Die ersten sieben Klagen gegen die ARAG

Wir haben unsere Honorar-Strategie ein wenig umgestellt. Und dazu ein neues Dezernat eingerichtet: „Gebührenklagen gegen die ARAG„.

Die ARAG ist mit großem Abstand der Rechtsschutzversicherer, der in unserer Kanzlei – und wohl auch in anderen Kanzleien – die meisten Probleme bereitet. Es beginnt mit den Schwierigkeiten bei der Einholung der Deckungszusagen – immer wieder kommen meist entbehrliche Nachfragen; dann folgen Kürzungen bei den Vorschußzahlungen; schließlich ersetzt die ARAG bei der Schlußrechnung das über § 14 RVG geregelte anwaltliche Ermessen durch eigene Überheblichkeit: „… halten wir [die ARAG] für angemessen.“

Wir liquidieren dann die Differenz bei unseren Mandanten. Die „freuen“ sich sehr darüber, wenn sie von ihrem Versicherer – der ARAG – derart im Stich gelassen werden. Gern helfen wir den Mandanten, ihre Enttäuschung zu überwinden. Wir erhalten dann den Auftrag, die zu Unrecht gekürzten Beträge im Rahmen einer Klage gegen die ARAG geltend zu machen.

Klage

Da es immer wieder dieselbe unhaltbare Argumentation ist, mit der die Leistungsabteilung der ARAG die Kürzungen ihrer Leistungen zu rechtfertigen versucht, ist es auch nicht weiter problematisch, in kurzer Zeit mit wenig Aufwand und mit hohem Automationsgrad die sieben Seiten der Klageschrift auf den Weg zu bringen.

In den vergangenen Tagen sind die ersten sieben Klagen rausgegangen. Das Schwesteruntenehmen der ARAG, die Allrecht (Teufel <-> Großmutter), hat auf eine solche (achte) Klage sofort bereits gezahlt, nachdem sie dem Versicherer zugestellt worden ist. Wir werden über den Ausgang der anderen Klagen selbstverständlich berichten – hier und im RSV-Blog.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsschutzversicherung veröffentlicht.

15 Antworten auf Die ersten sieben Klagen gegen die ARAG

  1. 1
    Alex says:

    Wenn also jetzt allen Klagen stattgegeben wird und die Versicherung so weitermacht, dann ist das Verhalten im Geschäftsbetrieb möglicherweise auf die systematische und regelmäßige Benachteiligung der Geschäftspartner gerichtet. Vielleicht handelt es sich um den Versuch eines Betruges. Der Versuch würde in beträchtlichem Umfang und gewerblichem Ausmaß wahrgenommen. Möglicherweise wird das Unternehmen hier als Vereinigung tätig, deren Zweck das Begehen oder zumindest der Versuch dieses Betrugs ist.

    Fraglich ist bereits im Vorfeld, ob das Unternehmen die für die Tätigkeit als Versicherer notwendige Zuverlässigkeit besitzt.

    • Jetzt übertreiben Sie aber.
      Ein bisschen.
      Nicht wahr? crh
  2. 2
    Anders says:

    Besteht hierfür auch Versicherungsschutz aus der Rechtsschutzversicherung? Schon den Vorschuss beantragt?

    • Nein, nein. Die Versicherungsbedingungen der ARAG schließen die Versicherungsleistung für diese Fälle selbstverständlich aus. Was erwarten Sie?
      Und wir haben auch dem Mandanten keine Vorschußrechnung gestellt und die Gerichtskosten haben wir zunächst aus eigenen Mitteln erst einmal vorgestreckt. Das bringt uns nicht in Schwierigkeiten. crh
  3. 3
    Alex says:

    @crh Naja, Montagmorgen halt. Aber mein eigenes Grinsen war es mir wert ;)

  4. 4
    kollege MK says:

    wurde den klägern auch gesagt, dass sie höchstwahrscheinlich die kündigung bekommen und es dann in seltenen fällen sein kann, dass die nächste RSV einen nicht mehr mit kusshand nimmt?

    • Haben Sie Substanz für die „Höchstwahrscheinlichkeit“ der Kündigung? Ick gloobe nich.
       
      Wie machen Sie das in Ihrer Kanzlei: Akzeptieren Sie alles, was ein Versicherer (ein Klagegegner, ein Staatsanwalt, ein Gericht, eine Behörde …) Ihnen und Ihren Mandanten vorsetzt? Oder wehren Sie sich und setzen Sie sich ein für die Interessen Ihres Mandanten (und Ihre eigenen)? Bestimmt!
       
      Mit Kündigungen hat die ARAG ja grundsätzlich Routine (googlen Sie mal nach der großen Kündigungswelle dieses Versicherers). Sie sollten aber wissen (ein Blick in die Versicherungsbedingungen erleichtert insoweit die Rechtsberatung), daß dem Versicherer ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Klage nicht zusteht. Ich habe Ihnen mal die ARB 2011 der ARAG (pdf) rausgesucht (S.4 – das gelb markierte ist entscheidend für Ihre weiteren Beratungsdienstleistungen)
       
      Und nochwas: Selbst wenn der Versicherer (wirksam) kündigen sollte, gibt es reichlich Möglichkeiten, seinem Mandanten dabei zu helfen, einen neuen Versicherer zu finden – einen besseren wie die ARAG findet er allemal. … kann ich Ihnen gern mal bei einer Tasse Caffè erklären, wenn Sie mal wieder in Berlin sind. crh
  5. 5
    Thomas says:

    @kollege MK

    Dass scheint mir eine steile These zu sein, die Unterwürfigkeit gegenüber vetragsbrechenden Geschäftspartnern fordert, um zukünftige, hoffentlich weniger vertragsbrechende Geschäftspartner nicht zu verunsichern.

  6. 6
    Thomas says:

    Entschuldigung, aber das muss dringend noch ergänzt werden:

    „Buuhuuhuu, ich habe die Kündigung erhalten von einer Versicherung, die ich verklagen musste, bevor sie vertraglich vereinbarte Leistungen erbracht hat! OH DIESES LEID!“

  7. 7
    Cryptomaniac says:

    Ich will ja nichts sagen, aber ich hoffe, dass die restliche Klageschrift nicht so viele Fehler enthält wie das Rubrum: Der gute Mann heißt „Paul-Otto“, sein zweiter Doktortitel hat er „h.c.“ bekommen, in der Aufzählung fehlen Herr Dr. Renko Dirksen (ich weiß, nach h.M. ist die Nennung von allen Vorständen nicht nötig, wenn man mehrere aufzählt sollte man aber alle nennen) und die Formulierung der Vertretung ist falsch: Die Gesellschaft wird entweder durch den Vorstand, bestehend aus oder durch die Vorstände/Vorstandsmitglieder vertreten, ;)

  8. 8
    Duncan says:

    @MK: ich gebe da immer schön die Empfehlung sich von einer RSV ein Angebot unterbreiten zu lassen und deren kalkulierten Beitrag sich aufgerundet immer schön weg zulegen. Schon nach relativ kurzer Zeit hat man so einen Sockel. Und wenn ein vorzeitiger Rechtsstreit hereinbrechen sollte hat man eine Grundlage mit der man mit dem Anwalt einen Vorschuss mit anschließender Ratenzahlung vereinbaren kann. Oder sich um einen Kleinkredit bemühen kann, wenn das sonstige Ersparte nicht ausreicht.
    Etwas pragmatisch, ich geb’s ja zu. Ich schätze mein Risiko als relativ hoch ein, als relativ viel fahrender (ü25Tkm/a)Selbständiger und Vermieter. Aber bisher habe ich noch kein Knöllchen bekommen, dass ich nicht irgendwo als gerechtfertigt abhaken und zahlen konnte, zu über 90% Parkverstöße, ~0.6-0,8 pro Jahr. Also eher kein Klient an dem ein Verkehrsrechtler reich wird. Liegt aber wohl vor allem daran, dass ich die Strecken zumeist gut kenne.

  9. 9
    egal says:

    muss wohl am rechtsgebiet liegen, mit der allrecht haben wir fast nie probleme und mit der arag auch eher selten. schlimmer sind vor allem alte leipziger oder roland…

  10. 10
    WPR_bei_WBS says:

    @ kollege MK:

    Mal die Wahrscheinlichkeit so einer Kündigung ausgeblendet: Ja und? Ich soll also meine berechtigten Forderungen gegenüber einem vertragsberechenden Vertragspartner (ja, ich weiß, wir kennen nur eine Seite, aber for the sake of the argument…) nicht einfordern, damit ich mit diesem Vertragspartner weiter Geschäfte machen kann?

    Wenn es schon so weit kommt, dann wäre ICH eh der erste, der sich eine Kündigung überlegt.

  11. 11
    RA Schepers says:

    Klagen, immer nur klagen.

    Wie langweilig.

    Und effektiv :-)

  12. 12
    Klugscheisser says:

    Die „Schwester“ ist längst mit der DEURAG verheiratet und gehört der Signal Iduna

  13. 13
    kollege MK says:

    whoa was hab ich denn hier angerichtet?! das war doch nur eine ehrliche frage, weil ich das schon so sehen würde, dass man das im beratungsgespräch zumindest aus anw. vors. mal erwähnen müsste. und dann ein shitstorm in den kommentaren, der schon fast zahnarzt-schießt-löwe-tot-ausmaße erreicht…
    for the record: ich wäre sowohl als vers.nehmer als auch als RA als erster bei so einer klage dabei.

    zu dem „caffè“ angebot: gerne, 1.9. AG wedding :)

    • Sie sollten eben vorsichtig sein, wenn Sie an einen Strafverteidiger ehrliche Fragen richten. ;-) crh
  14. 14
    kollege MK says:

    PS: danke für das PDF. ich hätte da zumindest die gefahr gesehen, einfach schon weil ich es so absurd finde, wie oft mdt.en die kündigung bekommen, weil sie innerhalb eines jahres zu viele versicherungsfälle hatten. oder gibts das in berlin ooch nüscht?

  15. 15
    dagaz says:

    Zu Kommentar 1:
    Ich fand den Gedanken nach über zwei Jahren RSV-Blog-Mitlesen eigentlich auch naheliegend. Gerade bei der ARAG frage ich mich als Laie schon, wo eigentlich ein Eingehungsbetrug anfängt. Wenn der Versicherer bei Abschluss der Versicherung schon offenkundig beabsichtigt, im Leistungsfall vorsätzlich zu wenig zu zahlen – wo ist da dann der Unterschied zu „ich lasse mich für eine Leistung bezahlen, die ich zu keinem Zeitpunkt gewillt bin zu erbringen“?