Die Hoffnung, die wir hier äußerten, hat sich nicht erfüllt. Frau Assessorin D., Sachbearbeiterin bei der ARAG, war offensichtlich nicht bei einer Schulung und sie tut es schon wieder.
Die Mandantin kam nach einem Unfall mit einem Anhörungsbogen zu uns. Gegen sie wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt und sie möchte sich gegen diesen Vorwurf verteidigen. Wir fragten bei ihrer Rechtsschutzversicherung – der ARAG nach, ob man uns für die Verteidigung Deckung gewährt. Dummerweise war Frau Assessorin D. zuständig.
Frau D. teilt uns nun mit, dass es Deckung zunächst einmal nur für die Akteneinsicht gibt. Hat die ARAG neue Rechtsschutzbedingungen, haben wir etwas verpasst? So langsam nervt Frau Assessorin D. und wir haben beim Vorstand der ARAG dringend um eine Nachschulung für Frau Assessorin gebeten. Eine Antwort steht noch aus.
Gehe ich denn nicht recht in der Annahme, dass Grund- und Verfahrensgebühr bereits mit der Akteneinsicht verdient sind?
[…] Kollege Kümmerle berichtet Abenteuerliches: In einer Bußgeldsache gibt ARAG Kostendeckungszusage “zunächst […]
http://www.rsv-blog.de/arag-gehts-noch
Wie wäre es mit folgender Antwort an Frau D.:
„Danke für den gewährten Rechtsschutz. Ich kenne jetzt die Akte. Anbei meine Kostennote (Nr. 4100 + Auslagen) mit der Bitte um Ausgleich. Ich habe dem Mdt. empfohlen, sich zur Sache [nicht] einzulassen. Bitte erteilen Sie Rechtsschutz für die erste Einlassung zur Sache.
Sollte inzwischen mangels Einlassung ein nachteiliger Bescheid / Strafbefehl / oder ein Urteil erlassen werden, wird zu prüfen sein, ob § 82 VVG nicht auch Pflichten des Versicherers begründet, §§ 280 Abs. 1, 242, 315 BGB.“
@Faber – leider nicht. AE / Beratung ist in Nr. 4100 VV RVG umfasst, erst ein „Seh‘ ich anders“ ggü. der Ermittlungsbehörde löst Nr. 4104 VV RVG aus. Dass der Auftrag des Mdt. natürlich all das umfasst, hilft nicht :(
Ätsch, mir haben sie gleich Kostendeckungszusage „für das vor- und amtsgerichtliche Verfahren erteilt“ ;-) – dafür aber (natürlich) meine Gebührennote gekürzt. Nicht nur deshalb bleibt es dabei: Der Laden ist schlicht UNERTRÄGLICH!
[…] gar nicht. Auf nochmalige Erinnerung (eine Woche später) beglückt die auch wohl auch schon anderenorts bekannte Frau Assessorin D. mich mit neuem […]