Ihr Kommentar zum eMail-Kurs

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Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

9 Antworten auf Ihr Kommentar zum eMail-Kurs

  1. 1
    Abel Cerrone says:

    Liebe Herren Anwälte,

    vielen Dank für Ihre kostenlosen Tips!

    Wenn ich mich wieder einmal gegen unseren geliebten und von uns, die wir so dumm sind, zu arbeiten, finanzierten Unrechtsstaat zur Wehr setzen muß, werde ich auf Ihre Dienste gern zurückgreifen.

    In Amerika ist Autofahren ein Grundrecht, in Deutschland hingegen ein Schwerverbrechen.

    Bleiben Sie, wie Sie sind!

    Viele Grüße
    Abel Cerrone

  2. 2
    Miraculix says:

    Nur an der Oberfläche gekratzt – stimmt.
    Aber so, daß es jeder verstehen kann. Gut so.

    Wann kommt der Kurs für Fortgeschrittene?

  3. 3
    holgerhimself says:

    Sicherlich eine schöne Sache. Leider gibt es aber Leute, die Rücksichtslos alle Regeln außer acht lassen und eine adäquate Strafe verdient hätten. Warum wird das nicht mal Thema

  4. 4
    Peter Müller says:

    Vielen Dank für Ihre lehrreichen Ausführungen! Ich habe aber noch 2 Fragen:
    1.) Ist es eigentlich in der BRD erlaubt, zur Vermeidung von beweiskräftigen Fotos im Auto maskiert zu fahren (z. B. Sturmhaube, Faschingsmaske, etc.), sofern die eigene Sicht dadurch nicht behindert ist?
    2.) In meiner Stadt werden immer mehr nicht wirklich nachvollziehbare Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen, die natürlich eifrig zum Abkassieren genutzt werden (dafür werden sie ja wohl eigens eingerichtet). Hat ein „normaler Bürger“ eigentlich eine Möglichkeit, die angebliche Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung überprüfen und ggf. auf die regulären 50 km/h hochsetzen zu lassen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort – und natürlich den Kurs!
    Viele Grüße,
    PM

  5. 5
    max meier says:

    Herrn holgererselbst (s.o.) wünschen wir die adäquate Strafe für seine Rücksichtslosigkeit,
    das individuelle Interpretieren von Verhaltens-Vorschlägen (StVO) zu verunglimpfen
    und Sanktionen für souveränes Verhalten zu fordern.

    Sicher gehört er zu den total nervigen Verkehrserziehern,
    die e.g. bei zwei Spuren in derselben Richtung bei vorgeschriebenem Tempo 80,
    wenn rechts einer mit exakt Tacho-Tempo 80 bummelt,
    sich auf der linken Spur mit demselben Bummeltempo
    neben den Bummler auf der rechten Spur setzen und so verhindern,
    dass andre auch nur einen einzigen km/h schneller fahren können –
    das sind die Typen, die die Welt ach so dringend braucht…

    Dem höchst verdienstvollen RECHTSANWALT HOENIG
    danken wir für seinen ausgezeichneten Selbstverteidigungs-Kurs
    und wünschen weiterhin besten Erfolg.

    Allen Verkehrsteilnehmern – ausser holgererselbst –
    stress-, unfall- und bussfreie Fahrt
    ohne Typen wie holgererselbst.

    Schöngruss aus dem Land der Paragraphenreiter
    Max Meier + die Liga der freien Wahl

  6. 6
    Einsbisvierzylinder says:

    Vielen Dank,
    genau die RICHTIGE Sprache getroffen, sehr verständlich angekommen.
    Und immer DRAN DENKEN
    1. Die GRÖSSTE PSYCHATRIE ist nun mal der ÖFFENTLICHE STRASSENVERKEHR.
    2. Man kann nicht so DUMM DENKEN wie es DUMM KOMMEN kann.
    Schrott und Gebührenfreie Grüsse
    Einsbisvierzylinder

  7. 7
    Richard says:

    In Sachen Rechtsschutzversicherung sei noch angemerkt, dass die in der Regel nur ein bis zwei ‚OWI-Vorgänge‘ in 10 Jahren ‚erlaubt. Im Klartext heißt das: wer die RSV (in OWI-Sachen) öfter nutzt, riskiert die Kündigung als ’schlechtes Risiko‘. Damit bekommt er so gut wie nie mehr eine RSV bei einer anderen Gesellschaft.Ist mir so passiert (bei Versicherung A) und wurde mir (im Urlaub, beim Bier) von einem zufällig anwesenden Sachgebietsleiters (einer anderen Versicherung B) als generelle Methodik bestätigt.

  8. 8
    Manfred M. says:

    Liebe Anwälte,
    angesichts des umfangreichen und komplexen Themas wurden die wesentlichen Infos gut verständlich rübergebracht. Zu den Verjährungsfristen hätte ich aber gerne detailliertere Angaben erhalten, da diese wichtigen Einfluss auf die Fortführung oder Einstellung des Verfahrens durch die Behörde nehmen. Können Sie dazu nachliefern? Besten Dank aus BaWü

    • Danke für die freundliche Rückmeldung.

      Ihre Frage nach weiteren Informationen hinsichtlich der Verjährung ist kompakt nicht zu beantworten; wir können uns aber mal ein Wochenende auf eine einsame Insel verkriechen. Dann haben wir Ruhe und die Zeit dazu, daß ich Ihnen das mal erkläre. Da fällt mir auch gleich eine Gegenfrage ein: Welche Verjährung meinen Sie – die Verfolgungsverjährung oder die Vollstreckungsverjährung?

      Ernsthaft: Neben der Technik, die man z.B. bei den Meßverfahren in den Verkehrs-OWi-Verfahren verstehen muß, sind die Verjährungsvorschriften so ziemlich das Komplizierteste überhaupt. Und: Ohne die komplette Akteneinsicht kommen Sie ohnehin nicht zu sinnvollen Ergebnissen, weil viele (Unterbrechungs-)Handlungen für den Außenstehenden nicht erkennbar sind.

      Grundlegende Informationen zu diesem Thema finden Sie aber im Gesetz: §§ 31 ff OWiG und § 26 III StVG.

      Vielleicht sollten wir einen eigenen eMail-Kurs zum Thema „Verjährung“ anbieten und den an Richter und Verwaltungsbeamte für teuer Geld verkaufen. Die haben’s nämlich auch nicht alle drauf. ;-) crh

  9. 9
    Manfred M. says:

    Besten Dank für die Rückmeldung zum Thema Verjährungsfristen! Offenbar ist dies ein äußerst kompliziertes Kapitel und bedarf wohl regelmäßig der Akteneinsicht. Es ging mir aber um die schlichte Konstellation: Verkehrsstoss am…, Eingang der Anhörung, etc. am…
    Nun schau ich mir mal die einschlägigen Vorschriften an! Dank und
    Gruß aus BaWü