Falsche Belehrung – ein Klassiker

Eine Belehrung, wie man sie häufiger findet, die aber – sagen wir’s mal höflich – nicht de lege artis ist:

Nichtverstanden

Selbstverständlich hat das personifizierte Beschuldigte-Zeugen-Durcheinander es nicht verstanden, was der Kriminale ihm da untergeschoben hat. Denn hätte er es verstanden, dann hätte er sich nicht auf 21 Seiten ausquetschen lassen.

Wie eine saubere Beschuldigten-Belehrung auszusehen hat, kann man (auch dieser Vortäuschungsbeamte) in einem Blogbeitrag aus dem Jahr 2010 nachlesen. Und wie man sich als Zeuge gegenüber einem Vernehmungsbeamten verhält, wenn man vorher schon genau weiß, was hinterher dabei rauskommt, wenn man den Mund nicht halten kann, ist eigentlich auch hinreichend bekannt. Und wenn schon der Polizeibeamte nicht mehr genau weiß, wen er denn da vor sich hat – Zeuge oder Beschuldigter, gibt es eigentlich nur einen richtigen Satz:

Ich möchte dazu jetzt nichts sagen, sondern ich möchte erst einmal mit einem Verteidiger darüber sprechen!

Ein gut ausgebildeter und sauber arbeitender Polizeibeamte packt dann das Zeug zusammen und fertig. Weil er weiß, daß alles andere zur Unverwertbarkeit der Aussage führen kann und bei engagierter Verteidigung auch führen wird. Verbeamtete Roßtäuscher müssen sich spätere Kritik gefallen lassen. Das mache ich dann aber nicht mehr höflich.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Verteidigung, Zeugen veröffentlicht.

10 Antworten auf Falsche Belehrung – ein Klassiker

  1. 1
    Johannes says:

    „Und wie man sich als Zeuge gegenüber einem Vernehmungsbeamten verhält, wenn man vorher schon genau weiß, was hinterher dabei rauskommt, wenn den Mund nicht halten lann, ist eigentlich auch hinreichend bekannt. Und wenn der schon Polizeibeamte nicht mehr genau weiß […]“

    da muss aber noch mal drüber gesehen werden ;)

    • … been there, done so. Thx. crh
  2. 2
    Alles Wuscht says:

    Roßtäuscher trifft es schön. Solche Typen haben früher im Zirkus als Vorgaukler gearbeitet.

  3. 3
    Verdächtiger says:

    Ja, gibt es denn das gute alte Telefonbuch als Hilfsmittel zur Zeugenvernehmung/Wahrheitsfindung nicht mehr?

  4. 4
    Verdächtiger says:

    @crh:
    but not completely ;)
    „Und wenn der schon Polizeibeamte nicht mehr genau weiß“

    • Jetzthörenseaberauf! crh
  5. 5
    Johannes says:

    @Verdächtiger

    Wollte ich auch gerade noch schreiben, ja ;)

    • AUSJETZT! crh
  6. 6
    CobraCommander says:

    @back to topic
    Was passiert eigentlich, wenn man auf diese Frage:
    „Nein, das habe ich nicht verstanden.“ antwortet und konsequent dabei bleibt?

  7. 7

    […] Der Ver­fall des Rechts­an­walts­be­ru­fes Halb­strafe für Ho­eneß – in Bay­ern? Po­li­zei Ham­burg bald ohne Red Bull? Die Top 10 No-Gos im Le­bens­lauf für Ju­ris­ten Fal­sche Be­leh­rung – ein Klas­si­ker […]

  8. 8
    Maik says:

    Ist das jetzt ein Fall der Täuschung im Sinne von § 136 StPO oder eher ein Verstoß gegen das fair-trial Prinzip von Art. 6 EMRK?

    Oder ist es gar nur ein einfacher Verstoß, der bei der Strafzumessung berücksichtigt werden kann, da Ihr Mandant bereits im Rahmen einer schriftlichen Bekanntgabe des Verfahrens belehrt worden ist?

  9. 9
    Zeuge says:

    Ihr Mandant hat doch ganz sicher nicht wortwörtlich „Js, das habe ich verstanden“ auf die Frage geantwortet?

    Das führt mich zu meiner Frage: Darf der Vernehmer/Protokollant meine Aussagen verzerren („mit seinen Worten wiedergeben“) oder kann ich darauf bestehen, dass meine Aussagen wortwörtlich protokolliert werden? In welchen Fällen (Bsp.: verzerrte Wiedergabe) darf ich als Zeuge die Unterschrift unter dem Protokoll (straflos) verweigern?

    • 1. Frage: Ja. Ja.
      2. Frage: In allen.
      3. Gratisrat: Das, was Sie da andenken, führt in einen Konflikt, dem Sie nicht gewachsen sein dürften. Die Vernehmer sind in der Regel besser ausgebildet als der Zeuge/Beschuldigte. Deswegen wäre es vielleicht eine gute Idee, sich *vor* der Vernehmung um professionellen Beistand zu kümmern. crh
  10. 10

    […] Kollege Hoenig aus Berlin berichtet hier über einen Klassiker: Die falsche Belehrung vor einer polizeilichen Vernehmung. Ein Kommentator […]