Monatsarchive: Oktober 2005

„Mein Kampf“ bei Google Print

Nicht ist unmöglich: Google Print listet Hitlers „Mein Kampf“ in englischer Sprache. Darauf weist eine Pressemitteilung des Chip Computermagazin hin, die ich nachfolgend komplett zitiere:

„Mein Kampf“ per Bücher-Volltextsuche Nazi-Hetzschrift bei „Google Print“

München (ots) – München, 26. Oktober 2005. Pünktlich zur Frankfurter Buchmesse hat Google eine deutsche Variante seines Bücher-Service „Google Print“ vorgestellt. Der Suchmaschinen-Betreiber lässt Bücher einscannen und macht die Werke allen Surfern per Volltextsuche zugänglich. Doch wie das Computermagazin CHIP meldet, leistet sich http://print.google.de dabei eine an „Ignoranz grenzende Unsensibilität“: Dem Bericht zufolge listet der Online-Service „Mein Kampf“ von Adolf Hitler in einer englischsprachigen Version.

Die deutsche Rechtslage um die nationalsozialistische Hetzschrift ist zwar umstritten; doch immerhin geht das Land Bayern als Rechte-Inhaber gegen unveränderte Nachdrucke mit juristischen Mitteln vor. Zudem verstößt ein inhaltlich identischer Nachdruck in Deutschland wahrscheinlich gegen mehrere Gesetze, darunter die Paragrafen 130 („Volksverhetzung“) und 86 des Strafgesetzbuchs.
Letzterer ahnde unter anderem die Verbreitung von „…Propagandamitteln, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen…“

„Google Print“ gibt „Mein Kampf“ nur in Auszügen aus. Wie auf Googles Website zu lesen ist, werde mit allen urheberechtlich geschützten Werken so verfahren. Begründung: „Prinzipiell soll Google Print Ihnen dabei helfen, Bücher zu entdecken, und nicht, sie von Anfang bis Ende zu lesen.“ Dass Google zur Verbreitung des Hitler-Pamphlets beiträgt, überrascht laut CHIP umso mehr, als die Suchmaschine gerade erst einen anderen Skandal mit rechtem Gedankengut überstanden hat: Vor wenigen Monaten geriet man in die Kritik, weil das Nachrichtenportal „Google News“ Meldungen der rechten „National Zeitung“ veröffentlichte.

Wie CHIP schreibt, ist es Googles selbstgestellte Aufgabe, Zugang zu Informationen zu verschaffen. Doch scheine die Firma diesen Auftrag je nach Land anders auszulegen: In China beispielsweise filtere Google regierungskritische Seiten aus den Suchergebnissen.

Originaltext: CHIP Computermagazin
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6850
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6850.rss2

Ihre Ansprechpartnerin:
Judith Berkemeyer
Redaktion CHIP
Tel.: 0 89/7 46 42 – 369
Fax.: 0 89/7 46 42 – 274
e-Mail: jberkemeyer@chip.de

Quelle: Presse Portal

Grenzen sind dazu da, daß man an sie herantritt. Aber ob Google da nicht eine Grenze ganz deutlich überschreitet? Ich meine schon.

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Auf in den Kampf

Um 9.00 Uhr bekomme ich Besuch. Deswegen ist die Caffé – Maschine schon eingeschaltet, damit gleich zu Beginn ein leckerer Cappu angeboten werden kann. Kleine Stückchen Schokolade aus der Schweiz gibt es auch dazu. Statt Honig.

Eine freundliche Dame vom Finanzamt Charlottenburg möchte sich meine Finanzbuchhaltung wenig näher ansehen.

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Gerichtliches Aktenzeichen

Macht sich das Gericht es nur einfach, wenn es das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft in sein eigenes Aktenzeichen vollständig übernimmt? Oder steckt doch mehr dahinter?

Beispiele:
Unter 703 Js 17927/04 hat die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Unter 2 Ds 703 Js 17927/04 wird die Strafsache vor dem AG Braunschweig geführt.

Warum werde ich das Gefühl nicht los, daß zwischen StA und Gericht oft die nötige Distanz fehlt. Nur an solchen Marginalien wie Aktennummern kann es nicht liegen. Oder höre ich wieder einmal nur Flöhe husten?

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Datenschutzerklärung für Webseiten

Bei allem Respekt vor dem juristischen Know How; sowas können sich nur Zivilrechtler ausdenken:

Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten

Quelle: law-blog

Braucht man das wirklich oder dient das nur der Weckung von Beratungsbedarf? Ich warte auf die nächste Abmahnwelle wegen fehlender Datenschutzerklärung.

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Der frauenbefreite Häftling

… wurde laut Rundfunkberichten bis heute morgen noch nicht wieder gefunden.

Die Lichtenrader Notizen berichten von einer Äußerung der Berliner Justizsenatorin in der Berliner Abendschau.
Gleichberechtigung: Damenbesuch auf der Herrentoilette

Wenn das mal gutgeht …

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Die GEZ und die geplatzte Hauptverhandlung

Nach dem landläufigem Vorurteil sind es ja eigentlich immer die Verteidiger, die Gerichtsverhandlungen platzen lassen. Ich hatte aber jüngst einen Fall, da war die GEZ „schuld“, daß wir (beinahe) nicht verhandeln konnten.

In einer Bußgeldsache sollte der Mandant durch eine Video-Aufzeichnung „überführt“ werden. Immerhin ging es für den Berufskraftfahrer um ein Fahrverbot. Es wurde vor ein kleines Amtsgericht in der Nähe von Wolfsburg geladen, Verteidiger und Betroffener sind aus Berlin angereist. Auch die Zeugen, zwei Polizeibeamte, waren gekommen. Und ein Sachverständiger. Der Richter war auch da. Wer oder was fehlte? Der Videorekorder und das Fernsehgerät!

Zwei Tage zuvor war die GEZ beim Gericht erschienen (ohne Ladung). Und meinte, da werde ein Gerät zum Empfang bereit gehalten. Um weiteren Schaden vom Lande fern zu halten, hatte der Direktor des Amtsgerichts kurzer Hand verfügt, das Gerät in eine Fachwerkstatt gleich nebenan zu geben, um das Empfangsteil in dem Rekorder still legen zu lassen …

Stoff genug für eine „praktikable“ Lösung des Falles. Den Mandant hat’s gefreut. Danke, GEZ!

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Phishermen’s friend

Wie kommt der Phisher eigentlich an sein Geld? fragen Isabelle Biallass und Dennis Werner in einem Beitrag auf der website der A-I3 Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet.

Der Beitrag enthält die interessante Beschreibung eines Falles, wie auch seriöse Unternehmer zu undolosen Werkzeugen der Phisher werden können – wenngleich die Geschichte nicht ganz schlüssig erscheint: Gibt die Postbank wirklich so einfach die Identität des Auftraggebers einer Überweisung heraus? Aber zur Sensibilisierung (und für Ideen zur Verteidigung) eignet sich der Artikel allemal.

Dank für den den Link an Rechtsanwalt und Steuerberater Jan Weber, Fachanwalt für Steuerrecht, Heidelberg

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Die Arroganz der Terminshoheit

Es geschieht nicht selten, daß sich die Verhandlungstermine, die das Gericht ohne Rückfrage festsetzt, mit Terminen des Verteidigers überschneiden. Probleme gibt habe ich aber meist nur mit solchen Richtern, die meiner Bitte um Absprache des Termins nicht entsprechen. Das ist die Arroganz der Terminshoheit.

Darüber hat sich der Braunschweiger Verteidiger Siebers auch schon geärgert. Einen solchen Fall und seine erfolgreiche Gegenwehr schildert Rechtsanwalt Werner Siebers hier. Das OLG Braunschweig (1 Ss (S) 5/04) hob das Urteil des Amtsgerichts in der (Sprung-)Revision auf.

Ich hatte etwas später einen Disput um einen Termin in einer Berufungssache vor dem Landgericht Potsdam. Dort war die Richterin nicht bereit, den von ihr- ohne Absprache – festgesetzten Verhandlungstermin zu verlegen. Sowohl ich als auch der Angeklagte waren wegen Urlaubs verhindert. Die Richterin hielt mit abenteuerlicher Begründung an dem Termin fest, zu dem dann weder der Verteidiger, noch der Angeklagte erschienen. Die Berufung wurde verworfen.

Aber auch in diesem Fall war die Revision erfolgreich.

Mit deutlichen Worten schloß sich die Generalstaatsanwaltschaft meinem Revisionsantrag weitestgehend an. In dieser Stellungnahme faßte die Strafverfolgungsbehörde sehr schön die Auseinandersetzung zwischen mir und der Richterin zusammen und unterstützte meinen Antrag.

Das OLG Brandenburg (1 Ss 8/05) beschloß dann auch die Aufhebung des (Verwerfungs-)Urteils und die Zurückverweisung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.

Im zweiten Durchgang wurde dann das Verfahren gem. § 153 a StPO eingestellt. Der Angeklagte war durch das Verfahren und das Verhalten der Richterin am Landgericht „schon gestraft genug„.

Vielleicht sollte ich in meinen künftigen Terminsverlegungsanträgen den Permalink dieses Blogeintrags zitieren? ;-)

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Glückwunsch, Herr Vetter!

Nicht nur zum Ranking Ihres law blog (Platz 4!), sondern auch zu der vom Markenblog vermeldeten Eintragung des Namens „law blog“ als Marke.

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… in Unschuld

Womit (worin?) waschen sich Rechtsanwälte eigentlich die Finger? Und Strafverteidiger??
Hiermit nicht, oder?

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