AG Hamburg-St. Georg: Cold Calls zulässig

Trotz fehlender vorheriger Einwilligung dürfen Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung Privatpersonen anrufen. Das hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden (Az. 918 C 413/03). Das Gericht hält Erstanrufe zu Marktforschungszwecken für einwilligungsfrei.

Quelle: heise online

Vielleicht ruft den Hamburger Richter ja niemand an. Solche Menschen freuen sich natürlich über jeden Anruf. Wenn man aber – wie ich – am Tag eine Vielzahl von Anrufen abarbeitet (jawohl, das ist Arbeit!) und dann auch noch abends von diesen Telekomspammern aus dem Feierabend geholt wird, kann eine solche Entscheidung nicht nachvollziehen.

Ich drücke den Klägern die Daumen für’s Rechtsmittel. Und dem Richter wünsche ich jeden Tag 10 solcher „Marktforschungsanrufe“.

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