Parallelladung

Falls mich jemand in den nächsten Monaten sucht – ich bin verabredet mit dem Vorsitzenden und seiner Crew beim Landgericht Potsdam:

Ladung bis Mai

Daß derselbe Vorsitzende, mit dem ich diese Rendezvous habe, an den übrigen freien Wochentagen auch noch Verabredungen in derselben (sic!) Sache mit anderen Beteiligten hat … darüber berichte ich dann später noch, wenn es um die Auflösung des Quiz‘ vom 11. November geht.

Schalten Sie also ein, wenn es um die Bedeutung des Stichworts „Vorbefassung“ und das Unterkapitel „Parallelbefassung“ geht.

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Potsdam, Prozeßbericht (www.prozessbericht.de) veröffentlicht.

11 Antworten auf Parallelladung

  1. 1
    raund says:

    Nicht alles was zur Arbeit eines Strafverteidigers gehört, gehört in die Öffentlichkeit. Wenn es so öffentlich wie hier wird, wird es peinlich. Juristische Geplänkel wie diese gehören dazu. Werden Sie doch einfach Gärtner…

  2. 2
    rawil says:

    „raund“, Langweiler und Angepasste nutzen nicht das Instrument der Litigation-PR … crh schon :-)

  3. 3
    T.H., riAG says:

    Ist das der neue Standard-Textbaustein für Terminverlegungsanträge? ;-)

    • Gute Idee, ich verschicke demnächst den Link auf diesen Blogbeitrag, wenn mal wieder ein Richter meine vorgetragene Verhinderung nicht glauben mag. crh
  4. 4
    K75 S says:

    Also wie „Slow Gait“ sieht mir das aber nicht aus … eher wie´n „Tölt“

  5. 5
    Keksfabrik says:

    Herzlichen Glückwunsch, das sind ja genug Termine, um einen Fachanwalt zu produzieren. Wo liegt denn der Kanzleirekord der meisten Termine pro Verfahren?

    • Nun, das funktioniert eigentlich eher anders herum: Mandanten, denen man Straftaten zur Last legt, über die umfangreich vor einer Wirtschaftsstrafkammer verhandelt werden muß, suchen sich einen Fachanwalt; augenscheinlich (nicht immer!) ist dieser Titel ein Hinweis auf ein Mindestmaß an Kompetenz.

      Der Kanzlei-„Rekord“ liegt bei hundertpaarunddreißig Terminen (ab Ende 2009, 75 kg Heroin). Das hat eigentlich niemandem so richtig Freude bereitet, den drei Angeklagten schonmal gar nicht; die saßen derweil in Untersuchungshaft mit dem vollen Programm an Einschränkungen. crh

  6. 6
    Der wahre T1000 says:

    Zum Kanzlei-Rekord: bei 75kg Heroin ist die U-Haft doch nicht wirklich verwunderlich. Ich denke mal, die U-Haft wurde später dann angerechnet bei gleich vollem oder eher „verbessertem“ Programm an Einschränkungen.

    Würde mich mal interessieren, was ein guter Verteidiger bei 75kg Heroin noch so rausholen kann.

  7. 7
    R2D2 says:

    @T1000: Klassische Juristenantwort: Es kommt darauf an“.
    Zunächst auf den Herrn der Asservatenkammer und dann auf die Statur des Verteidigers:
    Ein stämmiger Verteidiger sicher 30kg, ein Schmächtiger eher nur 15…
    ;)
    Dann ist die Honorarfrage auch schon abgehakt.

  8. 8
    Engywuck says:

    @R2D2: so wie in dem alten Witz „Herr Anwalt, ich werde zu Unrecht beschuldigt, drei süße kleine Goldbarren geklaut zu haben. Geld habe ich leider keines, kann ich die Verteidigung stattdessen mit einem süßen kleinen Goldbarren bezahlen?“

    Wobei gerade bei Hasch angeblich durchaus schonmal die Menge in der Asservatenkammer doch recht deutlich leichter sein soll, als das an was der Angeklagte sich erinnert…

  9. 9
    K75 S says:

    Mittlerweile gab es ausreichend Hinweise um zu erahnen, dass die Mehrheit der Teilnehmer (incl. meinereiner) in dem Quiz vom 11. November daneben liegen.

  10. 10
    Joachim Breu says:

    Mut zur Zweigstelle und zur Beiordnung von zwei Pflichtis – könnt‘ sich ja einer was brechen …

    • Wir (und alle andere Angeklagten auch) sind bereits doppelt besetzt. crh
  11. 11
    K75 S says:

    Wie jetzt?

    Zitat crh: „Wir (und alle andere Angeklagten auch) sind bereits doppelt besetzt.“

    Ich kann ja verstehen, das man den Posten des Verteidigers doppelt besetzt … aber den Angeklagten?