Monatsarchive: November 2005

Wertlose Betäubungsmittel

Welchen Wert haben Betäubungsmittel? Diese Frage hatte das Landgericht Göttingen zu beantworten.

Zum Hintergrund: Es geht um die Höhe des Verteidigerhonorars. In den Fällen, in denen zum Beispiel die „Tatwerkzeuge“ und/oder die „Beute“ dem Täter weggenommen – eingezogen – werden und der Verteidiger auch in diesem Zusammenhang für seinen Mandanten tätig wurde, bemißt sich die Höhe des Honorars nach der Höhe des Wertes der eingezogenen Sachen.

In Verfahren, in denen es um „Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen“ geht, wird das „Rauschgift“eingezogen. Das LG Göttingen vertrat in diesem Zusammenhang die Ansicht:

Betäubungsmittel, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen des BtMG in Besitz gehalten werden, haben regelmäßig keinerlei objektiven Verkehrswert, weil für den Besitzer jegliche Form der Veräußerung und der Weitergabe durch §§ 29 ff BtMG ausnahmslos verboten und unter Strafe gestellt ist und auch den Strafverfolgungsbehörden nach der Einziehung mangels legaler Verwendbarkeit nur die Vernichtung der Betäubungsmittel bleibt. Dass die Betäubungsmittel für den Besitzer subjektiv einen Wert darstellen mögen, weil er – illegale – Verwertungsmöglichkeiten kennt, ist als rein subjektiver Unrechtswert irrelevant.

Der Beschluß des Gerichts ist wohl noch nicht rechtskräftig. Wegen der besonderen Bedeutung der Sache – die Frage ist bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt – wurde das Rechtsmittel zugelassen.

Die Entscheidung ist nachzulesen auf den Seiten von Richter am OLG Hamm Burhoff.

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Fahrgefühl abhanden gekommen

Polizei sagt Rasern mit neuer Technik den Kampf an, schreibt die Berliner Morgenpost. Gegen Verkehrsrowdys sollen Lichtschranken und spezielle Ampeln zum Einsatz kommen. Das ist nicht unbedingt neu.

Jene Theorie kannte ich aber noch nicht:

„Auch ältere Leute sind oftmals zu schnell unterwegs. Und das nicht einmal absichtlich, sondern aus Unsicherheit heraus, weil ihnen das Fahrgefühl mit den Jahren abhanden kommt“, berichtet ein Streifenpolizist.

Ich sehe das anders: Einmal Raser, immer Raser. Das ist genetisch bedingt. ;-)

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Rückfluß

Da mein persönliches Kontingent an Kistenschleppen und Schränke ab-/aufbauen erschöpft ist, bin ich auf professionelle Hilfe angewiesen. Nein, keinen esotherischen Müslizirkel zur Beruhigung der Nerven wegen der Telefongeschichte, sondern ein paar kräftige und gut organisierte Jungs.

Nach einiger Suche haben wir uns dann für Synanon entschieden. Dann fließt wenigstens ein Teil des Verteidiger-Honorars dahin zurück, wo es vor längerer Zeit mal hergekommen ist. ;-)

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Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs

Wurden Klagen, Anträge und Schriftsätze bisher auf dem traditionellen Weg der Briefpost eingereicht, gehört dies mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs der Vergangenheit an. Bürgerinnen und Bürger, Anwälte und Behörden können rechtswirksam mittels der gewählten elektronischen Zugangsart Klage erheben, Anträge stellen, Schriftsätze einreichen und vom Gericht übermittelte elektronische Dokumente empfangen.

schreibt n-tv.de unter dem Titel „Klage erheben per Computer„.

Habe ich da was verpaßt?
Noch heute bestehen einige Abteilungen und Kammern der Zivilgerichte, denen ich nicht ausweichen konnte, auf die Zusendung eines Originals, nachdem sie von uns das Fax bereits erhalten haben. Und dieselben Leute sollen eMail-Klagen bearbeiten? Ich bin ja sonst durch und durch ein Opitmist, in diesem Zusammenhang aber …

Dank an Kasandra für den Link.

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Das Urteil gegen den Strafverteidiger

Die Vier Strafverteidiger vermelden die Zustellung des Urteils in dem Prozeß gegen den Braunschweiger Strafverteidiger.

Das vollständig verfaßte Urteil findet sich hier.

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Vergewaltigung übermorgen

Frau K. schreibt mir heute morgen:

Ich habe übermorgen eine Vergewaltigung. Problem ist, dass die Sache schonmal vor 2 Jahren lief.

Ich müßte mir Gedanken machen, wenn ich nicht wüßte, daß Frau K. Strafverteidigerin ist und wie sie das gemeint hat.

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Verteidigung durch Schweigen

Die Ermittler treten auf der Stelle. Auf Anraten ihres Anwaltes verweigert die Beschuldigte die Aussage, nicht nur gegenüber der Polizei, auch gegenüber ihrem psychiatrischen Gutachter.

Über eine extrem schwierige Verteidigung berichtet der Tagesspiegel.

Psychologen sagen, einen solchen Fall habe es in der Kriminalgeschichte noch nicht gegeben. Der Potsdamer Verteidiger Matthias Schöneburg sagt, genau aus diesem Grund habe er die Verteidigung übernommen. Wer seine Handymobilbox erreicht, könnte auf die Idee kommen, er habe sich verwählt. Es meldet sich eine sonore Stimme: „Hier ist der Teufel persönlich, wenn Ihr nicht in die Hölle wollt, sprecht nach dem Piep.“

Es geht um die neun Kinder im brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd, für deren Tod die Beschuldigte verantwortlich gemacht wird.

Ein spannender Bericht, der nachdenklich macht. Von Antje Hildebrandt, Frankfurt (Oder), der es gelungen ist, das Niveau einer seriösen Reportage über einen spektakulären Fall nicht zu verlassen.

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Selbstdarstellung eines des Krawall-Organs

Chefredakteur und Herausgeber der Bild, Kai Diekmann, liefert hier seine Gedanken ab, die er sich über die BILD gemacht hat.

Europas größte Tageszeitung ist näher dran und schneller dran. Mit einer Fülle an Exklusivmeldungen verschafft BILD den Lesern jeden Tag einen Informationsvorsprung und bestimmt die Themen des Tages – klar, prägnant, mit den besten Fotos und den treffendsten Schlagzeilen.

Nicht nur ich empfinde das, womit sich Herr Diekmann seinen Lebensunterhalt verdient, zum größten Teil (der Wetterbericht ist in Ordnung) als widerwärtig und dumm.

Vielleicht sollte ich mich doch noch mal näher intensiver mit dem Presserecht beschäftigen. Vielleicht komme ich dann wieder in die Zeitung. ;-)

Dank dem BILDblog für den Link.

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So wahr ich mir helfe

Frau Merkel wird heute zur Bundeskanzlerin I. gewählt, berichtet die taz.

Vielleicht haben die Kabarettisten dann wieder ein Thema. Seit Herrn Dr. Kohl (der mit dem § 153 a StPO) ist es ein wenig ruhig geworden beim politischen Kabarett.

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Banden junger Frauen gebärden sich wie verrückte Hunde

Was brutales Briefpapier bei jungen Mädchen bewirken kann, kann man in einem Artikel von Ralf Sotscheck in der taz vom 21.11.05 nachlesen.

Es geht um eine Palette von Schreibutensilien, auf denen Goldfische im Küchenmixer zu sehen sind, oder Mädchen, die Jungs mit Steinen bewerfen. Oder um einen Comicstrip auf einem Plastikordner: Im ersten Bild ist ein kleines Haus abgebildet mit der Unterzeile: „Wo ich wohne“. Das zweite Bild zeigt ein großes Haus mit dem Text: „Wo meine snobistischen Nachbarn wohnen“. Im letzten Bild brennt das große Haus, der Kommentar lautet: „Ich mag keine Snobs.“

Naja, wenn ich an die Verzierungen meiner Schreibuntensilien zu meiner Gymnasialzeit Anfang der Siebziger zurückdenke … aus mir ist trotzdem was Ordentliches geworden.
Okokok, ist ja schon gut: … deswegen konnte aus mir ja nichts anderes werden als ein Strafverteidiger. ;-)

Vielleicht werden die Mädels mit den Goldfischen ja irgendwann einmal Direktorinnen von Streichelzoos. Oder Feuerwehrfrauen.

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