Geblitzt per „Laser-Säule PoliScan“

Da sieht man es mal wieder. Die bei ihrer Installation 2012 hoch gelobten Laser-Säulen PoliScan der Firma Vitronic sind auch nur bedingt geeignet, dem Verkehrsteilnehmer Geld und Führerschein aus der Tasche zu ziehen.

PoliScan

Das ist ein Bild, das von der Säule am Halleschen Ufer in Kreuzberg geschossen wurde, weitere dieser High Tech Geräte stehen in der Schloßstraße in Steglitz und an der Bornholmer Straße in Prenzlauer Berg.

Klar, die Bußgeldbehörde schickt dem Halter des Autos erst einmal einen Anhörungsbogen mit dem Ergebnis der Messung. Ohne Foto. Wenn der dann zurück schreibt, wer der Fahrer zur Zeit der Aufnahme gewesen ist, macht der Polizeipräsident den Sack zu und verschickt den Bußgeldbescheid.

Und steht dann erst einmal der Fahrer zur Tatzeit fest, hilft nur noch ein gut ausgebildeter Verteidiger, dem man eigentlich unnötig das Leben schwer gemacht hat. Um die Folgen einer solchen Momentaufnahme – Bußgeld, Fahrverbot, Punkte – zu vermeiden, wäre es einfacher gewesen, sich erst einmal durch eine vollständige Akteneinsicht den Überblick über die Qualität der Beweismittel zu verschaffen. Dann erkennt man recht schnell, daß in so einer Laser-Säule auch nur Wasser gekocht wird:

Fahreridentität (-)

Wie Sie sehen, sehen Sie nichts: Dieses Bild wurde am hellichten Tag aufgenommen. Und zwar nachmittags in Richtung Osten. Also mit der Sonne im Rücken. Eigentlich unter optimalen Bedingungen. Und trotzdem ist hier aber auch rein gar nichts zu erkennen, was für die Indentifizierung des Fahrers herhalten könnte.

Die Konsequenz der Akteneinsicht durch den Verteidiger und dessen knappe Verteidigungsschrift war in diesem Fall die Einstellung des Verfahrens.

Wenn man also vermeiden möchte, mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten überzogen zu werden, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Gnadenlos vorschriftsmäßig zu fahren oder sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht (von diesem hier zum Beispiel) verteidigen zu lassen.

Nun gut, es gibt nochwas: Unsere Selbstverteidigung in Bußgeldsachen.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

14 Antworten auf Geblitzt per „Laser-Säule PoliScan“

  1. 1
    Ö-Buff says:

    Schwieriger als das Bild (anhand der original Messdatei) aufzuhellen dürfte es sein, die A-Säule durchsichtig zu machen, hinter der der Kopf des Fahrer z. T. verborgen zu sein scheint.

    • Ich sachja: Dieses High Tech Zeugs taugt nix. crh
  2. 2
    Flensburger says:

    Braucht man wirklich einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn sich das Risiko auf 70-80 Euro und ein Flens beschränkt?
    Habe einen ähnlichen Anhörungsbogen und auf Nachfrage ein Foto ähnlicher Qualität erhalten.
    Allerdings zahl ich dem ADAC jedes Jahr was Rechtsschutz

  3. 3
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Wenn man barfuß in einem alten Mantel nach Rom läuft, hat man ganz, ganz wenig Ärger mit Polizisten, Politessen und so.
    Ich kann es nicht oft genug empfehlen.
    Ich nehme es mir jedes Jahr erneut vor.

  4. 4
    LawBike.de says:

    „Wie Sie sehen, sehen Sie nichts“ ;-)

  5. 5
    Christian says:

    Im Grunde verschicken sie die unmöglichen Fotos nur für die Statistik. Irgendwann sagen sie dann das sie xx% der Raser nicht belangen konnten, weil der Fahrer nicht einwandfrei feststellbar war und verlangen dann das Fahrtenbücher zur Pflicht werden.

  6. 6
    doppelfish says:

    Nun. Nicht alle Bilder, die das Blitzeding macht, sind so schlecht.

    Ich hab‘ hier aktuell ein besseres liegen. Hrmpf.

  7. 7
  8. 8
    Steffen says:

    doppelfish: Ich hab bis auf eins bis jetzt immer „glasklare“ Bilder von mir gekriegt. Bezahlt noch nie. Oh, ein ordentliches is noch nicht ganz durch, aber da erkennt man mich auch nicht wirklich… :D

  9. 9
    RA JM says:

    Immerhin, designerisch ansprechend sind diese Teile – und auch oft besser zu erkennen als die alten hässlichen Starenkästen.

    Und das Anschreiben der (vermeintlichen) Delinquenten ohne bzw. trotz grottenschlechten Fotos hat Methode, insbesondere auch im schönen Land Brandenburg. Es sind eben immer noch viele, die darauf antworten (anstatt einen Fachmann zu konsultieren) und sich als Täter outen – und schon ist die Fotoqualität völlig egal. ;)

  10. 10
    Kai says:

    verstehe ich nicht. Ist ein Anwalt von Nöten, damit man das Bild vorgezeigt bekommt? Bekommt man das als Privatperson zur Ermittlung des Fahrers nicht? Warum nicht?

  11. 11
    Wolf-Dieter says:

    Der richtige Antworttext an die Behörde muss so lauten:

    Für eine Stellungnahme müsste ich das amtliche Kennzeichen sowie das Gesicht des Fahrers besser erkennen. Ich bitte um Zusendung einer besseren Darstellung.

    Und die Antwort abwarten.

  12. 12
    Steffi says:

    @ RA JM: Mir ist in den letzten Wochen zweimal das Auto auf einem Parkplatz beschädigt worden. Schaden, wenn ich es machen ließe, jeweils ca. 1.000 €. Natürlich hat keiner der Fahrer zu seiner Verantwortung gestanden. Das ist leider etwas, was aus der Mode gekommen zu scheint: Verantwortung für sein Handeln unternehmen. Klar, wenn Leute wie Sie einem bei jeder Gelegenheit erklären, man sei schön blöd, wenn mas etwas zugebe, was einem keiner beweisen könne.

  13. 13
    Bananenbrot says:

    Hallo Herr Hönig und Team,

    ein toller Beitrag muss ich sagen. Wir diskutieren gerade im radarforum.de darüber, ab wann es sinnvoll ist einen Verteidiger zu beauftragen. Grundsätzlich kann ja ein Beschuldigter das Recht auf Akteneinsicht selber wahrnehmen,- auch um das unvermeidliche Thema der Kosten im Auge zu behalten. Dazu auch dieser gute Beitrag von Ihnen:
    http://www.kanzlei-hoenig.de/home/mandanten-informationen/strafrecht/akteneinsicht-durch-den-beschuldigten/

    Bei einer derartigen Sachlage hätte ich mir schon Gedanken gemacht ob es überhaupt einen Verteidiger braucht. Das soll aber überhaupt nicht als Kritik verstanden werden. Warum die Behörde im Sinne der Unschuldvermutung nicht von ganz Alleine darauf kommt das Verfahren einzustellen kann wahrscheinlich nur dadurch erklärt werden, das mans halt probiert und hofft an jemanden zu geraten der sich in casu kooperativ verhält…..

  14. 14
    RA JM says:

    @ Steffi:

    Danke, aber zu viel der Ehre. Abgesehen davon, dass sich diese beiden Sachverhalte eher nicht vergleichen lassen: Mir wäre es zu gefährlich, nach einem Parkplatzrempler zu flüchten, es sind meist zu viele potentielle Zeugen vorhanden.

    Und wer sich gegenüber einer Bußgeldstelle gerne als Schnellfahrer outen möchte, möge das selbstverständlich gerne tun – und ein Bußgeld bezahlen, das ansonsten nie verhängt worden wäre.