Monatsarchive: November 2005

Entziehung seiner tschechischen Fahrerlaubnis

In einer Pressemitteilung vom 09. November 2005 teilt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit:

Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 4. November 2005 die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, den ein Mann aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein (Antragsteller) gegen die vom Landrat des Kreises (Antragsgegner) als Straßenverkehrsbehörde verfügte Entziehung seiner tschechischen Fahrerlaubnis beantragt hatte.

Der 1982 geborene Antragsteller war im Juni 2003 nach Drogenkonsum mit dem Auto gefahren und der Polizei aufgefallen. Wegen Fahrens unter Drogeneinfluss war ihm daraufhin die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Weil er die Medizinisch-Psychologische Untersuchung nicht bestand, erhielt er keine neue deutsche Fahrerlaubnis. Im November 2004 wurde ihm in Tschechien eine tschechische Fahrerlaubnis ausgestellt. Diese legte er bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland im Januar 2005 vor. Mit Bescheid vom 13. Januar 2005 entzog der Antragsgegner dem Antragsteller die tschechische Fahrerlaubnis, wies darauf hin, dass damit das Recht, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, erlösche, und ordnete die sofortige Vollziehung dieses Bescheides an. Dagegen erhob der Antragsteller Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht Arnsberg die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Arnsberg ab. Die dagegen vom Antragsteller erhobene Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem o. g. Beschluss zurückgewiesen.


Zur Begründung geht es hier
.

Damit war zu rechnen. Die EU-Führerscheine berechtigen in diesen Fällen derzeit eben nur so lange zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland, wie die deutschen Fahrerlaubnisbehörden davon keine Kenntnis erlangen. Ein einzige Routinekontrolle durch die Verkehrspolizei reicht, um aus den Kosten für die ausländische Fahrerlaubnis eine Fehlinvestition zu machen.

Andererseits: Ich selbst bin seit ewigen Zeiten nicht mehr kontrolliert worden, und das bei einer Fahrleistung von jährlich mehr als 20.000 km auf dem Motorrad.

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Lohnlakeien und Fortbildung für den Infochannel auf Jurablo.gs

Gestern morgen habe ich folgendes an Herr Dr. Neumann, den Betreiber von jursblo.gs – Infochannel, geschrieben:

Subject: Ihr Link auf Blogs meiner Mandanten

Sehr geehrter Herr Dr. Neuling,

RA Werner Siebers hat mich beauftragt, Sie zu bitten, auch den Link auf sein Blog Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
zu entfernen.

Auch RA Bernd Eickelberg (Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge) und RA’in Kerstin Rueber (Strafverfahren – in Koblenz und anderswo) haben mir zwischenzeitlich einen entsprechenden Auftrag erteilt, nachdem ich gestern alle drei Kollegen über Ihre Linksetzung in Kenntnis gesetzt habe.

Bitte entfernen Sie die genannten Links bis Freitag, den 11.11.05, 18.00 Uhr. Besten Dank.

Vorsorglich bitte ich Sie, darauf zu verzichten, die www.vier-strafverteidiger.de zu verlinken.

Um die Mittagszeit bekomme ich die folgende Antwort von Dr. H.W. Neuling, Director, Firestorm Forces Ltd. London, GB:

1. Ich bitte Sie, sich zukünftig an die Firestorm Forces Ltd. in London (siehe Impressum) direkt zu wenden. Da ich nur temporär in Deutschland bin, können Sie mich persönlich über mein Londoner Büro erreichen, welchem Sie, für den Fall, dass Sie wieder einmal im Namen irgendwelcher „Kollegen“ eine Frist setzen wollen, dann bitte eine Vollmacht im Original zustellen wollen.
Am Ende verlangen Sie auch noch die Löschung des Links zum BGH (mit behaupteter Vollmacht).

2. Im übrigen bitte ich Sie, es zu unterlassen, unsere e-mail Korrespondenz im Internet auf Ihrer Blogsite zu veröffentlichen. Ich habe die Sache inzwischen unseren Anwälten zur Prüfung überlassen.

3. Dass Herr Siebers im Hinblick auf das „Braunschweiger Verfahren“ gegen ihn nicht im Internet genannt werden möchte, verstehe ich, und werde deshalb Ihrem Wunsch nach Linklöschung in diesem Fall (ohne Präjudiz) auch ohne Vollmacht nachkommen.

4. Ohne e-mail-Zertifikat eines Trustcenters, gehe ich im übrigen davon aus, dass eine e-mail mitunter gefälscht (sowohl was Absender als auch Inhalt betrifft) sein kann, geschweige denn rechtsverbindlich ist.

Abends wies mich ein freundlicher Leser dann auf das hier hin (Jetzt muß ich ihn doch mal verlinken): :

JURABLOG Infochannel » Offener Brief an RA Hoenig, Berlin

Ein schönes Wochenende, ich verabschiede mich in die Fortbildung beim Strafverteidiger-Kolloquium.

Ach so, bevor ich’s vergesse, hier noch ein nettes Zitat von Arthur Schopenhauer, Kapitel 23, § 285, „Über Schriftstellerei und Stil“, aus Parerga und Paralipomena II:

Da schmieren sie wie bezahlte Lohnlakeien hastig hin, was sie zu sagen haben, in den Ausdrücken, die ihnen eben ins ungewaschene Maul kommen, ohne Stil, ja ohne Grammatik und Logik.

Aber Blogger sind ja keine Schriftsteller.

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Was tun, wenn’s kracht? Checkliste unvollständig!

Was tun, wenn’s kracht? Eine Checkliste für das „richtige“ Verhalten nach einem Autounfall gibt die GDV-Dienstleistungs GmbH & Co über eine Pressemitteilung heraus.

Dazu muß man wissen, daß der GDV der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ist und massiv die Interessen der Versicherer vertritt. Die Checkliste enthält daher einen wesentlichen Punkt nicht: Beauftragen Sie einen Anwalt!

Die Interessen des Versicherungsnehmers – also die des geschädigten Autofahrers – kümmert sich besser ein unabhängiger Rechtsanwalt. Deswegen sollte der Geschädigte besser den Empfehlungen Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DeutschenAnwaltverein folgen.

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Keine Kundenbetreuung bei cortalconsors.de

Meine Mandantin hat ein Konto bei Cortal Consors. Ich habe der Bank folgende Anfrage per eMail geschickt:

Das Cash-Konto-Nr. xxx weist einen Stand von xxx,xx EUR auf.
Bitte teilen Sie der Kontoinhaberin mit, wie sich der Betrag zusammensetzt.
Sofern das Konto durch Überweisung ausgeglichen werden soll:
Kommt die Überweisung auf das Konto mit folgenden Angaben an
[Name], Kto Nr. xxx, BLZ 760 300 80?
Besten Dank für eine Rückmeldung

Diese Rückmeldung kam dann ein paar Tage später wie folgt:

Alle Kontoauszüge seit Sommer 2001 stellen wir unseren Kunden als Onlinbank ausschließlich über den Kontozugang im OnlineArchiv zur Verfügung. Über die Auszüge kann die Entwicklung des Kontostandes nachvollzogen werden. Nach dem Einloggen im Kontozugang können zudem die letzten Kontoumsätze abgefragt werden. Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Das Konto kann jederzeit mittels Überweisung ausgeglichen werden. Vielen Dank!

Haben Sie noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Ja, ich habe noch Fragen. Aber auf diese Art von Hilfe verzichte ich gern.

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Antrag der Verteidigerin Zündels

In den Kommentaren zu dem Beitrag Zündel Prozess – Antrag von RA Sylvia Stolz findet sich ein Antrag, der angeblich von der ehemaligen Pflicht-, wohl jetzige Wahl-Verteidigerin Zündels verfaßt und dort veröffentlicht wurde.

Ich frage mich, warum mir immer der Wortlaut von § 20 StGB in den Sinn kommt, wenn ich solches Zeug lese.

Einen Kommentar, der mit dem Pseudonym „Horst Mahler“ unterzeichnet wurde, hat die Jurastudentin gelöscht. Das muß wohl selbst ihr, die ja ansonsten nicht gerade zimperlich auftritt, zu happig gewesen sein. Ob’s nun Mahler selbst war, der da geschrieben hat?

Ich bin gespannt darauf, ob „die da“ nicht auch bald ein eigenes Prozeß-Blog veröffentlichen.

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Alles um das sichere Tuning

Nicht nur das äußere Erscheinungsbild sondern auch der Innenraum wird sehr oft umfangreichen Umgestaltungen unterzogen:

Hier ein freundlich gestalteter Fahrersitzplatz und hier der Beschleuniger auf der Rücksitzbank. Sowas führt zu dann sowas, allerdings nur, wenn man erwischt wird.

Quelle: Tune it! Safe! – Alles um das sichere Tuning

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Ermitteln? Brauchen wir doch nicht mehr.

Das Motorrad des Mandanten stand nicht mehr im Hof. Es lag 100 km weiter nördlich unter einer Leitplanke. Völlig verbogen. Der Mandant hatte, bevor das Krad gefunden wurde, den Diebstahl desselben angezeigt. Er war nicht verletzt. Keine Schramme, kein blauer Fleck, überhaupt nichts, sagte seine Freundin gegenüber der Polizei aus.

Der Sachverständige stellte fest, daß das Motorrad mit Hilfe eines passenden Schlüssels gestartet wurde. Keine Beschädigungen am Schloß, keine Manipulationen an der elektronischen Wegfahrsperre. Deswegen ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen meinen Mandanten. Man wirft ihm vor, den Diebstahl nur vorgetäuscht zu haben. Die Schlüssel soll er dem „Dieb“ geliehen haben, der sich mit dem Mopped auf die Seite gepackt hat.

Die beiden Schlüssel hat der Mandant der Polizei gegeben. Sie sind nicht untersucht worden, ob Kopien davon angefertigt wurden. Das läßt sich ansonsten meist gut anhand der Abtast- und Einspannspuren feststellen. Aber solche Gutachten kosten Geld, das wollte die Polizei sparen.

Man hatte den Täter ja schon. Oder etwa doch nicht?

Ich war gerade bei dem Händler, der das Motorrad an meinen Mandanten verkauft hat. Die Namen von knapp 20 Probefahrern, die das Motorrad samt Schlüssel teilweise einen halben Tag lang im Besitz hatten, werde ich dann mal an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Das Motorrad war ein Vorführfahrzeug.

Update:

Das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wurde nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, nachdem sich die Strafverfolgungsbehörde mit deutlichen Worten anhören mußte, wie sich ein Verteidiger sorgfältige Ermittlungen vorstellt.

Jetzt müssen wir nur doch den Abschluß des Zivilverfahrens abwarten, das der Mandant gegen seinen Kaskoversicherer führt. Der beruft sich darauf, daß ja ein Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten geführt wurde. Also wird ja schon was dran gewesen sein … deswegen zahlt er nicht (freiwillig).

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Immer wieder von vorn

Ich hatte gestern beim Info Channel alias Jurablo.gs – erfolgreich – um die Entfernung des Links auf dieses Blog gebeten.

Heute morgen habe ich dann noch einmal nachgeschaut und einen Link auf das von Dr. Martin Bahr und mir betriebene RSV-Blog gefunden.

Wieder per „contact“ habe ich geschrieben:

Bitte nehmen Sie auch das RSV-Blog aus Ihrer Linkliste. Besten Dank.

Recht kurzfristig erhielt ich folgende Antwort:

ACK.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden,

wennSie mir gleich alle Ihre Blogs auflisten würden, damit wir nicht immer wieder von vorn anfangen müssen.

Besten Dank
Dr. Heinz W. Neuling

Naja, jetzt ist auch das RSV-Blog draußen. Auch meine anderen Domains wird er nicht verlinken.

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Boa ey: Polizei-Porsche, getunt

„Gegen Tuning hat auch die Polizei nichts einzuwenden, solange die Bestimmungen eingehalten werden. Und für viele Polizisten wäre es sicherlich sogar ein Traum, in einem Porsche ihren Dienst zu verrichten. “

meint TUNE IT! SAFE!

Fehlt nur noch Mannis Fuchsschwanz …

Dank an das KBA, das auf die Kooperation zwischen dem KBA und TUNE IT! SAFE! hinweist.

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Per eMail oder Fax ans Finanzamt?

In einer brandeiligen steuerrechtlichen Angelegenheit habe ich der Mitarbeiterin des Finanzamts angeboten, die Unterlagen mal eben per eMail zu übermitteln. „Nein, das geht nicht,“ bekam ich zur Antwort, „wir können hier keine eMails empfangen.

Schade, dann eben per Fax? „Bitte nicht, dann dauert es drei Tage, bis ich die Sachen hier auf dem Tisch habe. Schicken Sie es doch bitte mit der Post.

… muß ich jetzt nicht kommentieren, oder?

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