Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet in seinem KnastBlog über einen Häftling, der unter den Bedingungen während eines Gefangenentransports (Verschubung) leidet. Dem Gefangenen wird ein versuchter Mord vorgeworfen. Ein Kommentar zu diesem Bericht reklamiert die Befindlichkeiten des Opfers und fragt den Verteidiger provokant, ob er auch an die Gefühle des Opfers denke:
Schreibst du auch mal über das Opfer? Wie es gelitten hat? Wie es Angst um das eigen Leben hatte?
Mit solcherlei Kritiken werden wir Strafverteidiger oft konfrontiert. Die Kritik ist nachvollziehbar und verständlich.
Dem ist aber folgendes entgegen zu halten.
Der Verteidiger hat zuvörderst die Aufgabe, die Interessen seines Mandanten zu vertreten und für ein rechtsstaatliches Verfahren zu sorgen. Um die Geschädigten kümmern sich derweil z.B. Opferhilfeorganisationen wie Wildwasser oder der Weiße Ring und gegebenenfalls die Nebenklägervertretung. Und wenn es den Interessen des Mandanten dient, rät der Verteidiger seinem Mandanten selbstverständlich auch, einen Ausgleich mit dem oder der Geschädigten zu suchen.
Etwas anderes ist im Strafprozeß nicht vorgesehen. Deswegen kann es nicht verwerflich sein, wenn ein Verteidiger bemängelt, daß ein Gefangener schlechter wie ein Tier gehalten und transportiert wird.