Die an die Guantanamo Bay Naval Base erinnernde Behandlung eines Untersuchungsgefangenen in der JVA Essen habe nicht nur ich zum Thema eines Blogbeitrags gemacht, sondern auch Zeit Online.
In jenem Artikel wird die „Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast“ zitiert, die nun eine gerichtliche Prüfung dieser nicht hinnehmbaren Behandlung eines in Obhut der Staatsgewalt befindlichen Menschen fordert.
Andauernder faktischer Schlafentzug durch sogenannte Selbstmordprävention zerstört einen Menschen physisch und psychisch. Er ist eindeutig eine Verletzung der Menschenrechte und mit nichts zu rechtfertigen.
wird Frau Künast von Zeit Online zitiert.
Aber es geht noch besser. Nicht nur, daß alle 15 Minuten der Schlaf des Gefangenen unterbrochen wird; die Würde des Gefangenen kann man noch intensiver unter Beschuß nehmen.
Der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm entschied am 27.01.2015 (1 Vollz(Ws) 664/14, 1 Vollz(Ws) 665/14) folgenden Fall:
Der 37 Jahre alte Strafgefangene war zeitweilig in der Justizvollzugsanstalt Aachen inhaftiert. Nach einem Selbstmordversuch in einer anderen Justizvollzugsanstalt hatte die Anstaltsleitung angeordnet, den Gefangenen in unregelmäßigen Zeitabständen von nicht mehr als 15 Minuten, auch bei Nacht, zu beobachten. Diese Beobachtungsmaßnahmen (durch das Fenster zu seinem Haftraum) führten teilweise auch weibliche Bedienstete durch. In mindestens 3 Fällen war der Strafgefangene dabei nackt, nachdem er sich nach sportlicher Betätigung gewaschen hatte.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 19.03.2015 (PDF)
Die Richter des Landgerichts Aachen fanden das noch völlig in Ordnung – offenbar nach dem Motto: „Der Kerl soll sich nicht so anstellen.“ Das haben sich die Autoren des Art. 1 GG allerdings ganz anders vorgestellt, der auch für Kontrollmaßnahmen gegenüber einem Gefangenen gilt.
Das dürfen die Richter in Aachen jetzt noch einmal üben: Die Sache ist von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen erneut zu verhandeln und zu entscheiden.
Diese beiden Fälle sind bei weitem nicht die einzigen.
Die in einem Kölner Gefängnis einsitzende mutmaßliche Neonazi-Terroristin […] könnte Hafterleichterung bekommen. In Zschäpes Zelle solle das Licht künftig nicht mehr dauernd brennen. […]
Bisher sei das Licht angeschaltet geblieben, da Zschäpe als selbstmordgefährdet gegolten habe. […] Zschäpe habe zuletzt mit der Dauerbeleuchtung zu kämpfen gehabt. Außerdem sei sie „massiv in ihrer Intimsphäre betroffen“, da sie sich nicht unbeobachtet habe waschen oder zur Toilette gehen können.
berichtete Spiegel Online am 30.12.2011.
Die gute Nachricht aber ist: Die Verhältnisse in den Haftanstalten Nordrhein-Westfalens unterscheiden sich doch noch von denen in dem irakischen Gefängnis von Abu Ghraib. Noch.
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Bild: © kai Stachowiak / pixelio.de
Immer dran denken: Es geschieht dies doch nur zum Besten der Menschen.
„Ich liebe euch doch alle“…
@ Non Nomen:
„Das tut mir doch mehr weh als Dir!“
Zitat Renate Künast: „Andauernder faktischer Schlafentzug durch sogenannte Selbstmordprävention zerstört einen Menschen physisch und psychisch. Er ist eindeutig eine Verletzung der Menschenrechte und mit nichts zu rechtfertigen. “
Komisch. Gustl Molllath durfte ähnliches in bayrischen Psychiatrien erleiden und Amnesty International sowie u.a. die Grünen hat das einen Dreck interessiert. Zitat Amnesty International: „Wir beobachten die Sache …“
Und wenn sie nicht gestorben sind ….
Diese ehlende Heuchelei ist nicht mehr auszuhalten.
[…] waren vor ein paar Tagen schon einmal Thema; ich hatte hier im Blog über Schlafentzug und Voyeurismus […]