Rechtsstaat verloren und die Existenz des Rechtsstaates erloschen.
Auch Herr Mollath kann nicht tiefer fallen als in Gottes Hände, doch auch Gott braucht manchmal Dr. Strates Hilfe..
G. H.
Sehr geehrter Herr Ra Hoenig,
Sie sind nun einmal ein „Teil“ dieses Rechtspflege-Systems, das mit dem „Recht“ nichts zu tun hat, also ein braver Mitläufer und somit Miterhalter
des „Systems“.
Ich empfehle Ihnen hier mal die „System-Frage“ zu stellen !
Klaus G. Stölzel
Gustl Mollath Unterstützer schon seit Sept. 2009
Ich musste dabei an das „Plädoyer“ von Al Pacino in „Scent of a Woman“ denken: http://youtu.be/RUE4v1rUpSM
Vor allem Minute 0.13 und ab 2.02.
GERICHTSVERFAHRENSDOKUMENTATION zeigt erst für den Bürger, für die Öffentlichkeit welche Missstände inzwischen in der Justiz gegeben sind
Wir kennen das alle, man hat einen Fall auf dem Tisch (bei uns nur Steuerstrafrecht) da dreht es einem die Nackenhaare auf. Der StA null Ahnung, Berufsanfänger der Beschuldigte ein Versuchsproband. Erzählt man die Geschichte, Freunden Bekannten (natürlich anonymisiert) kommen erhebliche Zweifel auf, „ Ist das wirklich so usw.“
Gerhard Strate, zeigt anhand von Originalunterlagen ein Verfahren auf, in der der interessierte Bürger einen objektiven Zugang zur Justiz erhält, ohne journalistische Einfärbungen, die ihn in die Lage versetzt sich selbst ein Bild zu machen. Natürlich kann der nicht so visierte Bürger immer noch auf aufbereiteten Informationen der Presse zugreifen, die allerdings für das Fachpublikum oftmals unbrauchbar sind.
Mir ist bekannt, das das Verfahren Gustl Mollath auch deshalb von vielen Juristen verfolgt wird, weil eben die Primärunterlagen öffentlich zugänglich sind und es schön ist, einem wahren Meister, Rechtsanwalt Gerhard Strate bei seiner Arbeit zu zusehen, der sagt:
„Sieht her, hier ist mein Wissen, ihr könnt es haben“
Ich finde (fast) alle Schreiben von Strate lesenswert. Ich verstehe vor allem nicht, wenn er als der „kühle Norddeutsche“ oder ähnlich (trockener, …) tituliert wird. Seine Schreiben zeichnen sich durch eine schöne hintersinnige Ironie und Humor aus, gepaart mit zynischen Bemerkungen.
Ich kenne diese Art von Schriftsätzen von Rechtsanwälten, die zum einen eine Liebe zum Detail haben und einen Willen nach Gerechtigkeit.
Wenn die Lage für Mollath nicht so ernst wäre, könnte ich über etliche Stellen der Schriftsätze von Strate laut auflachen. Um nicht falsch verstanden zu werden. Aus den Schriftzsätzen von Herrn Strate spricht sehr wohl die Ernsthaftigkeit der Lage heraus, auch der Zorn (um es mit Georg Schramm zu sagen) gegen diese Ungerechtigkeit.
Und das mit der Strafanzeige hat Er wohl sachon vorausgesehen. Wenn die Strafanzeige bereits vor 2 Monaten gestellt wurde, war dies Mitte April, aber bereits am 26.3. hatte Herr Strate einen „Rechtlichen Hinweis“ zu seinen Veröffentlichungen der Dokumentensammlung vorgestellt. Darin kann man eigentlich schon die Antwort auf den Vorwurf der Strafanzeige lesen. Dies wird auch die Staatsanwaltschaft gemacht haben. Darin sehe ich eher den Grund, das Sie die Strafanzeige in Hamburg gestellt haben und nicht selbst oder einen bayrischen Kollegen damit beauftragt haben. Man will sich doch nicht sehenden Auges eine weitere Blamage rein holen. ;-)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist auffallend, wie rasch Sie sich – und da steht Herr Stölzel nicht alleine da – unter einander anzugiften bereit sind. Das ist kontraproduktiv. Es verbindet alle ein gemeinsames Ziel: Gerechtigkeit und Freiheit für Gustl Mollath.
Sehr geehrten Interessierten am Fall Gustl Mollath
Ich empfehle, nur einmal das Buch
„Erde in meiner Hand“, Die Geschichte eines
rebellischen Lebens von Anneliese Sappl, zu lesen.
List Verlag, Econ&List .Tatsachenroman aus den 90-iger Jahren. Tatort Bad Tölz.
Mich hat dieses Buch total aufgewühlt und möchte viele informieren über die Machenschaften einiger Herren und Banken. Die Hoffnung stirbt zuletzt
Rena
„Die einen haben gesündigt durch die Tat, die anderen durch ihr teilnahmsloses Zuschauen. Wieder andere, die die Macht dazu gehabt hätten, haben nicht eingegriffen und dem Bösen, dem Wahnsinn nicht Einhalt geboten, als es noch möglich war./ Aus welchem Boden hat das Böse seine Kraft gewonnen? Die tiefsten Wurzeln liegen in dem ungezügelten Materialismus, der seit vielen Jahren unser ganzes Volk ergriffen hat, und in einer aus materialistischem Streben erwachsenen, bis ins äußerste vorgetriebenen Fortbildung des Staatsgedankens, der seit längerem im ganzen deutschen Volk herrschend geworden war. (Dr. Konrad Adenauer; Aufruf an die Kölner Bevölkerung am 7. Juli 1945)