Monatsarchive: September 2005

Mehr Richter mit eMail-Anschluß

Innerhalb der letzten vierzehn Tage habe ich bereits zweimal eMails von Richtern am Amtsgericht Tiergarten erhalten. Damit hat sich die Anzahl der richterlichen eMail-Kontakte in meinem Adressbuch um 100 Prozent erhöht. Das gibt Hoffnung …

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Fahndung per SMS gescheitert

Das im Mai 2003 von verschiedenen Landespolizeidirektionen gemeinsam mit dem BKA gestartete Pilotprojekt „Fahndung per SMS“ wurde mangels Erfolg nun endgültig eingestellt.

Am 2.5.03 berichtete der MDR: Bei der Fahndung nach Straftätern oder der Suche nach Vermissten werden auch in Thüringen jetzt Handy und SMS-Kurzmitteilung genutzt. Die Polizeidirektion in Jena startete gemeinsam mit dem BKA eines von bundesweit zehn Pilotprojekten dazu.

In den Nachrichten um 9.00 Uhr berichtete das Inforadio, daß mit dieser Methode kein einziger Beschuldigter ermittelt und kein Vermißter gefunden wurde. Die Gründe für den Mißerfolg des Projekts wurden nicht mitgeteilt.

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Ausländer raus?

EU-Erweiterung: Mehr Prostitution, Rauschgift, Menschenhandel?
Interview mit dem Präsidenten der europäischen Polizeigewerkschaft (EUROCOP), Heinz Kiefer

Bonn (ots) – Eine Verschiebung des EU-Beitritts der Länder Bulgarien und Rumänien hält der Präsident der europäischen Polizeigewerkschaft EUROCOP, Heinz Kiefer für dringend erforderlich.
In einem Interview mit dem Online-Magazin „Sicherheit-heute“ sagte Präsident Kiefer, er hoffe, dass hier Einsicht einkehre. Die Probleme der Organisierten Kriminalität und der Korruption seien in keiner Weise gelöst und es komme vor, dass die Mafia sich auf offener Strasse Feuergefechte liefere, ohne dass die Polizei einschreiten könne. Auch bei den zehn Ländern, deren Beitritt bereits beschlossen sei, wären die Probleme der Organisierten Kriminalität und der damit verbundenen Korruption nicht gelöst. Die EU-Kommission habe mehrfach die Versäumnisse insbesondere in den baltischen Staaten angemahnt.

Als Beispiel wies Kiefer darauf hin, dass in Lettland Polizeibeamte wegen zu geringer Bezahlung in großem Umfang aus dem Polizeidienst austreten oder nach der Ausbildung ihre Stelle nicht antreten würden.

Beschlossene Zulagen seien jedoch nicht an der Basis angekommen, sondern offensichtlich unter den höheren Polizeiführern verteilt worden. Nach Ansicht von Kiefer werde die EU durch die illegale Migration große Probleme bei der Bekämpfung von Prostitution, Rauschgift und Menschenhandel bekommen. Man dürfe die Augen nicht vor diesen Problemen verschließen und nicht blauäugig in eine Situation hineinstolpern, die für die gesamte EU äußerst bedrohlich sein könne.

Quelle: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52637

Ich frage mich, was Herr Kiefer mit einer solchen Pressemeldung wirklich bezwecken möchte.

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28. September 1956

Die Deutsche Reichsbahn schließt mit der Inbetriebnahme der Strecke Golm – Saarmund den Berliner Außenring.

BVerwG – Urteil vom 28.09.1956 (II C 183.54) Kurzleitsatz: „Der Ausdehnungsantrag der Einleitungsbehörde im Disziplinarverfahren kann nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten angefochen werden.“

Die Bundesrepublik Deutschland schließt ein Luftverklehrsabkommen mit den Niederlanden ab.

Der Luisenhof in Dresden brennt weitgehend ab.

Der Spielmannszug-Markgroeningen tritt in neuen gelben Westen auf.

Am 28.09.1956 wurde der verein Natur- und Vogelschutz eV Ebertsheim in der Gaststätte „Zur Krohne“. gegründet.

Auf einer Tagung in München fordern deutsche Verkehrswissenschaftler den raschen Ausbau des Autobahnnetzes, da seit 1947 die Verkehrsdichte um rund 60% gestiegen sei. Die Unfallzahlen auf den überfüllten Autobahnen liegen nach Angaben der Experten um 40% höher als auf vergleichbaren Straßen in Großbritannien und den Niederlanden.

Da sind wir schon bei der Vorbereitung zügiger Motorradfahrten, denn da war noch etwas ….

… schrieb mir heute Rechtsanwalt und Notar Rolf Juergen Franke

Besten Dank dafür, lieber Rolf.

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BRAK-Mitteilungen online

Die zweimonatlich erscheinenden Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer mit Informationen zu Berufsrecht und Berufspolitik werden ab Heft 1/1996 online zur Verfügung gestellt. Sie sind unter www.brak-mitteilungen.de zugänglich.

Quelle: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=29365

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Bezahlte Strafverfolgung

Belohnung in Höhe von 1 Million US-Dollar für entscheidenden Hinweis im Entführungsfall Melchers ausgesetzt

Amsterdam, Niederlande (ots/PRNewswire) – Der Vater von Claudia Melchers setzt eine Belohung in Höhe von 1 Million US-Dollar für den Hinweis aus, der zur Verfolgung und Verhaftung der Entführer seiner Tochter führt.

„Ziel dieser Aktion ist es, einen Anreiz zu schaffen, den polizeilichen Ermittlern Informationen zukommen zu lassen“, sagte Hans Melchers. „Jeder Verbrecher sollte wissen, dass ich dem Abschaum, der die Entführung meiner Tochter geplant hat, nie im Leben Geld geben würde. Doch falls es mir gelingen sollte, mit diesem Angebot dafür zu sorgen, dass diese Verbrecher hinter Gitter kommen, wäre ich glücklich, dafür 1 Million Dollar auszugeben“.

Claudia Melchers wurde am 12. September in ihrer Wohnung im Süden von Amsterdam entführt und 48 Stunden später wieder freigelassen.

Die Polizei und der Staatsanwalt sind über diese Aktion unterrichtet. In allen holländischen Zeitungen werden in dieser Woche Anzeigen mit Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Hinweise gehandhabt werden, erscheinen.

Die Sondertelefonnummer für Hinweise lautet: +31-627093122. Die Nummer wird ab dem 27. September täglich von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Betrieb sein.

Die Familie Melchers steht für Interviews bzw. Kontakte mit der Presse in nächster Zeit nicht zur Verfügung.

Originaltext: The Melchers Family
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59628
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59628.rss2

Pressekontakt:
Redaktionelle Hinweise: Absender dieser Pressemitteilung ist Hans Melchers. Ansprechpartner für die Presse: Charles Huijskens, Telefonnummer: +31-206855955 oder +31-653105072. Diese Telefonnummern sind ausschliesslich für die Presse reserviert

Quelle: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=730188

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Paradies?

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Sieht es wirklich so aus, das Paradies? Was ist dann die Hölle?

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Amtsgericht Magdeburg

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Recht kennt keine Gnade

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Dauer der gerichtlichen Verfahren

Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums
der Justiz lieferte in seinem Newsletter vom 26. August 2005 folgende
Zahlen und Fakten zur Dauer der gerichtlichen Verfahren in den
unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten:

Zivilgerichte

Bei den Zivilgerichten dauern Verfahren in der Eingangsinstanz
(bundes)durchschnittlich zwar nur 4,4 Monate (Amtsgerichte) bzw. 7,1
Monate (Landgerichte). Die durchschnittliche Verfahrensdauer in den
Ländern zeigt aber deutliche Abweichungen sowohl nach oben als auch
nach unten. Bei den Amtsgerichten liegt die Spannweite zwischen 3,7 und
5,8 Monaten, bei den Landgerichten zwischen 5,3 und 9,8 Monaten. Fast 11
% der Prozesse vor den Landgerichten dauern im Übrigen mehr als 12
Monate und 4,7 % mehr als 24 Monate.

Verwaltungsgerichte

Erstinstanzliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten dauern im
Bundesdurchschnitt 15,3 Monate. Diesem Bundesdurchschnitt stehen in den
Ländern deutlich andere Zahlen gegenüber. Die kürzeste
durchschnittliche Verfahrensdauer pro Land beträgt 3,9 Monate, die
längste durchschnittliche Verfahrensdauer in einem Land 25,7 Monate.
Fast 12 % der Verfahren dauern im Übrigen mehr als 24 Monate, über
10 % mehr als 36 Monate. Ähnlich Unterschiede zeigen sich bei der
Verfahrensdauer vor den Oberverwaltungsgerichten als Eingangsinstanz.
Hier beträgt die Durchschnittsdauer in Bezug auf das ganze
Bundesgebiet 19,7 Monate. Der kürzeste Länderwert liegt
demgegenüber bei 6,9 Monaten, der längste bei 46,2 Monaten. Mehr als
12 % der erstinstanzlichen Verfahren vor den Oberverwaltungsgerichten
dauern länger als 24 Monate, 19 % mehr als 36 Monate.

Finanzgerichte

Die Finanzgerichte brauchen durchschnittlich 17,4 Monate für ein
erstinstanzliches Verfahren. In einem Bundesland reichen aber
durchschnittlich 8,2 Monate, während die Bürgerinnen und Bürger in
einem anderen Bundesland mit durchschnittlich 21,7 Monaten rechnen
müssen. Fast 13 % der Verfahren dauern hier länger als 24 Monate,
über 15 % länger als 36 Monate.

Wenn man bedenkt, daß von den Entscheidungen der angerufenen Gerichte
oftmals Existenzen von Unternehmen und/oder Menschen abhängen …

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OVG-Koblenz zur Europäischen Fahrerlaubnis

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
berichtete in ihrem Newsletter „Verkehrsanwälte Info“, Ausgabe
14/2005, am 29. August 2005:

„Nach einem Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2005, Az: 7 B
11021/05.OVG, ist eine, nach der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis,
in Tschechien erteilte Fahrerlaubnis wegen europarechtlicher
Vorschriften in Deutschland grundsätzlich wirksam. Die deutsche
Fahrerlaubnisverordnung sehe zwar eine Ausnahme von dieser
Anerkennungspflicht vor, wenn die Fahrerlaubnis im Inland von einem
Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden sei oder der
Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis – wie der Antragsteller – im Inland auf
seine Fahrerlaubnis verzichtet habe, um einer Entziehung zuvorzukommen.
Diese Regelung widerspreche jedoch der EU-Führerscheinrichtlinie.
Hiernach könne einer ausländischen Fahrerlaubnis die Anerkennung nur
versagt werden, wenn die deutsche Fahrerlaubnis zuvor von einem
Strafgericht entzogen worden sei, die Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf
einer bestimmten Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erteilen dürfe
und diese Frist noch nicht abgelaufen sei. Diese Voraussetzungen liegen
bei der behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis oder dem Verzicht
auf die Fahrerlaubnis nicht vor. Zur Meldung des OVG

Diese Entscheidung gibt weitere Spielräume im Zusammenhang mit der
Beratung rund um die Fahrerlaubnis. Ob dadurch allerdings die Sicherheit
im Straßenverkehr gewährleistet bleibt?

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