Unter dem Titel „Manche Fragen sollte man sich als Verteidiger verkneifen“ berichtet der Kollege Müller auf „Kanzlei und Recht“ über den Kardinalfehler eines Strafverteidigers. Dazu fällt mir folgende Begebenheit ein:
Szene:
Tatvorwurf: Körperverletzung, Hauptverhandlung, Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung
Richter:
Haben Sie denn gesehen, wie der Angeklagte dem Geschädigten das Ohr abgebissen hat?
Zeuge:
Nein, das konnte ich nicht gar nicht sehen.
Richter:
Ich habe keine Fragen mehr an den Zeugen.
[…]
Staatsanwalt:
Sind Sie sich ganz sicher, daß Sie das nicht gesehen haben?
Zeuge:
Na klar, ich hatte mich doch da gerade mit meiner Frau unterhalten und stand mit dem Rücken zum Angeklagten.
Staatsanwalt:
Ich habe keine Fragen mehr an den Zeugen.
[…]
Verteidiger:
Ja, was haben Sie denn überhaupt gesehen?!
Zeuge:
Ich habe gesehen, wie der Angeklagte das Ohr wieder ausgespuckt hat.
[…]
Ich darf gespannt sein, wie der Kollege nun plädieren wird …
schrieb Rechtsanwalt Müller. Mit Recht.
Mit der Geschichte war der Kollege Pohlen aber schneller :-)
http://strafblog.de/2014/02/13/wenn-verteidiger-zu-viel-fragen-fehler-bei-der-zeugenvernehmung-und-das-abgebissene-ohr/
Nur mit leicht anderer Rollenverteilung…
Redaktionelle Freiheit?
Erstens werden die Namen eh immer anonymisiert – denn sonst dürften die hier ja gar nicht darüber sprechen.
Zweitens scheint hier nur das gleiche Beispiel aufgearbeitet worden sein wie im schon erwähnten Strafblog.de – nur als Eigenleistung und nicht als Copy’n’paste.
Letztendlich geht es hier um den Sinn und nicht darum wer es am hübschesten erzählt.
[…] mit dem Ausgangsposting: Manche Fragen sollte man sich als Verteidiger verkneifen, und dazu: Eine Frage zu viel, oder: Wenn Verteidiger zu viel fragen: Fehler bei der Zeugenvernehmung und das abgebissene Ohr, 5. […]