Fußball, Nazis und Staatswaltschaft in Sachsen

„Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ im Sinne des § 86a StGB sind in den meisten Fällen Hakenkreuze. Die darf man nicht in der Öffentlichkeit verwenden. Das ist auch gut so.

NazispielerGegen einen Teambetreuer des Roten Sterns Leipzig wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er das Foto eines Hakenkreuz-Tattoos ins Netz gestellt hatte. Das Tatoo befand sich auf dem rechten (sic!) Oberarm eines Altherren-Kickers des SV Lipsia Eutritzsch.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig (der Ort liegt – wie Dresden – übrigens im Freistaat Sachsen) stellte zuvor das Ermittlungsverfahren gegen den tätoowierten Lipsia-Kicker ein. Ein Nachweis dahingehend, dass der Beschuldigte die Tätowierung eines dem Hakenkreuz zum Verwechseln ähnlichen Symbols öffentlich verwendet und damit einer unbestimmten Vielzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet hat, sie wahrzunehmen, könne nicht geführt werden. Der sächsische Oberstaatsanwalt weiter dazu:

Das Bild zeigt den Betroffenen offensichtlich nach dem Spiel auf einer Bank sitzend neben drei Freunden Eine Öffentlichkeit im Sinne des Gesetzes ist nicht ersichtlich, so dass der Tatbestand des § 86a StGB bereits objektiv nicht erfüllt war.

Irgendwie scheinen diese sächsischen Ermittlungsbehörden und Gerichte insgesamt eine von meinem Verständnis von Rechtsstaat abweichende Ansicht zu vertreten.

Bild und weitere Infos in der Leipziger Internet Zeitung.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

5 Antworten auf Fußball, Nazis und Staatswaltschaft in Sachsen

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    tapir says:

    Ist zwar total off-topic, aber trotzdem wissens- und lesenswert:
    Das Landgericht Berlin hat den Menschenanwalt Schultz von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen, die Anschuldigungen der Polizisten waren komplett erstunken und erlogen.
    Mich wundert das nicht, aber die Schreiberlinge, die in diesem Blog unter Ihrem damaligen Eintrag über den guten Mann hergezogen sind, könnten ja unter einem abschließenden Bericht Ihrerseits reumütig ihre Entschuldigungen posten …

    http://www.neues-deutschland.de/artikel/811922.polizeizeugen-und-polizeivideo-gegeneinander.html

  2. 2
    T.H., RiAG says:

    Manche müssen sich halt zuerst um richtig schwere Straftaten kümmern wie diese hier:

    http://www.zvw.de/inhalt.winnenden-hausdurchsuchungen-bei-den-normahl-punks.19043fbd-b94e-4a5e-9d7a-ecc52b707fd9.html

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    nadar says:

    Aber wer das Bild des Nicht-Hakenkreuzes verbreitet, muss mit Post von der StA rechnen:
    http://www.taz.de/!109697/
    Lustig ist das Juristenleben, heidi-ja-heidi-ja ho!

    (Weiterer Verlauf: http://endstation-rechts.de/index.php?option=com_k2&view=item&id=7999:fotograf-soll-wegen-aufnahme-von-hakenkreuz-tattoo-angeklagt-werden&Itemid=773)

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    Ingo says:

    In Sachsen und Sachsen-Anhalt ist es nach meiner Beobachtung ohnehin nicht so schwer, seine rechten Neigungen offen zu zeigen: Immer wieder wenn ich dort unterwegs bin, sehe ich dort PKW, deren Kfz-Kennzeichen verändert wurde. Es scheint dort in einigen Kreisen en vogue zu sein, die blaue Fläche mit dem Eurosymbol und das Länderkennzeichen zu überkleben mit den Farben des Deutschen Reiches. Nachdem die Ausgestaltung der Kennzeichen durch die FZV definiert ist, ist doch eigentlich § 267 StGB berührt. Vorbei spazierende Polizisten gucken zwar, ignorieren es dann aber…