Aus einem Sitzungsprotokoll einer Anhörung, in der es um den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ging.
Der Verteidiger beantragte:
Die monatliche Zahlung auf 200 Euro festzusetzen. Mein Mandant ist ein Schlamper, was auch das Vorlegen der Belege betrifft.
Nein, ich war *nicht* dieser Verteidiger. ;-)
Da tritt mit aller Wucht das Organ der (effizienten) Rechtspflege zu tage ;)
Das ist ja noch harmlos. Ich habe einmal in einer Zivilverhandlung, bei der die Parteien nicht persönlich erschienen waren, erlebt, wie die Anwälte versucht haben, einen Vergleich auf Widerruf zu schließen. Das Problem war, dass der Vergleich noch weitere Streitigkeiten beseitigen sollte und die Parteien sehr unwillens waren, der jeweiligen Gegenseite auch nur das Schwarze unter den Fingernägeln zu gönnen.
An einer Stelle rechtfertigte sich der Beklagtenvertreter:
„Ich muss das meinem Mandanten verkaufen. Was kann ich denn dafür, dass mein Mandant so ein Scheiß Korintenkacker ist?“
Schlamper ist mitnichten eine Beleidigung, lediglich eine saloppe Umschreibung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Eine prägnante Zusammenfassung, nicht mehr.
Strafausschluss durch Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB, einen ähnlichen Fall hatten wir in der AG vor ein paar Wochen…
Ein Verteidiger aus meinem Bezirk wird für immer einen Platz in meinem Herzen dafür haben, wie er es geschafft hat, mir eine Einstellung aus den Rippen zu leiern. Er hat es mir einem langen Monolog geschafft, und der begann mit den Worten: „Sie können es sich eigentlich nicht vorstellen, wenn Sie ihn nicht selbst kennengelernt haben, aber glauben Sie mir, mein Mandant ist wirklich doof wie Brot.“
Falls es denn hilft, warum soll der Mandant kein Schlamper sein? Stolz und Knast sind vor allem Knast.