Eine Frage zuviel

Unter dem Titel „Manche Fragen sollte man sich als Verteidiger verkneifen“ berichtet der Kollege Müller auf „Kanzlei und Recht“ über den Kardinalfehler eines Strafverteidigers. Dazu fällt mir folgende Begebenheit ein:

Szene:
Tatvorwurf: Körperverletzung, Hauptverhandlung, Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung

Richter:
Haben Sie denn gesehen, wie der Angeklagte dem Geschädigten das Ohr abgebissen hat?

Zeuge:
Nein, das konnte ich nicht gar nicht sehen.

Richter:
Ich habe keine Fragen mehr an den Zeugen.

[…]

Staatsanwalt:
Sind Sie sich ganz sicher, daß Sie das nicht gesehen haben?

Zeuge:
Na klar, ich hatte mich doch da gerade mit meiner Frau unterhalten und stand mit dem Rücken zum Angeklagten.

Staatsanwalt:
Ich habe keine Fragen mehr an den Zeugen.

[…]

Verteidiger:
Ja, was haben Sie denn überhaupt gesehen?!

Zeuge:
Ich habe gesehen, wie der Angeklagte das Ohr wieder ausgespuckt hat.

[…]

Ich darf gespannt sein, wie der Kollege nun plädieren wird …

schrieb Rechtsanwalt Müller. Mit Recht.

Dieser Beitrag wurde unter Strafverteidiger veröffentlicht.

4 Antworten auf Eine Frage zuviel

  1. 1
  2. 2
    Mitlesender says:

    Nur mit leicht anderer Rollenverteilung…
    Redaktionelle Freiheit?

  3. 3
    Jens Bonn says:

    Erstens werden die Namen eh immer anonymisiert – denn sonst dürften die hier ja gar nicht darüber sprechen.

    Zweitens scheint hier nur das gleiche Beispiel aufgearbeitet worden sein wie im schon erwähnten Strafblog.de – nur als Eigenleistung und nicht als Copy’n’paste.

    Letztendlich geht es hier um den Sinn und nicht darum wer es am hübschesten erzählt.

  4. 4

    […] mit dem Ausgangsposting: Manche Fragen sollte man sich als Verteidiger verkneifen, und dazu: Eine Frage zu viel, oder: Wenn Verteidiger zu viel fragen: Fehler bei der Zeugenvernehmung und das abgebissene Ohr, 5. […]