Pillen für den Staatsanwalt

Am heutigen Freitag wird das erste Urteil im schlanken zweiten Prozeß vor dem Landgericht Potsdam erwartet, damit dann knapp vor dem Nikolaustag der dritte Prozeß mit seinen bisher rund viertelhundert geplanten Hauptverhandlungsterminen starten kann, nachdem die 500 Seiten potente Anklage nächste Woche zugelassen und bevor der erste Prozeß beendet sein wird.

Übrigens: Falsch ist, was die dpa gestern vermeldet hat

Unklar ist auch noch, wann sich der mutmaßliche Bandenchef wegen des Millionenbetrugs verantworten muss.

Richtig wäre es, wenn die Agentur-Journalisten geschrieben hätten, daß es ihnen unklar ist.

Aber vielleicht liegen die dpa-Agenten ja doch nicht ganz so verkehrt, wenn man berücksichtigt, daß die von der Verteidigung bereits im September beim Gericht beantragte Akteneinsicht noch nicht gewährt wurde. Erst bekommt es die Staatsanwaltschaft nicht so richtig auf die Reihe, dem Gericht (von den Verteidigern rede ich hier diesmal nicht) die Akten in geordneter Form zur Verfügung zu stellen.

StA-Potsdam und die Akteneinsicht

Daß nun auch das Landgericht seine liebe Mühe damit hat, ist nachzuvollziehen.

Dieser Beitrag wurde unter Potsdam, Prozeßbericht (www.prozessbericht.de) veröffentlicht.

Eine Antwort auf Pillen für den Staatsanwalt

  1. 1

    […] offenbar reichte es den Ermittlern noch nicht. Anders als die Staatsanwaltschaft im Lande Brandenburg saufen die Sachsen (noch?) nicht in ihren eigenen Ermittlungen ab. Sie werden aber auch handfest […]