Monatsarchive: November 2005

Von der Telekom zu Arcor – es geht los

… mit den ersten Problemen.

Arcor hatte mir mitgeteilt, die Schaltung von dem bisherigen Anschluß (Telekom) in Charlottenburg zu dem neuen (Arcor) in Kreuzberg werde am 2.1.2006 erfolgen.

Ich werde allerdings am 28.12.2005 bereits mit der Kanzlei die neuen Räume beziehen, habe folglich um Vorverlegung auf diesen Tag gebeten. Das sei nicht möglich, weil die Telekom zwischen Weihnachten und Neujahr nur wenig Umschaltungen vornehme, sagt mir Herr Haubrich von Arcor in Essen. Aha!

Dann werde ich wohl mal schauen, ob ich zu den „Wenigen“ gehören werde.

11 Kommentare

Kein Mitleid für Drecksäcke

Eigentlich wollte ich noch einmal einen freundlichen Bericht über Richter und Staatsanwälte schreiben, als ich auf den Artikel im Tagesspiegel über Blinde im Justizdienst gestoßen bin. Seit meiner Studienzeit in Marburg habe ich blinde Juristen immer sehr dafür bewundert, wie sie sich mit ihrem Handicap arrangieren. Der Artikel beschreibt die Möglichkeiten, die Menschen ohne Augenlicht bei der Justiz haben. Das schien mir eine Meldung hier im Blog wert.

Der Tagesspiegel berichtet zutreffend: Zivilrichter müssen nicht unbedingt sehen können. Strafrichter schon, Staatsanwälte wiederum nicht.

Die Staatsanwältin Kerstin Sauer wollte immer ins Strafrecht, aber auf keinen Fall auf die Seite der Anwälte. „Ich will keine Drecksäcke verteidigen, nur des eigenen materiellen Wohlergehens wegen.“, sagt sie.

Ich habe das Gefühl, daß für Frau Sauer ein Beruf als Korbmacherin, Bürsteneinzieherin oder Besenbinderin geeigneter ist. Vom Beruf eines Organs der Rechtspflege hat sie offenbar keine Ahnung (wenn der TSp. sie richtig zitiert hat).

Ergänzung um 22:36 Uhr:
Offenbar hat der Tagesspiegel Änderungsbedarf gesehen. Der Artikel wurde in Bezug auf das skandalöse Zitat geändert. Nun wird die Staatsanwältin zitiert: „Jeden Verbrecher verteidigen zu müssen, das hätte sie nicht gewollt. “

Ja, was denn nun? Drecksäcke oder Verbrecher? War da nicht mal die Rede von einer Unschuldsvermutung?? Ich verteidige jedenfalls keine Verbrecher, meine Mandanten sind unschuldig – bis sie rechtskräftig verurteilt worden sind. Frau Staatsanwältin, bitte lassen Sie sich noch mal Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlesen!

8 Kommentare

Sexualstrafsachen

Aus meinem Plädoyer:

Einer besonderen Betrachtung wert ist die Verteidigung von Beschuldigten, denen Sexualstraftaten, vor allem an Kindern, zur Last gelegt werden. Der Verteidiger wird sich hier besonders prüfen, ob er in der Lage ist, sich für den Klienten zu engagieren.

Oft begehen gerade auf diesem Gebiet Täter aber aus einer unnatürlichen Veranlagung oder psychischen Störung heraus schlimmste Verbrechen.

Das kann manchem Anwalt die Ablehnung der Verteidigung nahelegen. Er sollte aber bedenken, daß diese beklagenswerten und oft verzweifelten Menschen für ihre Veranlagung oft nichts können und für ihre Taten nicht oder nur beschränkt verantwortlich sind oder wenigstens Anspruch auf Zubilligung mildernder Umstände in reichlichem Maße haben. Es kann sehr viel für sie zu tun sein, besonders wenn eine aufgebrachte Öffentlichkeit sich des Falles schon bemächtigt hat.

Zitiert nach Prof. Dr. Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers
1. Auflage 1969

Das hat den Protokollführer zum Nachdenken gebracht. Ich hoffe, auch das Gericht.

Kommentare deaktiviert für Sexualstrafsachen

CortalConsors: Kein Service, dafür unverschämt teuer.

Ich hatte hier bereits darüber berichtet, daß das Management von CortalConsors nicht besonders hilfreich ist, wenn ein Kunde ein Problem mit der Kontoführung der Bank hat.

Die Geschichte hat sich weiterentwickelt. Zunächst bekam ich auf den oben zitierten Beitrag folgenden Text per eMail vom „Beschwerdemanagement“ der Bank:

Wir fordern Sie hiermit auf, die Informationen von Ihrer Homepage zu nehmen. Die Überschrift vermittelt einen herabwürdigenden und falschen Eindruck, das die erteilte Auskunft durch unser Haus korrekt erfolgte.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Informationen weiterhelfen konnten.

Das zeugt nicht davon, daß man dort mit Textbausteinen sinnvoll umzugehen imstande ist. Nagut, dafür zahlt meine Mandantin ja auch nicht. Aber die Frage nach der Zusammensetzung des Sollsaldos war damit noch immer nicht beantwortet.

Die Antwort kam dann am 16.11.05 (knapp zwei Wochen nach Fragestellung) per Briefpost an meine Mandantin direkt („weil Herr Hönig seine anwaltliche Vertretung nicht durch eine Vollmacht nachgewiesen hat“):

Die genauen Beträge können Sie online in den archivierten Kontoauszügen abfragen. Sofern Sie Zweitschrift der Belege wünschen, senden wir Ihnen diese selbstverständlich zu. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür Gebühren von Euro 9,95 je Beleg anfallen.

Ein Beleg besteht aus einer DIN A4 Seite. CortalConsors verlangt also den Gegenwert eines Mittagessens mit Vorsuppe, Nachspeise und Getränk für einen einzigen Kontoauszug.

Solange alles läuft bei denen, ist CortalConsors gewiß nicht die schlechteste Wahl. Sobald aber eine Frage aufkommt, werden die Banker unverschämt. Schade.

1 Kommentar

Vertrauensbruch im Strafprozeß

Die Abrede über den Verfahrensausgang, der „Deal“, ist mittlerweile aus dem Gerichtssaal nicht mehr wegzudenken. Die StPO sieht ihn zwar nicht vor, die Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung sind gleichwohl täglich Praxis. Und daß das gut so ist, hat auch der BGH in seiner großen Weisheit eingesehen.

Über einen Beinahe-Absturz einer Verfahrensabrede berichtet Udo Vetter in seinem lawblog: Die Einigung steht, das Ergebnis ist abgesprochen, der Angeklagte geht in Vorleistung und dann: Die Gegenleistung durch Staatswalt und Richterin erfolgt abredewidrig nicht vollständig.

Für mich setzt die Abrede – egal ob sie nun BGH-gemäß protokolliert wird oder nicht – ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen und Respekt voraus. Wird ein einmal gegebenes Versprechen gebrochen, wird der Angeklagte und sein Verteidiger nicht respektiert, dann ist es durchaus angemessen, den Namen dieser Rechtsbrecher deutlich zu benennen. Und zwar so, daß künftig im Sprengel jeder weiß: Man mit diesem Richter und/oder mit diesem Staatsanwalt kann man keinen Deal mehr machen.

Sollen sie doch absaufen mit ihren Arbeitspensen.Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht …

3 Kommentare

Schulterstücke

Was die Schulterstücke im einzelnen bedeuten, interessiert mich weniger. Aber die Stellung eines Polizeibeamten auf der Karriereleiter bzw. innerhalb der Polizei-Hierarchie läßt sich prima ablesen in der CopZone – Die private Polizeiseite

Hier sehen Sie (fast) alle Schulterstücke, die Polizeibeamte auf ihren Uniformen tragen. Viele Bürger kennen die Unterschiede und Bedeutungen der Farben und Sterne nicht, so dass wir hier versucht haben alle Schulterstücke einmal abzubilden und eine entsprechende Erklärung aufgeführt haben.
Anm.: Da die Polizei Ländersache ist, können die Bedeutungen der Abzeichen zwischen den einzelnen Bundesländern sich unterscheiden !

Das dient nicht nur dem „Bürger“, sondern auch dem Verteidiger, der wissen sollte, welche Bedeutung der Polizei-Zeuge hat.

Link gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten. Danke Werner!

1 Kommentar

Kuckucksväter

Über eine Gesetzeslücke berichtet der Tagesspiegel unter dem Titel „Kuckucksväter“. Leider ein wenig zu sehr im Boulevardstil.

Im Standesamt oder im Jugendamt werden Kinder nach ihrer Geburt angemeldet. Sind sie ehelich geboren, sind Mutter und Vater kein Thema. Sind sie das nicht, weiß man zwar immer, wer die Mutter ist. Aber wer der Vater ist, muss erklärt werden.

Bis 1998 trat zunächst das Jugendamt automatisch an die Stelle des Erzeugers. Eine de facto Entmündigung von Frauen, fand der Gesetzgeber. Erst die Änderung der §§ 1592 bis 1594 BGB zum 1. Juli 1998 gesteht Frauen die Richtlinienkompetenz in Sachen Erzeuger zu. Seitdem gilt: Vater eines Kindes ist der Mann, den die Mutter nennt und der es anerkennt.

Und ist der Vater Deutscher, hat/bekommt das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit – mit allen Ansprüchen, die ein Deutscher eben so hat. Dazu gehört auch der Schutz der Familie drumherum.

Wenn die – ausländische – Mutter also vorher verpflichtet gewesen ist auszureisen: Nach der Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen hat sie und ihre Kinder ein Bleiberecht.

Hört sich erst einmal gut an – aus Sicht der Mutter und der Kinder. Hinterfragt man das Ganze aber einmal, kann man ein recht großes Problem erkennen. Die Gesetzeslücke wird von professionell arbeitenden Unternehmungen genutzt. Man besorgt den Mütter die fehlenden Väter. Selbstverständlich nicht selbstlos, sondern gegen knackig Bares: Die Preise für eine erklärte Vaterschaft sollen zwischen 1500 und 5000 Euro liegen.

Interessantes Thema. Schade nur, daß der Tagesspiegel zu wenig sachlich darüber berichtet.

2 Kommentare

Ab in den Wald!

Richter Cicconetti aus Ohio verurteilt Angeklagte zur Nachtschicht im Wald. Berichtet die taz

Kommentare deaktiviert für Ab in den Wald!

Rammstein und die StVO

Die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten nach § 35 StVO setzt voraus, daß auf einer Einsatzfahrt Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind.

Das haben die hier doch glatt vergessen.

2 Kommentare

Pisa und der Unfallhergang

Die Schilderung eines Unfallhergangs durch eine Realschülerin der 7. Klasse muß noch ein wenig überarbeitet werden.

3 Kommentare