Welche Funktionen haben die Begriffe Fachanwalt, Tätigkeitsschwerpunkt und Interessenschwerpunkt?
Es geht einerseits um den Wunsch des ratsuchenden Publikums, für ein spezielles Problem den richtigen Spezialisten zu finden.
Andererseits geht es um den Wunsch des Anwalts, seine Spezialisierung dem Publikum zu präsentieren.
Das Stichwort ist also „Werbung“. Da anwaltliche Dienstleistung (bei aller manchmal berechtigten Kritik) nun doch ein anderes Niveau hat als der Verkauf von Waschmitteln, sollte sich auch die Werbung eines Anwaltes von der Waschmittelwerbung unterscheiden.
Damit sich alle Anwälte daran halten, gibt es dafür – Sie erraten es! – eine Vorschrift. § 6 der BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte) regelt die Werbung der Rechtsanwälte.
Ein Anwalt darf werben, aber eben nur sachlich, unterrichtend und berufsbezogen (oder originell ). Und er darf Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte veröffentlichen sowie darauf hinweisen, daß er ein Fachwalt – zum Beispiel für Strafrecht – ist.
Die Antwort auf die oben stehende Frage ist also:
Die Begriffe sollen helfen
- dem Publikum, den „richtigen“ Anwalt zu finden,
- dem Anwalt, seine Spezialisierung dem Publikum mitzuteilen.
Sie suchen einen Anwalt für Ihr Problem?
- Suchen Sie zunächst einen Fachanwalt!
- Finden Sie keinen oder gibt es keinen (einen Fachanwalt für Motorradrecht werden Sie nicht finden ;-) ), suchen Sie nach einem Anwalt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt zu Ihrem Problem paßt.
- Seien Sie wachsam bei Anwälten mit Interessenschwerpunkten.
Gehen Sie auf jeden Fall zum – richtigen – Spezialisten. Oder lassen Sie sich für Ihre Augen eine Brille vom Zahnarzt verschreiben?