Monatsarchive: November 2005

Ich bin draußen

Info Channel alias Jurablo.gs hatte mein Blog verlinkt, zusammen mit reichlich anderen Blawgs in einer langen Liste. Ich habe über „contact“ in einem Mailformular darum gebeten, mein Blog aus dieser Linkliste zu entfernen. Dieser Bitte ist der Betreiber der Seite binnen Stundenfrist nachgekommen. „Erledigt!“ schreibt er. Danke.

Es gibt eben Seiten, von denen ich mich gern zitieren lasse. Und es gibt andere.

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3 Wahlverteidiger + 1 Pflichtverteidiger = 1 Problem

Zündel will seine der Pflichtverteidigung entbundene Anwältin sowie zwei weitere Juristen als Wahlverteidiger behalten. Das Gericht erwog eine Aussetzung des Verfahrens, um einen neuen Pflichtverteidiger zu bestellen.schreibt der Spiegel.

Das wird noch spannend, sind doch nur drei Verteidiger pro Angeklagten zulässig. (Und Vier Strafverteidiger gibt es nur in Braunschweig.)

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Behinderung der Verteidigung?

In anderen Fällen gibt es einen Aufschrei aus Verteidigerkreisen, wenn ein Assistent der Verteidigung durch das Gericht unter Zwangsandrohung von der Verteidigerbank gewiesen wird. Noch lauter würde protestiert, wenn in Aufsehen erregenden Prozessen der Pflichtverteidiger entbunden wird, weil das Gericht ihn grobe Pflichtverletzungen vorwirft. Das ist im Gesetz nämlich gar nicht vorgesehen.

So geschehen in dem Prozeß gegen Zündel, darüber berichtet der Spiegel.

In diesem Fall höre ich bislang nichts dergleichen. Und das ist auch gut so!

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Ein gemütliches Amtsgericht in der Uckermark

Für 14 Uhr war der Termin in der Bußgeldsache vor dem uckermärkischen Amtsgericht (1 1/2 Stunden nördlich von Berlin) angesetzt. Bis 15 Uhr :-( konnte ich mir ein Bild von dem Verhandlungsstil der jungen Richterin machen, weil die beiden vorangegangenen Sachen (13 Uhr und 13.30 Uhr) noch verhandelt wurden. Die beiden Termine wurden weder zu Beginn aufgerufen, noch wurde nach Verhandlungspausen die Öffentlichkeit wiederhergestellt. Die Zeugen wurden bei ihren Berichten unterbrochen, Richterin und Verteidiger wechselten sich bei der Befragung ab, Vorhalte aus den Akten durchmischten sich mit Suggestivfragen („Sie machen doch keine Fehler beim Messen, oder?“). Die Betroffenen quatschten ungerügt dazwischen. Tolles Theater.

Auch „mein“ Termin wurde nicht aufgerufen. Mein Mandant war von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden, gleichwohl wurde ich nicht um die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gebeten. Der Bußgeldbescheid wurde nicht verlesen. Meinem Beweisantrag (Sachverständigengutachten bei einer ViDistA-Messung eines Motorrades – Kundige werde wissen, daß das -fast- nicht geht) wurde stattgegeben, bevor ich ihn verlesen hatte.

Ausgesetzt. Mal schauen, wie die Gutachten der uckermärkischen DEKRA aussehen.

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Wechsel von Telekom zu Arcor

Ich hab’s gewagt. Den Antrag zu unterschreiben, bei Beibehaltung der Rufnummern von dem einen Unternehmen (Teufel) zu dem anderen Unternehmen (des Teufels Großmutter) zu wechseln. Zu einem von mir zu bestimmenden Termin. Bereits jetzt schon unter Androhung empfindlicher barbarischer Übel für den Fall des Mißlingens. Nicht online, sondern persönlich in einem Arcor-Laden, der von einem lebenden Menschen geführt wird, der an seinem Leben hängt.

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Psychotische Verteidigerin?

„Die ist doch nicht ganz richtig im Kopf! Die braucht einen Psychiater!“ urteilte Professor Wolfgang Wippermann, Historiker an der FU Berlin, heute morgen in Radio eins über die Rechtsanwältin Sylvia Stolz, nachdem er ihre Verteidigungsschrift gelesen hatte. Es ging in dem Interview um den Prozess gegen Holocaust-Leugner Zündel.

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Täter, Opfer und Verteidiger

Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet in seinem KnastBlog über einen Häftling, der unter den Bedingungen während eines Gefangenentransports (Verschubung) leidet. Dem Gefangenen wird ein versuchter Mord vorgeworfen. Ein Kommentar zu diesem Bericht reklamiert die Befindlichkeiten des Opfers und fragt den Verteidiger provokant, ob er auch an die Gefühle des Opfers denke:

Schreibst du auch mal über das Opfer? Wie es gelitten hat? Wie es Angst um das eigen Leben hatte?

Mit solcherlei Kritiken werden wir Strafverteidiger oft konfrontiert. Die Kritik ist nachvollziehbar und verständlich.

Dem ist aber folgendes entgegen zu halten.

Der Verteidiger hat zuvörderst die Aufgabe, die Interessen seines Mandanten zu vertreten und für ein rechtsstaatliches Verfahren zu sorgen. Um die Geschädigten kümmern sich derweil z.B. Opferhilfeorganisationen wie Wildwasser oder der Weiße Ring und gegebenenfalls die Nebenklägervertretung. Und wenn es den Interessen des Mandanten dient, rät der Verteidiger seinem Mandanten selbstverständlich auch, einen Ausgleich mit dem oder der Geschädigten zu suchen.

Etwas anderes ist im Strafprozeß nicht vorgesehen. Deswegen kann es nicht verwerflich sein, wenn ein Verteidiger bemängelt, daß ein Gefangener schlechter wie ein Tier gehalten und transportiert wird.

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Noch ein Strafverfahren gegen Rechtsextremist Horst Mahler?

Ich habe einen Anfangsverdacht.

Die Jurastudentin und Handakte WebLAWg berichten über das Zündel-Verfahren und die Probleme seiner Verteidigerin, gegen die wegen Volksverhetzung ermittelt wird. Beide Blogs zitieren einen Beitrag der Tagesschau.

Dort ist zu lesen, daß Horst Mahler die Verteidigungsschrift, die bereits bei Gericht vorlag, auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

In diesem Zusammenhang fällt mir § 353 d Nr. 3 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) ein.
Laut Kommentierung können darunter auch Schriftsätze der Verteidigung fallen, sobald sie Eingang in eine amtliche /gerichtliche Akte gefunden haben. Das war laut Tagesschau ja der Fall.

Horst Mahler war übrigens das seit 1951 erste und einzige Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., das per Mitgliederbeschluß nach § 3 Ziffer 3 der Vereinssatzung aus dem Verein ausgeschlossen wurde.

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Anhörung durch die Bundespolizei

Der Mandant übermittelt mir gleich zwei Anhörungsbögen, in denen ihm jeweils eine Straftat zur Last gelegt werden:

Fall 1 – 1.55 Uhr
Sie stehen im Verdacht folgende Straftat begangen zu haben:
Körperverletzung indem Sie 3 männliche Personen mit der Faust ins Gesicht schlugen davon mehrfach gegen das Schienbein traten und 1 Person davon schubsten und würgten.

Fall 2 – 2.10 Uhr
Sie stehen im Verdacht folgende Straftat begangen zu haben:
Beleidigung, indem Sie zu einem Polizisten folgende Worte äußerten: „Beamtenidiot, Du Scheißer, Du bist der größte Rassist, Penner, Du bist dämlich in der Birne, Du bist scheiße, kleener Pisser“

Irgendwie fehlt mir der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und die Körperverletzung zu Lasten der Bundespolizeibeamten. Ich bin auf die Akteneinsicht gespannt.

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Umzug nach Kreuzberg

Die Kanzlei Hoenig zieht um. Aus dem feinen Charlottenburg in das noch feinere Kreuzberg, an das Paul-Lincke-Ufer 42/43. Hier eine Ansicht des denkmalgeschützten Hauses, in dem die 190 qm Parkettboden liegen, die ab Januar 2006 von den Schreibtischstühlen der Kanzleimitarbeiter verkratzt werden.

Ein bisschen mulmig ist mir schon, schließlich ist es keine Studentenbude mehr, mit der ich umziehe. Aber am meisten fürchte ich mich vor dem Kampf mit der Telekom. ;-)

Als erstes bestelle ich mal die neue Caffè-Maschine und dann werden die Kabelschächte verlegt …
Als Umzugstermin ist der 28. Dezember geplant.

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