Monatsarchive: Dezember 2005

Na, was macht der Umzug?

Wahrscheinlich tierisch genervt, oder? Das war die Frage des besorgten Kollegen Martin Bahr.

„Nein!“ kann ich ihm anworten. Wir alle sind froh, daß wir es nun geschafft haben. Ich habe es sehr genossen, heute morgen durch den Schnee von zuhause über den Türkenmarkt, der gerade von den Händler aufgebaut wurde, in die Kanzlei zu laufen. Völlig entspannt und fröhlich, weil wirklich alles Wesentliche problemlos und ohne jeden Absturz geklappt hat und wir nun zuversichtlich ins neue Jahr gehen können.

Dafür bedanke ich mich hier noch einmal ganz herzlich.
Bei Gisbert, dem unermüdlichen Organisator, Techniker und Improvisator;
bei Uschi, dem ruhenden Pol, die nie den Überblick verlor;
bei Sandra, die wieder Ordnung in das Chaos brachte und aufpaßte, daß der Umzug finanziell nicht aus dem Ruder lief.
Und bei Helga, die mich in den letzten Wochen auch angespannt und müde ertragen hat.

Jetzt muß nur noch der Tisch für’s Besprechungszimmer und die Caffè-Maschine aus Italien kommen. Dann haben wir fertig.

Kommentare deaktiviert für Na, was macht der Umzug?

Ein tolles Team

„Wir sind ein tolles Team!“, meinte einer der beiden Männer, die uns heute Kohlen und Holz in den heimischen Keller gebracht haben. Beim heißen Tee, auf Vorschlag der freundlichen Träger serviert im schneebedeckten Hof, nach der Arbeit, kam man ins Plaudern. „Mein Kumpel kann rechnen, dafür kann ich lesen und schreiben!“ Situationskomik, die zum gemeinsamen Lachen anregte. Und zu einem freundlichen Trinkgeld. You made our day, thx!

Kommentare deaktiviert für Ein tolles Team

Vor der Telekom zu Arcor – es hat geklappt

Ende November hatte ich den neuen Anschluß bestellt, kleinere Probleme gab es am Anfang mit dem Termin der Umschaltung. Dann kam von Arcor die Bestätigung, daß heute geschaltet werden sollte.

Und nun die große Freude: Seit 15 Minuten telefoniert die Kanzlei wieder und ich kann wieder bloggen. Geht doch!

Kommentare deaktiviert für Vor der Telekom zu Arcor – es hat geklappt

Gut in Kreuzberg angekommen mit Synanon

Pünktlich um 8.00 Uhr stand der Möbelwagen von Synanon vor meiner „alten“ Kanzlei. Um 16.00 Uhr hatten die sechs kräftigen Jungs meine berufliche Existenz in Kreuzberg abgeliefert und wieder aufgebaut.

Ganz hervorragende und sehr zuverlässige Arbeit! Es hat trotz aller Anstrengung viel Spaß gemacht, mit den Jungs von Synanon zusammen zu arbeiten. Vielen Dank für die Umzugshilfe auch auf diesem Wege! Wenn ich nochmal umziehen müßte, dann gern wieder mit dieser empfehlenswerten Gemeinschaft.

3 Kommentare

Vollmachtsvorlage: Auf Biegen und Brechen

Die Frage, ob der Verteidiger eine schriftliche Vollmachtsurkunde vorlegen soll bzw. muß oder nicht, wurde bereits mehrfach diskutiert. Ich habe mich der ganz herrschenden Meinung in Rechtssprechung und Literatur angeschlossen, die die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den Verteidiger für nicht erforderlich hält.

In einem aktuellen Fall stellte die Bußgeldbehörde mir den Bußgeldbescheid förmlich zu, obowhl meine schriftliche Vollmacht nicht in der Akte war. Damit ist nach nahezu einhelliger Ansicht keine wirksame Zustellung erfolgt. In der Konsequenz bedeutet dies, daß ohne wirksame Zustellung auch keine Verjährungsunterbrechung eingetreten ist.

Dies habe ich dann auch dem Amtsgericht Ludwigslust in dieser Verteidigungsschrift (pdf – 123 kB) mitgeteilt, und beantragt, das Verfahren wegen Eintritt der Verfolgungsverjährung einzustellen. Damit dürfte es erledigt sein, hatte ich gedacht.

„Denkste!“ sagte das AG Ludwigslust und beschloß, daß es neben einer Verteidigervollmacht auch noch eine „rechtsgeschäftliche Vollmacht“ gebe, die der Gesetzgeber zwar im Wesentlichen ungeregelt gelassen habe, die für eine wirksame Zustellung gleichwohl aber ausreichen solle.

Aha, in Ludwigslust gibt es also zwei Vollmachten. Und irgendeine der beiden reicht schon aus, um am Gesetz vorbei wirksam zustellen zu können. Ludwigsluster Landrecht.

Die Privatansicht des Richters am Amtsgericht Ludwigslust ist lesenswert, deswegen hier der Beschluß in voller Länge (pdf – 319 kB.

Der Richter schafft also neues Recht, um auf Biegen und Brechen zu verhindern, daß der Betroffene durch Fehler der Behörde einen Vorteil erlangt, der ihm nach dem gesunden Volksempfinden doch gar nicht zusteht. Oder habe ich das flasch [tm] verstanden?

Der Beschluß ist nicht rechtskräftig! :-)

5 Kommentare

Her mit den Haftanträgen gegen Bush und Konsorten!

fordert Kollege Jony Eisenbergs in seinen juristischen Betrachtungen der taz.

Er fragt sich unter anderem, ob

Bush wegen einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ (§ 21 StGB) nur eingeschränkt schuldfähig ist. So soll der Mann seine juvenile Neigung zum Verzehr von alkoholischen Stimmungsaufhellern durch die nichtstoffliche Sucht eifernder christlicher Rechthaberei substituiert haben.

Aufhänger für diese Betrachtungen ist

eine gute Nachricht von der italienischen Justiz: Ein Richter hat 22 europäische Haftbefehle gegen CIA-Agenten erlassen, die einen Islamisten und fundamentalistischen Hetzer aus Italien nach Ägypten verschleppt haben. Dort soll der Mann seitdem in grober Weise gefoltert worden sein.

Interessant ist auch, daß dieser „Bericht“ von Eisenberg „nicht gegendarstellungsfähig“ ist. :-)

Kommentare deaktiviert für Her mit den Haftanträgen gegen Bush und Konsorten!

Anklage per SMS

Die Südkoreaner wollen sich ein Zustellungsproblem schaffen:

Nutzer von Mobiltelefonen in Südkorea könnten ab dem morgigen Dienstag ein wenig verdutzt dreinschauen, wenn sie eingegangene Textnachrichten auf ihrem Handy-Display studieren. Die südkoreanischen Strafverfolgungsbehörden wollen Bußgeldbescheide, Strafbefehle und Gerichtsanklagen künftig nämlich per SMS verschicken – allerdings nur, wenn man sich vorher für den Dienst angemeldet hat.

Mit der neuen Übermittlungsmethode reagiere man auf den Umstand, dass inzwischen rund 75 Prozent der südkoreanischen Bevölkerung ein Mobiltelefon besitzen, hieß es von offizieller Seite. Außer Kosteneinsparungen von jährlich mehr als 130.000 Euro habe die SMS-Benachrichtigung den Vorteil, dass der Empfänger die ihn betreffenden juristischen Angelegenheiten in der Regel deutlich früher zur Kenntnis nehmen könne als beim herkömmlichen Postversand.

Quelle: Heise Newsticker

Ich frage mich, wie die Zustellungsbehörde auf verliehene und verlorene Handys reagieren wollen.
Marian Heddesheimer kommentiert diesen Blödsinn mit ein paar interessanten Ideen in seinem
Weblog „Heddesheimer Privat“
Vielen Dank für den Hinweis, lieber Marian.

Kommentare deaktiviert für Anklage per SMS

Verlobung im Gerichtssaal bald keine Strategie mehr?

Soll es den wilden Ehen jetzt an den Kragen gehen?

Bundesrat plant Abschaffung der Privilegien für Verlobte im Strafrecht

Geht es nach dem Willen des Bundesrates, dann sollen Verlobte sich künftig nicht mehr auf ein Zeugnisverweigerungsrecht und andere Privilegien im Strafrecht berufen können. Die Länderkammer hat am 21.12.2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Drs. 867/05) beim Deutschen Bundestag eingebracht. Begründet wurde dieser Schritt mit der in den letzten Jahren zu beobachtenden missbräuchlichen Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts. Das Verlöbnis sei an keine Förmlichkeiten gebunden, so dass sein Bestehen von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten kaum geprüft werden könne.
Ausschluss weiterer Privilegien

Auch sollen dem Gesetzentwurf zufolge Verlobte von der Privilegierung des fakultativen Strafmilderungs- oder Strafausschließungsgrundes des Aussagenotstandes sowie des Strafausschließungsgrundes der Tatbegehung zu Gunsten eines Angehörigen im Rahmen der Strafvereitelung ausgenommen werden. Zudem will der Bundesrat das Aussageverweigerungsrecht nach der Abgabenordnung für diesen Personenkreis abschaffen. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. Ein in der letzten Legislaturperiode eingebrachter gleichlautender Entwurf war wegen der Neuwahl verfallen.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion

Den Gesetzentwurf des Bundesrates vom 24.03.2005 (BR-Drs. 305/05) kenn man beim Landtag von Nordrhein-Westfalen im Parlamentsspiegel nachlesen.

Es mag sein, daß §§ 55, 52 StPO in einzelnen Fällen zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. In der Menge aber ist dieses Grund-Recht (sic!) die einzige Möglichkeit für Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, eine den anderen Partner belastende Aussage zu vermeiden. Ich bin gespannt, wie sich das Gesetz in der Praxis und vor dem Verfassungsgericht entwickelt, wenn es denn überhaupt realisiert wird.

1 Kommentar

Gesetzliche Rente? Untreue?

Die Versicherte ist seit September 1989 Beamtin. Vorher war sie bei der BfA versichert. Der damalige Arbeitgeber hat 15.100 und sie hat 17.900 EUR in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt. Insgesamt also 33.000 EUR in der Zeit von 1981 bis 1989.

Jetzt teilt die „Deutsche Rentenversicherung“ mit, daß die Versicherte eine Rentenanwartschaft in Höhe von monatlich 240 EUR habe. Aber erst in 14 Jahren, dann wird die Versicherte 65 Jahre alt.

Das bedeutet: Die Versicherte muß 76 1/2 Jahre alt werden, erst dann wird sie die eingezahlten Beiträge wieder zurück bekommen haben. Ohne Verzinsung. Erst wenn sie 77 Jahre alt geworden ist, wird sie mehr bekommen haben, als eingezahlt wurde.

Wo – bitteschön – hat das öffentlich-rechtliche Unternehmen die Kapitalerträge vergraben?? Kann man da nicht von Untreue sprechen?

Ich bin erleichtert, daß ich mich um meine Altesvorsorge in Eigenregie kümmern darf, ohne daß ein öffentliche-rechtlicher Geldvernichtungsapparat mein späteres Einkommen verwaltet.

3 Kommentare

Danke an Rechtsanwalt Siebers

Rechtsanwalt Werner Siebers aus Braunschweig hat nicht locker gelassen. Heute morgen bekam ich folgende eMail von ihm:

Subject: Google
Noch gar nicht in Kreuzberg und schon der erste auf Seite 1 ;-)

Da hat der Kerl es doch wahrhaftig geschafft, derart die Werbetrommel zu rühren, daß meine kleine Kanzlei die Liste bei Google anführt, wenn nach „Rechtsanwalt Kreuzberg“ gesucht wird.

Besten Dank dafür, lieber Werner.

1 Kommentar