Wer hat es eigentlich zu verantworten, wenn der Prozeß im Fall Jonny K. „platzen“ sollte (wonach es derzeit aussieht)?
Sind es die Verteidiger, die für ihre Mandanten ein Ablehnungsgesuch stellen, weil sie – die Angeklagten – den Eindruck haben müssen, dieser Schöffe sei nicht mehr unvoreingenommen? Oder machen sie genau das, was ihre Aufgabe ist: Dafür zu sorgen, daß auch dieses Verfahren rechtsstaatlich geführt werden kann?
Oder ist es dieser hemdsärmelige Schöffe „Siegfried K. (58)„, der den Eindruck erweckt, daß das gesunde Volksempfinden für ihn ausreicht und eine rechtsstaatliche Verfahrensordnung überflüssig macht? Der als Laienrichter doch „nur“ das gesagt hat, was er denkt. „In ganz normaler Sprache. So rede ich doch auch mit meinen Jugendlichen hier.“
Oder sind es wieder einmal diese Schmierenschreiber aus der Gosse, die „Berlins mutigsten Schöffen“ sprechen lassen? Ist es der Schreibfink Thore Schröder, der den unbedarften Schöffen ins offene Messer laufen lies:
B.Z. traf den mutigen Laienrichter Siegfried K., der eine Jugendeinrichtung leitet, sprach ihn auf den Eklat am Landgericht an.
Ein professioneller Schmutzfink weiß (oder hätte aber wissen müssen), was er mit der Veröffentlichung eines solchen „Interviews“ auslöst. Trotzdem fragt dieser Thore Schröder und trotzdem veröffentlicht er das, was anschließend zwingend zum Platzen des Prozesses führen muß. Selbst von ihm und seinen Mittätern kann erwartet werden, daß sie weiter denken als von der Wand bis zur Tapete. Auch wenn sie Bildreporter sind.
Tina K. kann sich bei dem Kerl persönlich bedanken.
Das ganze könnte freilich noch eine andere Dimension haben: Wie man beim Tagesspiegel oder SpON lesen kann, bestreitet der Schöffe, überhaupt mit der Zeitung gesprochen zu haben.
Wenn hier aber tatsächlich gefallene Äußerungen zugespitzt wurden oder man gar ein Gespräch frei erfunden hat, wäre das schon ein Hammer.
Sind eigentlich Tina K. und Siegfried K. verwandt? Vielleicht auch mit Richter K.?
Man kann aber auch sagen dass die Veröffentlichung des befangenen Schöffen entlarvt hat. Er ist es ja offensichtlich.
Und schon wird der mutigste Schöffe Berlins zum dümmsten Schöffen Deutschlands….. Und unsereins blickt der anstehenden Schöffenwahl mit ungutem Gefühl entgegen. Wenn Du Dir einen solchen Typen fängst, dann gut‘ Nacht.
@egal: Alles mutmaßliche Abkömmlinge von Josef K., der ja damalsmit dem Proceß schwer zu kämpfen hatte.
Das Ding war doch schon bei der Zeugenvernehmung geplatzt.
Es primär auf die Presse zu schieben, hilft doch nicht wirklich weiter. Die Gründe sind, wie eigentlich auch im Text angeschnitten, vielfältig.
Die Presse trägt auf jeden Fall ihren (letztlich entscheidenden) Teil dazu bei, aber der Weg dahin war ja schon im Vorfeld geebnet. Die Äußerung des Schöffen während der Vernehmung mehr als unglücklich, soweit man liest, sei dieser ja eigentlich in einem sensitiven Bereich beschäftigt. Von daher schwer nachzuvollziehen, was er sich da dachte.
Dem Verteidiger ist hier nichts vorzuwerfen, die Besorgnis der Befangenheit genügt ja für den Antrag, und auch wenn die Auslegung der Äußerung (Unmut oder doch eine verdeckte Unterstellung?) sicher strittig ist, macht er hier nur seinen Job. Das der Staatsanwalt gegen den Antrag ist, nunja, es ist wirklich selten, daß die Staatsanwaltschaft sowas mitträgt, da müssen schon echte Knaller passieren.
Und letztlich natürlich noch die äußeren Umstände, von denen man eher wenig weiß.
Wie sieht die Schöffenbelehrung in Berlin aus? Viele Bundesländer drücken einem die Broschüre in die Hand, und los gehts. Umgang mit der StPO und das korrekte Verhalten als ehrenamtlicher Richter hat man dann gefälligst durch ausprobieren herauszufinden. Mit Pech ist der erste Vorsitzende dann einer, der Schöffen als überflüssig ansieht, und versucht, das Ding allein durchzuziehen (gab ein paar schöne Kommentare zu dem Fall in der Richtung, nach dem Motto ‚der Schöffe hat den Mund zu halten, und jede Frage und Aussage dem Vorsitzenden im Vorfeld vorzulegen‘), dann hat der Schöffe direkt mal ein ganz falsches Bild von seiner Rolle.
Wie sieht die Vorbildwirkung aus? Ein Geblaffe, wie der Schöffe hier von sich gegeben hat, konnte ich auch schon bei gestandenen Strafrichtern miterleben, deutlich lauter und aggressiver sogar noch.
Warum kein Ersatzschöffe? Man ist schließlich nicht beim AG in einem kleinem Fall, sondern doch bei einem LG in einem Fall mit Medienpräsenz und einer entsprechend angesetzten Zahl von Verhandlungstagen. Der Vorsitzende muß sich ja was dabei gedacht haben.
Im Endeffekt, ein so auffälliger Schöffe ist selten. Die meisten hört man nie, und nimmt sie kaum wahr. Ob das Interview im Nachhinein so stattgefunden hat (der Redakteur hat ja wohl eine eidestaatliche abgegeben, der Schöffe bestreitet), ist fast gar nicht mehr so entscheidend, da war das Kind schon im Brunnen. Alles danach machts nur noch schlimmer.
Die B.Z. ist ein Schmierenblatt mit einem Niveau noch deutlich unter dem der Bild-Zeitung. Dort schert man sich einen Dreck um rechtliche Vorgaben oder das was richtig und anständig wäre. Dass der Prozess jetzt geplatzt ist, spielt denen doch nur in die Hände – schon hat man Schlagzeilen für die nächsten drei Tage sicher.
Ich habe einmal persönlich die Erfahrung gemacht, dass entgegen dem Pressekodex und entgegen allen (den Redakteuren ganz sicher bekannten) rechtlichen Vorschriften nach einem schweren Verkehrsunfall das Foto eines Todesopfers von dessen Facebookseite geklaut und sowohl in der Zeitung als auch auf der Webseite veröffentlicht wurde. Trotz etlicher Proteste der Angehörigen und von Freunden des Toten blieb das Bild auch weiter im Netz. Nachbarn des Toten wurden von Reportern befragt, bevor die Angehörigen den Toten überhaupt identifiziert hatten. Es brauchte erst einen Anwalt und eine Klage, um diese Leute zum Einlenken zu bringen.
Ich würde sagen, Schuld ist das LG Berlin, das in einem solch öffentlich-wirksamen Fall mit so vielen Angeklagten keine Ersatzschöffen berufen hat. Das Risiko war absehbar, dass ein Schöffe sich von der Presse zu unbedachten Äußerungen verführen lassen könnte und das Gericht hätte die notwendigen Vorkehrungen treffen müssen.
„Schuld“ ist der Vorsitzende, der dem Jugendschöffen des Jahres 2013 mit einem Ordnungsgeld hätte belegen müssen – dann wäre Ruhe im Karton eingekehrt. – Zwei Ergänzungsschöffen (im Jugendverfahren weiblich/männlich erforderlich – wären hilfreich. Ebenso ein Ergänzungsrichter, falls die Besorgnis der Befangenheit eines Berufsrichters mal erkannt wird.
Dabei sollte man nicht übersehen, dass der Landgerichtspräsident bei der Bestellung von Ergänzungsrichtern /-schöffen auch noch ein Wörtchen mitzureden hat.
Am hiesigen LG wird mit Ergänzungsrichtern erfahrungsgemäß höchst sparsam umgegangen und das selbst dann, wenn ein Umfangsverfahren ins Haus steht und der Vorsitzende gesundheitlich stark angeschlagen ist.
Was hat der Prozess denn bis jetzt so den (Berliner) Steuerzahler gekostet? Und was hätte es gekostet, für einen Ersatzschöffen zu sorgen? Mann, Mann, Mann.
[…] Wool’n wer uns wieder vertragen?“ soll ein Verfahren noch retten können. Das hätte dann auch in dem Prozeß um Jonny K. funktioniert, wenn Deutschlands dämlichster/mutigster Schöffe „Siegfried K. (58)“ den Mut […]