Monatsarchive: Dezember 2005

Notebooksicherung bei Siemens

Fujitsu-Siemens liefert zu seiner „Lifebook S Security Edition“ die Software „Norton Ghost“ zur Komplett-Sicherung des Datenbestands. Die Software fragt dann auch artig bei der Erstellung eines Festplatten-Images, ob denn auch eine startfähige Diskette hergestellt werden soll.

Allein:
Ein Diskettenlaufwerk hat das Notebook (serienmäßig) nicht und Ghost stellt keine bootfähigen CDs/DVDs her.

Da hat jemand nicht richtig nachgedacht. Und ein Diskettenlaufwerk kaufe ich mir deswegen nicht.

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Fahrlehrer haftet für Sturz der Schülerin

Die Fahrschülerin stürzte mit dem Fahrschulmotorrad bei einer schwierigen Bremsübung: Notbremsung aus 50 km/h. Das führe zur häftigen Haftung des Fahrlehrers.

Ein Fahrlehrer darf seinen Schülern keine Aufgaben stellen, mit denen die Fahranfänger überfordert sind. Tut er es dennoch und es kommt zum Unfall, muss er für eventuelle Schäden mit haften. Allerdings sind manchmal auch die Fahrschüler nicht ganz schuldlos.

Ein Fahrlehrer, der seinem Fahrschüler Aufgaben stellt, die diesen noch überfordern, haftet für Unfallschäden mit, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 5. April 2005 (Az.: 9 U 41/03).

Allerdings habe die Klägerin den Unfall mitverschuldet. Sie habe von der Gefährlichkeit der Übung gewusst, und sie deswegen verweigern müssen. Als erwachsene Frau könne von ihr erwartet werden, eigenverantwortlich zu entscheiden.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft

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Krad einwintern

… steht auf der Rechnung meiner Werkstatt. 2 Arbeitswerte zu je 5,17 EUR hat das gekostet.
Das Einfrühlingen mache ich dann wieder selbst. ;-)

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Hühner raus!

Stallpflicht für Geflügel beendet

In Deutschland darf ab heute das Geflügel wieder im Freien gehalten werden. Die bundesweite Stallpflicht endete um Mitternacht.

Quelle: Inforadio

Bei dem aktuellen Wetter wird die Freude über den nun wieder möglichen Ausgang aber geteilt sein. Wenn man noch nicht einmal einen Hund vor die Tür jagt, dann doch wohl auch kein Huhn. Oder?
:-)

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Entlassen – nach vier Jahren und neun Monaten

Wegen mehrfacher Vergewaltigung wurde er verurteilt. Vier Jahre und neun Monate hat er gesessen. Und nun wurde er vom Landgericht Osnabrück freigesprochen. Weil er unschuldig war. Wieder einmal war es eine Journalistin, diesmal der Zeit, die maßgeblich das – erfolgreiche – Wiederaufnahmeverfahren betrieben hatte.

Ich habe gestern von der Aufhebung des Fehlurteils in den Nachrichten von Inforadio gehört. Gelesen habe ich davon nichts – trotz intensiver Suche in den Onlineausgaben der Zeitungen.

Ist so eine Meldung es nicht wert veröffentlicht zu werden? Nicht nur hier im Blog??

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ARCORs rechtliche Schritte gegen die T-COM

Zusammen mit der Mitteilung des Anschalttermins meines „Arcor Anschlusses“ habe ich das Formular Technikertermin bekommen. Ich denke nicht, daß ich da an irgendeiner Stelle ein Kreuzchen machen muß. Hoffe ich zumindest.

Meine „Aussagen“ werde ich im übrigen hier im Blog machen.

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ARCOR bestätigt die Schaltung

Nun habe ich es auch schriftlich: ARCOR bestätigt die Schaltung des Telefon-Anschlusses zum 28.12.05

Die bereits fertig verlegten Kabel in der neuen Kanzlei warten nun darauf, mit den Impulsen aus dem Telefonnetz beschickt zu werden. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß die Telekom „die letzte Meile“ der Zuleitung doch noch pünktlich installiert und durchschaltet.

… und werde weiter berichten.

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Schlipsallergie

Soeben erreichte mich die dringende Anfrage eines befreundeten Kollegen, mit dem ich gemeinsam eine Strafverteidigung übernommen habe.

Noch ne Bitte, wenn möglich: Da ich – wie gesagt – grundsätzlich keine Strafsachen mache, habe ich auch keine weiße Krawatte. Gehe davon aus, dass das heute auch noch Pflicht als Verteidiger ist, richtig?

Hättest Du eine leihweise über. Wenn nicht, kaufe ich mir noch eine.

Keine Ahnung vom Strafrecht, aber besser aussehen wollen als der Strafverteidiger! ;-)

Meine Antwort:

Wenn Du Dir unbedingt so’n Ding um den Hals binden willst (gleich
einem Strick des demnächst Aufzuhängenden; böse Zungen sprechen von einem
Phallus-Symbol), dann nimm irgendwas, das gerade bei Dir im Schrank
hängt. Wir sind doch keine Richter.

Der Zivilist hatte das letzte Wort:

Ich habe stets ne Krawatte um als seriöser Zivilrechtler.

Ich bin eben nur ein kleiner, unseriöser Strafverteidiger – mit einer Schlipsallergie.
Und manchmal sogar in einem T-Shirt mit Werbung vor Gericht.

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100 EUR für eine Abmahnung sind nicht genug!

Das AG Charlottenburg, dessen Abteilungen teilweise besetzt sind mit Richtern, die den Anwälten das Honorar nicht gönnen, wurde erneut vom Landgericht Berlin aufgehoben. Es ging um die Entscheidung vom 11.04.05 der Abteilung 236 des AG Charlottenburg, die vom Kollegen Dr. Martin Bahr hier besprochen wurde.

In seinem aktuellen Newsletter berichtet Dr. Bahr Erfreuliches:

Diese Entscheidung ist nun im Berufungsverfahren vor dem LG Berlin aufgehoben worden. Das Gericht hatte schon im schriftlichen Vorverfahren angemerkt, dass die rechtliche Bewertung der 1. Instanz keinen Bestand haben dürfte.

In der mündlichen Verhandlung nun einigten sich Parteien auf Anraten des Gerichts darauf, dass die Beklagte an die Klägerin 1.640,- EUR zahlt und die gesamten Kosten des Rechtsstreits trägt. Der Vergleich steht noch unter einem Widerrufsvorbehalt und wird erst Ende Dezember 2005 endgültig rechtskräftig.

Die Abmahnung – sofern sie nicht mißbräuchlich eingesetzt wird – ist die adäquate Reaktion auf einen Rechtsbruch. Sie hat – neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung – durch die Kostenfolge einen präventiven Charakter. Wer Stadtpläne „klaut“, eMail-Adressen oder Faxnummern zum Spamming mißbraucht, muß damit rechnen, daß er dafür zahlt, wenn er abgemahnt wird. Und die durch eine Abmahnung entstehenden Kosten sind weitestgehend im Gesetz geregelt. Darüber sollte sich insbesondere ein Richter nicht hinwegsetzen. Auch dann nicht, wenn er den Anwälten das Honorar neidet.

Ich habe die Spammer, die meine eMail-Box und meinen Faxeingang mit Werbung zugemüllt haben, konsequent abgemahnt. Diese Art der Belästigung ist in meiner Kanzlei fast vollständig zurück gegangen, eben wegen der hohen Kosten.

In einer früheren Version seiner „Handakte“ wies Rainer Langenhan deutlichen darauf hin: Wer spammt, zahlt! Recht hat er. Auch der Umkehrschluß ist zutreffend. Es ist doch ganz einfach, sich vor (überhöhten) Abmahnkosten zu schützen.

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Drucksachen

Visitenkarten, Kanzleistempel, Briefkopf, Kanzleischild am Hauseingang, Kanzleischild an der Etagentür, Lageplan, zwei Zeitungsanzeigen und die Beschriftung der Wanne. Fertig gesetzt.

Nun können Drucker, Fahrzeugbeschrifter und Schildermacher loslegen. Die neuen Visitenkarten sind bereits im Gebrauch. Neue Kanzleibroschüren folgen im Januar.

Soweit besten Dank an Tanja, die Grafikerin.

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