Der Anruf aus einem sonnigen Urlaubsland erreichte mich am Sonntag. Gottfried Gluffke war empört: Schon am Freitag hatte ihn die Landespolizei von der Hollywood-Schaukel am Pool geholt. Er wurde über zwei, drei Stationen, die Gottfried mir in nicht zitierfähigen Eigenschaftsworten beschrieb, in die 400 km entfernte Hauptstadt gebracht.
In der Landessprache, die Gluffke ausschließlich aus seinen Restaurantbesuchen kannte, teilte der Richter ihm am Sonntagmorgen mit, daß er aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen wurde. Ein Haftrichter in einer norddeutschen Kleinstadt möchte ihn sehen. Deswegen stünde nun seine Auslieferung bevor.
Mit viel Glück (und einigem guten Zureden durch einen einheimischen Rechtsanwalt, den ich organisieren konnte) wurde Gluffke von der Haft bis zur Auslieferung verschont. Und mit 20 Euro in der Tasche an die frische Luft gesetzt. Ich weiß noch nicht, wie es ihm gelungen ist, mit diesem Barvermögen wieder zurück an seinen Pool zu kommen. Aber am Montag rief er mich von dort aus wieder an.
Dem Haftverschonungsbeschluß – so würde das in der ausländischen Sprache formulierte Ding jedenfalls bei uns heißen – war zu entnehmen, daß Gluffke sich alle zwei Tage „beim zuständigen Richter“ melden solle. Das ist leichter gesagt, als getan. Denn die Zuständigkeiten von Richtern unter der südlichen Sonne sind nicht so ohne Weiteres erkennbar. Außerdem stand die Hollywoodschaukel etwa 2 Stunden Fahrt über holprige Pisten vom nächsten Richtertisch entfernt. Und ob der „zuständig“ ist … daran hatte ich so meine Zweifel.
Ich habe Gottfried kurzerhand zur lokalen Polizeidienststelle dirigiert. Das klappte dann auch. Er wurde freundlich von einem Uniformierten begrüßt, der ihm bestätigte: „Alles wird gut!“
Am Donnerstag rief der einheimische Kollege meinen Mandanten an und teilte ihm mit, daß die Auslieferung in 8 Tagen, also am übernächsten Freitag stattfinden wird. Gluffke soll sich um 12 Uhr bei der Polizei am Flughafen der Hauptstadt melden.
Gluffke machte dicken Backen und fragte mich, was er denn jetzt mit seinen Katzen machen solle …
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Teil 2 der Geschichte folgt morgen.
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Bild: H.D.Volz / pixelio.de
Lasse Sie mich raten. Teil 2 ist das bekannte Lied: „Ich habe gerade kein Geld für einen Vorschuß, denn ich bin im Urlaub…“
Mein Tipp: Die Sache hat sich während des Flugs nach Norddeutschland erledigt.
Und ein Rückflugticket wird nicht bezahlt.
[…] Gluffke hatte – wie gestern hier berichtet – einen Termin bei einem Haftrichter an einem kleinen Amtsgericht in Norddeutschland. Mit seinen […]