Herausgabe gebrauchter Kondome?

Im vergangenen Jahr hat die Ermittlungsbehörde die Wohnung unseres Mandanten durchsucht und so allerlei Sachen mitgenommen, die irgendeinen Beweiswert haben könnten. Nun, ein gutes Dreivierteljahr später, ist das Verfahren beendet und es geht um die Frage, was mit dem Zeug passieren soll. Diese Frage stellt uns eine Frau Oberstaatsanwältin:

Beweismittel

Mir fallen da durchaus ein paar Antworten ein, die hier allerdings nicht zitierfähig sind.

Any further suggestions?

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

18 Antworten auf Herausgabe gebrauchter Kondome?

  1. 1
    doppelfish says:

    Wie wir aus einschlägigen Lehrfilmen wissen, sollten auch gebrauchte Kondome zu gegebener Zeit ausgehändigt werden.

  2. 2
    Duncan says:

    Ja, es bestehen erhebliche Bedenken.
    Mal beim Kollegen gucken:
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/03/die-doppelt-vergessene-dna-loeschung/

  3. 3
    floriel says:

    Warum zum Geier wurden die überhaupt erst als Beweisstück eingepackt?

  4. 4
    Randalf says:

    Zurückfordern, auf Beschädigungen suchen, und bei Erfolg Antrag auf Löschen der sichergestellten DNA-Spuren?

  5. 5
    VolkerK says:

    Der Mandant (und wessen DNA sonst noch an den Condomen anfaften könnte) sollte auf alle Fälle eine Auskunft fordern, ob in der BKA-DNA-Datei sein Profil gespeichert ist.
    Die Condome zurück zu geben ist ja so wie das Herausrücken einer kopierten DVD ;-)

  6. 6
    Dirk says:

    Und Schatz, was hast Du heute auf der Arbeit gemacht?

    A) Gebrauchte Kondome sichergestellt.
    B) …

  7. 7
    Jan says:

    Hm, warum wollen die denn die SD-Karte behalten, wenn das Verfahren erledigt ist? Oder ist das eine Einstellung wegen geringer Schuld o.ä.?

  8. 8
    Nachdenklicher says:

    Herr Hoenig, eine ganz wichtige Frage steht im Raum: was heißt in diesem Fall gebraucht? Wofür sind die Kondome des Mandanten benutzt worden? Für den vorgesehenen Zweck, oder zur Aufbewahrung und Transport von Rauschgift?

    Im ersten Fall möchte ich mir gar nicht vorstellen, wieso die Polizei sie bei der Durchsuchung mitgenommen hat, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, oder ob da einer der beteiligten Beamten seinen Fetisch ausgelebt hat.

    Wenn es schon so weit ist, daß auf diesem Wege DNS-Spuren besorgt werden, sollten wir alle demnächst nicht nur abschließbare Mülltonnen, sondern auch ein kleines Krematorium zu Hause betreiben, um Taschentücher, Tampons, alte Zahnbürsten und andere Dinge, die mit dem Körper in Berührung gekommen sind, zu vernichten. Der Satz “wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten” hatte noch nie weniger Gültigkeit als in diesen Tagen, in denen für die NSA z.B. jeder Benutzer überprüft wird, der zufällig den selben Chat-Room betritt wie zuvor ein wirklich Verdächtiger.

    Also besser zwei mal überlegen, bevor man das nächste Taschentuch entsorgt.

  9. 9
    Josef says:

    Ich stelle mir ja die Frage was eine „Kanzlei Kanzlei“ ist…

  10. 10
    RA JM says:

    @ Josef:
    Naja, die Kanzlei der Kanzleien. ;-)

  11. 11
    matthiasausk says:

    Man könnte anregen, die Kondome einem guten Zweck zukommen zu lassen. Der Tombola zugunsten des Polizeiorchesters etwa.

  12. 12
    Rudi says:

    @mattiasauk:
    Nicht dem Polizeiorchester, eher der örtlichen Blaskapelle

  13. 13
    Pewela says:

    @Rudi:
    Mit einem benutzten Kondom lassen sich, bei richtiger Benutzung, so einige Blaskapellen reproduzieren.

  14. 14

    […] man eine Menge seltsamer und manchmal auch ekliger Sachen. Aber das, worüber der Kollege Hoenig hier berichtet, ist mir noch nicht unter […]

  15. 15
    Lexus says:

    Son gebrauchtes Kondom mit DNA-Spuren der minderjährigen Tochter und dem Sperma des Beschuldigten ist nicht völlig unwichtig.

    Von daher wundern mich die Kommentare, die sich nicht vorstellen können warum jemand bei einer Hausdurchsuchung das Sicherstellen würde.

    Im Falle einer Vergewaltigung die mit Kondomen ausgeübt wurde, würde ich als Polizei auch die Mülltonnen danach durchsuchen.

  16. 16

    […] „Oben-ohne-Protest“ Wie­der­gut­ma­chung für er­bar­mungs­lose Schlud­rig­keit Her­aus­gabe ge­brauch­ter Kon­dome? Ur­teil: Frü­here HSH-Vorstände frei­ge­spro­chen – Re­vi­sion be­reits […]

  17. 17

    […] Frage, ob ein sichergestelltes gebrauchtes Kondom vernichtet werden kann – der Kollege Hoenig hat aber auch Mandanten .-) […]

  18. 18

    […] Frage, ob ein sichergestelltes gebrauchtes Kondom vernichtet werden kann – der Kollege Hoenig hat aber auch Mandanten […]