Verhältnismäßig rechtslastig

SachsenpolizeiIm Tal der Ahnungslosen tut sich was. Pascal Breucker, Redakteur bei der taz, hat mal ein paar Aktionen der Dresdner Polizei zusammen gestellt, die den Eindruck entstehen lassen könnten, daß sich da eine Vereinigung entwickelt, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen.

Die Liste von Merkwürdigkeiten bei der Dresdner Polizei ist lang. Hier ein paar Beispiele aus den vergangenen Jahren – bis in die jüngste Zeit.

So könnte man vielleicht die „paar Beispiele“ überschreiben, die Breucker ermittelt hat:

  • März 2006: Geiselnahme und Erpressung
  • Oktober 2007: Verletzung des Dienstgeheimnisses
  • Februar 2011: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
  • August 2011: Verfolgung Unschuldiger
  • Juni 2014: Verstoß gegen §§ 21 ff VersammlungsG
  • Dezember 2014: Strafvereitelung im Amt
  • Januar 2015: Strafvereitelung im Amt

Das ist natürlich alles völlig übertrieben und unscharf. Aber auch abwegig? Egal, denn sogar auch für die Dresdner Polizeibeamten gilt Art. 6 EMRK.

Apropos Unschuldsvermutung: Ob die auch für Nicht-Sachsen und für Menschen mit dunkler Hautfarbe gilt, die sich im Polizeibezirk Dresden aufhalten, ist in Sachsen bislang noch ungeklärt.

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Bild: Sachsen Polizeigeschichte

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3 Antworten auf Verhältnismäßig rechtslastig

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    […] kanzlei hoenig: Verhältnismäßig rechtslastig […]

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    mimose says:

    Solange die Sachsensumpfaffäre nicht aufgeklärt ist, wird es kein reinigendes Gewitter geben. Solange Polizeibeamte den politischen Kräften im Wege stehen, ergeht es ihnen genauso schlecht, wie irgendeinem Bürger. Wehe dem, der rechtmäßig ermittelt. Angst und Willkür sind eineiige Zwillinge.