Die Abmahnung des Cold Callers

Der Held am TelefonSo macht man das richtig: Erst nervt man die Leute mit unerwünschter Werbung via Telefonanruf. Und wenn die sich dann in adäquater Form wehren, jault man auf. Ein solches Gebahren ist mir aus langen Jahren bekannt, in denen wir noch selbst die Spammer abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen haben.

Mittlerweile beauftragen wir den Kollegen Bert Handschumacher mit der professionellen Abwehr dieser Nervensägen. Wie auch diesmal, nachdem uns ein Cold Caller eine Anwaltssoftware am Telefon aufschwätzen wollte.

Was bisher geschah, habe ich am 4.12.2015 in einem Beitrag über die Einstweilige Verfügung gegen Cold Caller zusammen gefaßt. Ein Mitarbeiter der Rummel AG wollte uns WinMACS, eine Anwaltssoftware, … naja … empfehlen, weil er dachte, wir würden sie brauchen und dieser Gedanke rechtfertige es, uns von der Arbeit zu abzuhalten.

Unsere Reaktion …

  • Abmahnung
  • Einstweilige Verfügung
  • Blogbeitrag

… auf diesen rechtswidrigen Eingriff in unseren Kanzleibetrieb gefällt dem Anrufer bzw. dem Anbieter (die Rummel AG) der Anwaltssoft (WinMACS) nicht.

Das ist nachvollziehbar, aber beabsichtigt.

Interessant ist nun die Variante, wie die Rummel AG den Ball aufnimmt: Sie beauftragt ihrerseits eine Kanzlei für Wirtschaftsrecht aus Nürnberg. Von diesen Kollegen habe ich heute ein „Einschreiben/Rückschein vorab per Telefax“ erhalten. In diesem gut dreiseitigen, handwerklich sauber erstellten Schriftsatz erklärt mir die Kollegin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, was ich nicht machen darf.

Nämlich:

… die von der Gläubigerin [damit ist die cold calling Rummel AG gemeint] an den Schuldner [das bin ich] am 23.11.2015 um 9:50 Uhr gesandte E-Mail und/oder den vom Schuldner gegen die Gläublgerin erwirkten Verfügungsbeschluss des Landgerichtes Berlin vom 27.11.2015, Az.: 150533/15 zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, ohne dabei jeweils alle die Gläubigerin individualisierbar machende Angaben zu schwärzen.

Im Klartext heißt das: Die gewerblich rechtschützende Kollegin vertritt die Ansicht, die Veröffentlichung eines Gerichtsentscheids, in dem Roß und Reiter benannt werden, sei verboten. Na gut, das ist Zivilrecht, damit kenne ich mich nicht so aus. Interessiert mich eigentlich auch nicht weiter.

Mir kam und kommt es darauf an, auf diesem Weg aufzuzeigen, welche Konsequenzen diese Unverschämtheit, sich anzumaßen, mir unerwünschte Werbung auf’s Auge drücken zu wollen, haben kann.

Die Werbung via Telefon ist extrem belästigend und man kann sich nur selten effektiv dagegen wehren. Ich bin mir aber sehr sicher, zumindest die Geschäftsführung der Rummel AG hat sich spätestens jetzt einmal über die Rechtslage informiert. Und wird zum Schluß gekommen sein: Cold Calls sind unzulässig. Und – als Strafverteidiger bin ich Berufsoptimist – das werden sich bestimmt auch andere Werbetreibende zumindest in Bezug auf unsere Kanzlei merken.

Die Rummel AG hat mich nun aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu hat sie mir über ihre Anwältin eine Frist bis zum 17.12.2015 gegeben. Da bleibt mir ja noch ausreichend Zeit, mich kompetent beraten zu lassen, und dann eine Entscheidung zu treffen.

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Bild: © clickhero.de / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Rechtsanwälte, Unerwünschte Werbung veröffentlicht und mit den Begriffen , , verschlagwortet.

15 Antworten auf Die Abmahnung des Cold Callers

  1. 1
    Rudi Ungemach says:

    da macht die Firma Rummel aber viel Rummel.

  2. 2
    K75 S says:

    War da nicht mal eine Frau Streisand, die einen ähnlichen Aufstand probte?

  3. 3
    Börni says:

    Rummel AG bei Google:

    Kein Hoenig auf Seite 1, alles tutti bis jetzt.

  4. 4
    Mitleser says:

    Worauf genau hat die Klägerin denn ihre Forderung gestützt?
    Darf man keine wahrheitsgemässen Angeben mehr publizieren, oder ist jetzt schon ein Firmenname vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erfasst??

  5. 5
    RA Bert Handschumacher says:

    Immer diese dumme „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ mit zutreffender Tatsachenschilderung.

    Den Maulkorb sollte die Kollegin lieber dem Telefonisten anlegen. Das dürfte zielführender sein. Barbara Streisand, die Erfinderin des berühmten Effekts, wird mir sicherlich recht geben!

    Hat damals nicht auch ein gewisser Schäbitz erfolglos den Don-Quichotte-Kampf geführt?
    Hach, ich höre schon die Rosinante wiehern….

  6. 6
    WPR_bei_WBS says:

    Noch mal um sicher zu gehen: Es handelt sich um die Rummel AG, den Anbieter der Anwaltssoftware WinMACS, richtig? ;-)

  7. 7
    jj preston says:

    Wer? Rummel AG? Aus Lauf an der Pegnitz (solcherlei Aufforderungen mag ich ja gar nicht – als würde die Elbe nicht reichen…)?

  8. 8
    Vero says:

    Also, erst einmal die Umschreibung Pferd und Reiter … hm. Ich selbst bin kein Anwalt o. ä., habe aber auch schon sehr viel Erfahrung mit Anrufen oder auch unerwünschten Faxen zu tun gehabt (und hier reden wir dann nicht (nur) von Zeitverschwendung, sondern auch Papiervergeudung. Sie hatten dazu auch ein Statement gepostet, wenn ich mich richtig erinnere). An sich ist das ja schon so ein Thema. Einerseits kann ich den Anrufenden verstehen, weil er möchte Werbung machen; andererseits ist Ihre Reaktion verständlich. In meinem Fall waren es wirklich penetrante, wenn nicht sogar ziemlich aggressive Anrufe aus Italien, die mir auf Gedeih und Verderb etwas verkaufen wollten. Hätte ich Ihre Herangehensweise damals gekannt… ich hätte ausgesorgt.

    Alles in allem hat also Ihr Vorgehen Gehör gefunden. Herzlichen Glückwunsch! :)

    Ich denke, das Schwärzen relevanter Stellen sollte kein Problem darstellen. Ich habe festgestellt, dass Leute die Dinge erst glauben, wenn man sie ihnen wirklich zeigt und nicht nur darüber erzählt. Gut, und wenn der/die Belästiger dann eben darauf besteht, dass er/sie nicht namentlich erwähnt wird/werden, dann eben nicht. Hier frage ich mich allerdings: Warum macht man etwas, für das man nicht geradestehen kann? Glauben Sie mir, ich hätte da auch ein paar Dinger auf Lager, Sie würden aus den Latschen kippen. Und ich sag‘ Ihnen eins In meiner Wohnung gibt es keine Teppiche ;)

  9. 9
    BrainBug2 says:

    Vielen Dank, dass Sie hier über Ihre schlechten Erfahrungen mit der Anwaltssoftware WinMACS von der Rummel AG berichten. Da mein Kollege und ich derzeit auf der Suche nach einem alternativen Produkt zum derzeitigen Standardanbieter sind, sind wir sehr froh über die (schlechte) Unternehmenskultur etwaiger Vertragspartner informiert zu werden. Vertragspartner wie die Rummel AG, die sich gegen gebotene Transparenz mit Unterlassungsanträgen zur Wehr, scheiden für mein Geschäftsleben kategorisch aus. Was sich die Rummel AG erlaubt, geht für mein Geschäftsempfinden gar nicht.

    • Ich habe keine schlechten Erfahrungen mit WinMACS gemacht. Nur mit dem unzulässigen Marketing von Rummel AG und dem sturen Verhalten (ihres Assessoren) zu meiner Reklamation. crh
  10. 10
    Vero says:

    zu jj preston’s Kommentar fällt mir folgendes ein: Ich finde, man sollte immer versuchen die Sache als Ganzes zu sehen. Und auch mal schauen, wer denn die Initiatoren waren und ob das mit dem eigentlichen CI übereinstimmt – ich kenne diese Rummel AG nicht so gut. Wie gesagt, hatte ich bereits einige solcher Anrufe von diversen Firmen und Nicht-Firmen. Und vielleicht ist es ja hin und wieder auch so, dass einer den Mist verbockt hat und die ganze Gruppe zur Zielscheibe gemacht wird (zur Entlastung desjenigen, der’s verbockt hat; die positive Seite der Ganzheitlichkeit oder die negative, je nachdem wie man’s nimmt). Wir können natürlich auch gleich ein Glücksrad aufstellen, der lieber Herr Hoenig dreht mit einem kräftigen Schwung dran, wir hören das Klackern und dann gucken wir mal, wer denn heute schuldig ist. Dann tendiere ich doch lieber zur ersten Variante.

  11. 11
    Alles Wuscht says:

    Auch ich bin sehr froh hier und anderswo Erfahrungen über die Software Win Macs von der Firma Rummel AG zu lesen. Auch interessant fand ich auf deren Website die Software WM Doku und WM Voice.

    Ich habe auch gerade gesehen, dass die Firma Rummel AG aus Lauf a.d.Pegnitz stammt. Das sollte doch Bayern sein. Das ist gar nicht soweit weg von mir.

    Da könnte ich glatt mal vorbeifahren und mir diese Software WinMACS, WM Voice und WM Doku vorführen lassen.

  12. 12
    Ulrich Rummel says:

    Sehr geehrter Herr Hoenig,

    mein Name ist Ulrich Rummel. Ich bin Vorstand der Rummel AG. In Ihrer einstweiligen Verfügung benennen Sie Lothar Rummel als Vorstand. Eine Person mit diesem Namen gibt es hier nicht. Vielmehr ist der Name unseres Mitarbeiters, der in Ihrem Büro anrief, [Name gelöscht. crh]. Seinen Namen haben Sie in der einstweiligen Verfügung mit „[Falsch geschriebenen Name gelöscht. crh]“ aufgeführt. Die Namensverdreher verwundern, zumal wir Ihnen, wie Sie selbst ausführen, sämtliche Information „frei Haus“ schriftlich geliefert haben. Das nur als Hinweis, falls Sie weitere Aktivitäten in dieser Richtung entfalten möchten: etwas mehr Präzision bei der Verwertung solcher „frei Haus-Informationen“ wäre geschickt, zumal Sie dieses Verfahren ja als besonders pfiffig und ausgereift empfehlen.

    Wie kam es nun zu diesem „Cold Call“? Auf Ihrer Internetseite lassen Sie sich über einen unserer Mitbewerber aus, über dessen Panne im Rechenzentrum und – zwischen den Zeilen – über dessen Software selbst auch. Deshalb bin ich auf die Seite aufmerksam geworden. Wenn man den Namen des Mitbewerbers eingibt, verbunden mit u.a. dem Begriff „Problem“, dann landet man eben auf Ihrer Seite. Die Tatsache, dass Ihre Internetseite – noch dazu für die einer Anwaltskanzlei -ungewöhnlich und sehr weitgehend gut gemacht ist, dürfte kein Zweifel bestehen. Das alles habe ich hier in der Runde erzählt.

    Nun gehört es zu dieser Geschichte, dass wir aktuell eine stattliche Anzahl von Kunden dieses von Ihnen genannten Mitbewerbers als Neukunden unseres Unternehmens begrüßen dürfen, was zum einen an den Eigenschaften der Software der beiden Unternehmen selbst liegt, an unserem guten Support – aber auch an der Tatsache, dass wir problemfrei und schnell die Umstellung realisieren können. Die Darstellung auf Ihrer Internetseite gab Anlass zur Vermutung, dass Sie selbst Nutzer der Software dieses Mitbewerbers und damit nur begrenzt zufrieden sind. Was liegt also näher, als Sie darüber zur informieren, dass Abhilfe greifbar nahe ist. Deshalb erfolgte der von Ihnen als nervig bezeichnete Anruf von Herrn [Name gelöscht. crh]. Von Ihrem Sekretariat wurde er gebeten, sein Anliegen per E-Mail vorzutragen. Natürlich kam Herr [Name gelöscht. crh] diesem Wunsch nach. Unverzüglich kam Ihre Abmahnung.

    In den weit mehr als 25 Jahren unserer Arbeit haben wir eine solche Vorgehensweise nicht erlebt. Im Übrigen sind wir es in keinster Weise gewohnt, Rechtsstreite zu führen – seit Bestehen des Unternehmens nicht einmal eine Hand voll, was bei fast 1000 Kunden ein ordentliches Bild abliefert wie ich meine. Es ist richtig, dass wir im guten Glauben diesen Anruf durchführten, dass – wohl wissend, dass dies bei Verbrauchern unzulässig ist (auch ich kenne die italienischen Anrufer für Bio-Gemüse zuhause) – dies doch bei B2B dann zulässig ist, wenn das angebotene Produkt das Kerngeschäft des Angerufenen unmittelbar betrifft. Wir haben Ihnen ja keine gelben Fahrräder angeboten, sondern etwas, was heute jede Anwaltskanzlei prinzipiell benötigt. Dass dies ein Irrglaube war, ist uns nunmehr bewusst. Dieser Fehleinschätzung unterliegen wohl viele Unternehmen – sie wird in vielen Beiträgen im Internet, in „Vertriebsliteratur“ und auch in verbreiteten Magazinen wie „Impulse“ leider falsch und irreführend dargestellt. Auch wir erhalten werbende Anrufe – und teilen einfach mit, ob Interesse besteht oder nicht – das war´s. Manchmal ist ja wirklich etwas dabei, was für uns interessant ist. Sie wiederum haben wie bekannt unverzüglich eine Abmahnung geschickt.

    Unser Datenschutzbeauftragter hat unverzüglich reagiert, Ihnen wunschgemäß mitgeteilt, welche Daten Ihrer Kanzlei (aus dem Internet) gespeichert wurden. Er hat Ihnen ebenfalls vorgeschlagen, dass wir Ihre Kommunikationsdaten weiterhin speichern dürfen, damit wir eben genau dort vermerken können, dass Sie keinesfalls mehr angerufen werden wollen. Ihre einzige Reaktion war die einstweilige Verfügung. Wir haben dann selbstverständlich Rat bei einem langjährigen Kunden gesucht, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, und eben entgegen unserer Erwartung erfahren, dass wir in nicht zulässiger Weise gehandelt haben. Eine entsprechende Erklärung wäre daraufhin sicher abgegeben worden. Die sehr findige Anwältin, Frau RAin Scholz-Recht, von MG&P in Nürnberg, hat dann aber auf Ihrer Seite gestöbert – mit erstaunlichem Befund.

    Die einstweilige Verfügung haben wir nachweislich am 8.12.2015 erhalten – Sie kennen diese gelben Umschläge, auf denen das Datum der Zustellung vermerkt wird, das ist also nachweisbar so. Bereits am 4.12.2015 haben Sie aber in Ihrem Blog diesen Beschluss veröffentlich. Ob dieser zeitliche Ablauf einerseits, die Veröffentlichung des Beschlusses mit kompletter Namensnennung sowie Teilen der E-Mail-Korrespondenz und Ihre dann folgenden Aktivitäten andererseits nur eine Frage des Stils und der Angemessenheit sind oder das alles gar rechtliche Fragen aufwirft, das möchte ich an dieser Stelle nicht kommentieren. Sind die Zeiten des Prangers nicht schon vorbei?

    Mich erstaunt zusammenfassen einfach nur, dass eine Kanzlei, deren Internet-Auftritt auf so viel Witz und Schalk der Betreiber schließen lässt, diese Reaktionen als angebracht ansieht. An sich haben wir alle mit unserem Kerngeschäft genug zu tun – das unterstelle ich Ihnen als Top-Strafrechtler auch einmal.

    Es wäre misslich, wenn mein Kommentar nun die Zensur nicht übersteht. Möge sich doch jeder seine eigene Meinung zur Sache bilden können.

    In diesem Sinne
    Ulrich Rummel
    Vorstand Rummel AG

  13. 13
    asca says:

    @Herr Rummel:
    Einerseits kann ich gut nachvollziehen, dass Sie wohl die einstweilige Verfügung als überzogene Reaktion empfinden – geht mir ähnlich (kann jedoch auch crhs Position gut nachvollziehen).
    Bis zu dem Punkt eben auf schriftlichen Weg zu verweisen, finde ich alles noch klever. Aus Cold-Call-Opfer-Sicht hat man seinen Peiniger damit ja nun bereits in der Falle. Statt jetzt gleich drauf einzuprügeln, könnte man auch erstmal die Hintergründe klären. Sprich eine eMail-Antwort, dass man keine Interessen am Produkt und schon gar nicht an der Werbeform hat. Sollte darauf kein Einsehen kommen, kann man nun immernoch mit den Waffen eines Juristen zu(rück)schlagen.

    Ein weiterer Aspekt ist ja, dass der „Cold Call“ Ihrerseits nicht aus dem Nichts/grundlos (Motto: Gelbe Seiten und los geht’s) geschah, sondern eher als Reaktion auf crhs Blogeinträge.

    Andererseits sagen Sie auch aus, dass Sie auf die Blogeinträge gestoßen sind, indem Sie eben den Namen des Mitbewerbers + „Problem“ gesucht haben – ich mutmaße jetzt, dass dies bereits geschehen ist, um eben potenzielle Neukunden (eben in Foren und Blogs) zu suchen.

    Sicherlich ist es jetzt auch nicht förderlich auf Basis von Namensdrehern zurückzuschießen – oder soll das eine Schlammschlacht werden?
    Name des Mitarbeiters: Hier gibt es nunmal einen Unterschied zwischen dem geschriebenen Namen und dem gehörten. Woher soll man wissen, ob bei Ihnen noch sowohl ein Herr Kerib und ein Herr Kireth arbeiten?
    Und Ihr Name könnte – sofern er ggf. rechtlich eher nebensächlich ist – ggf. gar Absicht gewesen sein, um damit unterschwellig eine Missachtung zu zeigen. Oder schlichtweg bestand kein Interesse noch mehr Zeit (aus Sicht von crh) mit der Sache zu verschwenden, indem alles zigfach geprüft wird.

    Und ganz wichtig: Wenn Sie die Blogbeiträge wirklich gelesen (nicht nur überflogen haben und dann zum Impressum sprangen) müsste Ihnen auffallen, welcher Aspekt crh vor allem bei der Software Ihres Mitbewerbers störte:
    AUFDRINGLICHE WERBUNG!

    Durch einen Telefonanruf (=aufdringliche Werbung) dafür zu werben ein Produkt anzubieten, dass keine aufdringliche Werbung enthält ist nicht gerade … geschickt ;-)
    Da darf man sich nicht wundern, wenn man vom Gebrandmarkten gleich geschlagen wird, wenn man ein kleines Streichholz anzündet – und wie sie mitlerweile ja wissen auch „legal geschlagen“, auch wenn’s wohl nicht die zwischenmenschliche(-geschäftliche?) gute Art war.

    Kurios am Ende:
    Hätten Sie ihren „Cold Call“ statt als Anruf als Kommentar gemacht, wäre alles in Butter gewesen, denn laut der „Kommentar Policy“ ( http://www.kanzlei-hoenig.de/blog/kommentar-policy/ ) ist Werbung nicht ausgenommen.

    Hoffe Sie können sich gütlich dennoch einigen. Durch *unglückliche Umstände* ist hier wohl Wasserstoff mit Sauerstoff unkontrolliert zusammengeraten. Beides an sich harmlos, aber zusammen plus ein kleiner Funke …
    Sparen Sie sich doch einfach auf beiden Seiten jetzt die Kosten/Resourcen.

    @crh: Lauf a.d. Pegnitz ist zwar jetzt nicht direkt um die Ecke, aber dort in der Nähe gibt es sicherlich auch ein paar schöne Motorrad-Strecken.
    Dann machen Sie einfach mal ein Erfahrungsaustausch (denn ich wette Herr Ulrich hat so einige Kunden, die auch über einen „Cold Call“ letztendlich froh waren) und Sie schauen sich vl. doch noch das Produkt an.
    Wer weiß – vl. ist es ja doch die Alternative, die Sie seit langem Suchen ;-)

    Hach, was bin ich für ein Optimist.

    beste Grüße nach Kreuzberg und Franken,
    asca

  14. 14
    RA Bert Handschumacher says:

    @Herr Rummel,

    fehlt in Ihrem langen Essay, das ich als Heulen auf höchsten Niveau bezeichnen möchte, nicht noch die ebenso haarkleine Schilderung Ihrer Reaktion auf die kostenfreie Abmahnung?
    Nur zur kostenlosen Information: Diese Antwortmail von Ihnen war mir, der für die einstweilige Verfügung verantwortlich zeichnet, eine zusätzliche Motivation….

  15. 15

    […] nun: Die Stellungnahme des Cold Callers; Herr Ulrich Rummel, Vorstand der Rummel AG, nimmt in einem öffentlichen Kommentar umfassend […]