Richter K. und die Entschuldigung des Präsidenten

In einer Bußgeldsache vertete ich als Beistand drei Zeugen. Die Sache fand statt vor der Abteilung 290 des Amtsgerichts Tiergarten, der Herr Richter K. „vorsitzt“.

Richter K. hatte die drei Zeugen geladen, die aber nicht erschienen sind, weil sie nicht erscheinen mußten. Der Betroffene und sein Verteidiger hatten Anträge gestellt, die zwingend zur Aufhebung des Termins führten.

Gleichwohl verhängte Richter K. gegen die Zeugen Ordnungsgelder, weil sie sich schlicht geweigert hatten, eine Anreise von 300 km auf sich zu nehmen. Am Reiseziel, nämlich am Amtsgericht Tiergarten, hätte Richter K. ihnen nur mitteilen können, daß der Termin aufgehoben wurde.

Die Anträge der Verteidigung waren erfolgreich, Herr Richter K. galt (einmal mehr ) als befangen und die Sache wurde an eine andere Abteilung des Gerichts abgegeben.

Ich habe als Zeugenbeistand drei Beschwerden gegen die von Richter K. verhängte drei Ordnungsgeldbeschlüsse erhoben, die allerdings nicht bearbeitet wurden. Was aus den Beschwerden geworden ist, ergibt sich aus der Reaktion des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten. Er gibt meiner Dienstaufsichtsbeschwerde statt:

DAB-Richter K
(Klick aufs Bild führt zum Volltext (pdf))

Wer die Muße hat, kann mal versuchen, das Chaos zu entschlüsseln, das ausgehend von dem bekannt eigenwilligen Verhalten des Richters K. entstanden ist.

Über die Beschwerden gegen die Ordnungsgeldbeschlüsse ist allerdings noch nicht entschieden worden. Aber das sehen die Zeugen entspannt, da die Entscheidungen des Landgerichts vorhersehbar sind. Wie viele andere Rechtsmittel auch, die sich gegen Maßnahmen des Richters K. richten.

Die Entschuldigung des Präsidenten habe ich akzeptiert.

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

14 Antworten auf Richter K. und die Entschuldigung des Präsidenten

  1. 1
    Marc Bianco says:

    Entschuldigung des Präsidenten ist nett, aber hier stehen doch offensichtlich Straftatbestände nach § 339 STGB im Raum. Wieso wird so ein Richter nicht angeklagt und aus dem Beamtendienst verabschiedet. Er zeigte doch klar und deutlich, daß er sich mit Nichten an Recht und Gesetz hält. Und wenn dies öfters schon vorkam, dann bitte raus aus dem Gericht. Er stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Andere Leute können sich nicht wehren oder können sich keinen Anwalt leisten, der für sie kämpft und die sind ihm hilflos ausgeliefert.

  2. 2
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Ein bißchen Butter auf die Seele braucht der Mensch.

  3. 3
    Richard says:

    Der Vollständigkeit halber sollte man noch anmerken, dass man sich nicht entschuldigen kann. Auch ein Gerichtspräsident kann nur um Entschuldigung bitten, die der andere dann annehmen oder ablehnen kann – was sie im vorliegenden Fall großzügigerweise auch ohne die entsprechende Bitte getan haben.

  4. 4
    Benno says:

    Der Amtsgerichtspräsident entschuldigt sich doch offenbar für das Durcheinander und die Zeitverzögerung, die eingetreten sind, nachdem (!) die Zuständigkeit von Richter K auf eine andere Abteilung übergegangen ist. Mit Richter K hat das allenfalls mittelbar zu tun.

  5. 5
    schneidermeister says:

    Chaos ist jetzt relativ. Der Zeugenbeistand weiß nach Einlegen der Beschwerden, daß die Akten inzwischen schon beim Kammergericht sind, weil ihm das so mitgeteilt wurde. Das KG hält es nicht für nötig, die Akten wegen der Beschwerden zurückzuleiten, damit ein Aktendoppel angelegt werden kann. Vorwerfen kann man Richter K nur, dass er nicht gleich nach Erlass der Ordnungsgelder eine Zweitakte im Hinblick auf eine möglicherweise (über 6 Wochen nach Erlass der Ordnungsgelder) eingehende Beschwerde anlegen ließ.
    Immerhin hat das AG – also vermutlich Herr K- auch noch zweimal versucht, die Akten vom KG wieder zurück zu bekommen. Wo das große Versagen bei der Bearbeitung der Beschwerden liegen soll?

  6. 6
    RA Bert Handschumacher says:

    Lieber Carsten,
    eine kleine Ungenauigkeit muß ich leider rügen:
    Zwar war K. nach meiner Auffassung und meinem Ablehnungsgesuch in dieser Sache befangen, allerdings wurde dieser Antrah nicht beschieden.
    Stattdessen wurde der Ablehnungsantrag zur Akte genommen und dann der Einspruch verworfen.
    Das Kammergericht hat sodann das Urteil auf die Rechtsbeschwerde hin (vorhersehbar) aufgehoben und an die Abteilung des Richter S verwiesen.
    S konnte sodann mit einem Freispruch in dieser Sache in den wohlverdienten Ruhestand gehen.
    Es ist also nicht so, daß K in dieser Sache für befangen erklärt wurde, obwohl er es sicherlich war. so wie in allen sachen, die Du oder ich bei ihm verteidigen…..

  7. 7
    RA Punzel says:

    Ein Präsident, der sich entschuldigt. Das habe ich noch nie erlebt. Bei unserem „Hausgericht“ wird der Sachverhalt grundsätzlich so gewendet, daß am Ende sogar der Anwalt an allem Schuld ist.

  8. 8
    Zwerg says:

    So richtig klar ist mir der Sachverhalt nicht. War der Termin aufgehoben oder nicht? In Anbetracht der Tatsache, dass das KG mit einer Rechtsbeschwerde befasst war, nehme ich mal an, dass ein Termin stattgefunden hat, obschon er nach Meinung der Verteidigung aufzuheben gewesen wäre….

    Aus welcher Norm ergibt sich dann, dass der Zeuge nicht zu erscheinen braucht?

    Ich würde mich freuen, wenn Sie die Entscheidung des Beschwerdegerichts hier veröffentlichen würden.

  9. 9
    RA tatouille says:

    Der Sachverhalt erscheint irgendwie verdreht. Jedenfalls trifft die Schilderung von Ra Hönig so nicht zu.

  10. 10
    das ich says:

    Eine Entschuldigung…das könnte hier am AG Bergheim vom Oberindianer nie passieren!!!

  11. 11
    iuris says:

    Die Rechsbeschwerde des Kammergerichts in dieser Sache hat RA Hoenig freundlicherweise bereits veröffentlicht: http://www.kanzlei-hoenig.de/wp-content/uploads/2013/08/KG-3-Ws-B-246_13_geschw%C3%A4rzt.pdf

    Mich würde auch interessieren woraus sich ergibt, dass die Zeugen nicht zum Termin erscheinen mussten.

  12. 12
    alter Jakob says:

    Dass die Zeugen nicht erscheinen mussten ergibt sich daraus, dass der Verteidiger mit ausreichendem Grund verhindert war an der Verhandlung teilzunehmen. Denn weil der Verteidiger nicht am Verhandlungstermin teilnehmen konnte, musste der Termin verlegt werden. Und weil der Termin verlegt werden musste fand er nicht statt. Und weil er nicht stattfand, konnten die Zeugen nicht vernommen werden. Und weil die Zeugen nicht vernommen werden konnten, brauchten die Zeugen auch nicht kommen.

    Das mag jetzt wie eine rückschauende Betrachtungsweise scheinen, ich denke aber das K. das auch von vorneherein hätte wissen können…

  13. 13
    rajede says:

    Selbst die Leitung des Hauses hat offensichtliche Schwierigkeiten mit der Schriftsprache.

    Ich schätze Fremdworte nicht besonders, aber wenn schon, denn schon: foliiert. Das „i“ ist doppelt, nicht das „l“!

  14. 14

    […] dann war da noch – auch eher selten – die Entschuldigung des Präsidenten, verbunden mit einer Warnung vor […]