Guter Cop – böser Cop: Radfahren verboten

Seit gefühlten 100 Jahren fahre ich mit dem Fahrrad immer dieselbe Strecke in die Kanzlei. Es ist ein wunderschöner Weg entlang des Neuköllner Schiffahrtskanal in Richtung Lohmühlen-Dreieck, den auch andere Radfahrer, Fußgänger, Jogger, Hundesausführer und Kinderwagenschieber für den Weg von Neukölln nach Kreuzberg nutzen. Ärger hat es, solange ich da her fahre, nie gegeben.

Am vergangenen Dienstag wurde ich beim In-die-Kanzlei-trödeln jedoch gestört. Ziemlich genau auf der Hälfte der kleinen Allee sprangen zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts aus dem Gebüsch, mir vor’s Rad und nötigten mich zum Anhalten.

Die beiden hatten ihre Aufgaben klassisch verteilt: Der 1966 in Lüdenscheid geborene Ordnungsbeamte zeigte sich sehr interessiert an meinem Eigenbau und wir haben uns auch noch freundlich über unsere gemeinsamen Erinnerungen an das Sieger- und Sauerland unterhalten. Und wie schrecklich das doch im Winter hier in Berlin sei.

Währenddessen kontrollierte die Ordnungsbeamtin – vom Typ Traktoristin – im preußischen Tonfall meinen Ausweis und wies mich knarrend darauf hin, daß das Fahren in geschützten Grünlagen verboten sei und ob ich das nicht wisse!? Und daß das jetzt 10 Euro koste.

Ich habe dem bösen Cop gesagt, sie könne mich … ähm … mir das Zeug nach Hause schicken, wenn sie es nötig habe, und mich freundlich vom guten Cop verabschiedet.

Einen Tag später habe ich mir den Tatort dann nochmal genauer angeschaut.

Dieser Schilderbaum trifft hinsichtlich des Radfahrens eine klare Aussage: Verboten!

Radfahren verboten 01

Doch wenn Jura so einfach wäre, könnte das ja jeder. Gilt das Schild nun für diesen Weg?

Radfahren verboten 02

Oder darf man hier nicht Radfahren?

Radfahren verboten 03

Aber vielleicht ist das Radfahren auch nur auf dem Spielplatz verboten?

Radfahren verboten 04

Achso, ich kam übrigens aus der anderen Richtung. Dort steht dieses freundliche Schild:

Radfahren verboten 05

Und was sag uns dieses Schild in Hinblick auf meinen Weg in die Kanzlei?

Radfahren verboten 06

Liebe Traktoristin, es wird mir eine Freude sein, das mit Ihnen vor dem Amtsgericht Tiergarten zu klären. Das Ganze hätte sicherlich einen sehr hohen Unterhaltungswert. Und anschließend gehe ich mit dem Lüdenscheider ein gepflegtes Pils trinken – auch insoweit waren wir uns einig.

Dieser Beitrag wurde unter Kreuzberg, Neukölln, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

19 Antworten auf Guter Cop – böser Cop: Radfahren verboten

  1. 1

    Oh Gott – VierStrafverteidiger!?! Also ich würd kommen, Vergütung flüssig aus Deiner chromfarbenen Maschine.

  2. 2

    Ich wäre auch wieder dabei!

  3. 3
    Staatsanwalt says:

    „Eigenbau“ ? Hoffensichtlich verkehrssicher im Sinne von § 67 StVZO und nicht das Bike für die Höhenmeter :)

  4. 4
    av8r says:

    Abgesehen von der Frage, ob das Schild auch für den „Fahrradweg“ gilt, sei auf Zeichen 254 in Lfd. Nr. 31 in der 2. Anlage zur StVO verwiesen.

    • Es ist das hier:

      Das fehlt aber auf dem Schild (Bilder 5 und 6) in „meine“ Fahrtrichtung. crh

    Viel Spaß beim Amtsgericht

    • Den habe ich seit fast 2 Jahrzehnten. Es gehört zu meinem Job, Spaß zu haben. crh
  5. 5
    Mathan says:

    @chr: Das Schild fehl aber auch in der Gegenrichtung – zumindest auf den Fotos.

    Auf den Fotos ist nur ein kreativer Ersatz zu sehen. Und ob der gültig ist, wissen Sie sicher besser als ich.

  6. 6
    roflcopter says:

    Stark!

    Die Verbote sind alle brav auf türkisch übersetzt, der gemeine türkische Mitbürger darf sich aber ruhig bei Eis die Haxen brechen, hier ist eine Übersetzug nicht vorhanden

  7. 7
    av8r says:

    @Marthan

    Danke für den Post. Genau das hatte ich in Post 4 gemeint, hatte es nur vergessen hinzuschreiben.

    @crh: Endlich mal ein Verteidiger, dem seine Aufgabe Spaß macht. Danke für diesen Blog, der macht immer wieder großen Spaß zu lesen. Er zeigt immer wieder, das Jura auch große Freude machen kann (auch wenn mir das sonst nie jemand glaubt)

  8. 8
    Andreas says:

    Ordnungsbeamte. Ausweis zeigen?
    Also in „§ 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten“ steht das nicht.

    • Ich breche mir keinen Zacken aus der Krone, wenn ich den Ausweis, da ich ihn ohnehin in der Tasche hatte, vorzeige. Es war in der konkreten Situation völlig Wurscht, ob dazu eine Verpflichtung besteht oder nicht. Vorzeigen, small talk mit dem guten Cop und 3 Minuten später konnte ich meine Fahrt fortsetzen. Der Rest ist die deutsche Eiche mit dem Borstenvieh. BTW: Das gilt auch für die Frage der Zuständigkeit der Ordnungsbeamten für solche Kontrollen. crh
  9. 9
    RA JM says:

    Bleibt nur zu hoffen, dass Dir nicht noch irgend jemand den Spaß verdirbt und das Verfahren kurzerhand einstellt. ;-)

    • Das wäre in der Tat der SuperGAU! crh
  10. 10

    […] hoenig: Guter Cop – böser Cop: Radfahren verboten. Für Berliner vielleicht von […]

  11. 11

    […] Ganz anders sieht das mit der Beamtenpräsenz in Berlin aus, die sofort einschreiten, wenn Bürger und Anwälte über strittiges Land fahren. […]

  12. 12
    Interessierter says:

    @Andreas: Hm? Warum nicht einfach § 163b StPO i.V.m. § 46 OWiG?

    Allgemein: Warum soll es auf Zeichen 254 ankommen? Könnte ein Fahrradfahrverbot nicht (theoretisch) auch anders, bspw. im Wege einer Polizeiverordnung angeordnet worden sein?

    • § 6 II Berliner Grünanlagengesetz (iVm. § 7 GrünanlG) könnte hier einschlägig sein – wenn in meiner Fahrtrichtung ein entsprechender Hinweis gestanden hätte. Das Zeichen 254 unter dem grünen Schild (auf der anderen Seite der Allee) hat an dieser Stelle nur einen erläuternden Hinweis-Charakter auf den § 6 II GrünanlG. crh
  13. 13
    Interessierter says:

    @crh:

    Danke für den Hinweis. Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Sie schreiben „wenn in meiner Fahrtrichtung ein entsprechender Hinweis gestanden hätte“. Wenn ich die von Ihnen benannte Vorschrift richtig verstehe, ist das Radfahren in Grünanlagen IMMER verboten, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist? Damit wäre es in Ihren Fall doch egal, dass in Ihrer Fahrtrichtung kein Schild war?

  14. 14
    Geier says:

    Für mich ein klarer Fall: Radfahren ist in ganz Berlin verboten!

  15. 15
    Karoline Preisler says:

    Wurde einer der Beteiligten an einer Hundeleine geführt oder kam dieses Forderung nicht zur Sprache? Erbitte Einladung zum Termin!

  16. 16
  17. 17
    Jürgen says:

    Ist doch ganz einfach. Die Grünanlage wird von zwei Wegen begrenzt, die nicht mehr zur Grünanlage gehören. Aus die Maus, keine weitere Diskussion.

  18. 18

    […] Guter Cop – böser Cop, Radfahren verboten, der Kollege Hoenig wird uns hoffentlich auf dem laufenden halten , […]

  19. 19
    Peter Klein says:

    Ich glaube, die 10 Euro sind zu zahlen, da es sich bei dem Schild um ein Hinweis – und kein Verbotsschild handelt. Sprich: Das Verbot gilt auch ohne Schild kraft Satzung. Ein Mörder wird auch nicht frei, wenn er jemand ermordet und das Schild: Du darfst keinen ermorden nicht leserlich / vorhanden ist…